Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 86
(PDF, 69 MB)
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Glock

schrift vermerkt, dass der Baschi Bruckner vom Spielweg
nicht direkt im Leimstollen in Leutersberg „angenommen"
(d. h. angeworben) worden sei, sondern auf dem indirekten
Wege über die Stuben Wirtschaft in Wolfenweiler. Die Stube
(heute die Wirtschaft zum Ochsen) war aber damals in erster
Linie in Ermanglung eines besondern Rathauses (dasselbe
wurde erst 1832 erbaut) Gerichtsstube, öffentliches Lokal
für alle Amtshandlungen des Vogts und Gerichts. Hier
galt nun das Sprichwort: Wenn das geschieht am grünen
Holz, was soll am dürren werden?, d. h. wenn auf der Gerichtsstube
, wo der Vogt im Namen des Markgrafen amtierte,
Werbungen eingeleitet werden, dann kann die markgräfliche
Regierung nicht mehr ablehnend sich verhalten. Zum Beweise
, dass das Übernachten der beiden Münstertäler Burschen
auf der Stube mit dem Geschäft der Werber in Leutersberg
in gar keinem Zusammenhang stehe, dass der Stubenwirt die
beiden Betrunkenen nur aus Barmherzigkeit in seinem Haus
aufgenommen habe und dass der Ausreißer Baschi Bruckner
„aus eigenen Stücken" zu den Werbern in den Leimstollen
nach Leutersberg zurückgekehrt sei, dass also die
Werber die Stube „mit keinem Fuß betreten haben",
wurde durch den Vogt im Auftrag der Regierung das oben
erwähnte ausführliche Protokoll aufgenommen, das von allen
vier Verhörten, dem Wirtsehepaar und den beiden Dienstboten
, gleichlautend abgegeben wurde. Mit diesem Protokoll,
das von Wolfenweiler nach Müllheim ging, hatte die markgräfliche
Regierung eine ausreichende Waffe in der Hand, die
etwas verschärfte zweite Beschwerdeschrift der kaiserlichen
Regierung tatsächlich zu widerlegen. Die W7erber aber trieben
ihre „Bureau"-Geschäfte nach wie vor ungestört im Leimstollen
weiter. Der Vogt und die Ortseingesessenen waren
ihnen nicht abgeneigt, denn in loco scheinen sich die Herren
Werber durchaus korrekt und tadellos gegen jedermann
benommen zu haben. Nicht eine einzige Klage liegt in den
Gemeinderatsakten, die doch sonst über Hintersassen und
fahrende Leute jede Kleinigkeit aufmucken, gegen die Werber
vor. Bei den Bürgern erfreuten sich diese militärischen


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