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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0012
Seigel

langte im 16. Jahrhundert in kurpfälzisdien und im 17. Jahrhundert in kurmainzi-
schen Besitz und befindet sich seit 1836 im Hauptstaatsarchiv München. Karl Glöckner
hat den gesamten Codex in den Jahren 1929 bis 1936 ediert *.

Der über 3500 Schenkungen enthaltende Codex ist eine der wertvollsten Geschichtsquellen
Südwestdeutschlands, insbesondere für das frühe Mittelalter; bis zum
Jahre 900 (also für die ersten anderthalb Jahrhunderte des Klosters) sind im Codex
allein 2680 Schenkungen verzeichnet2. Die religiöse Anziehungskraft des Klosters
nach der Überführung der Nazariusreliquien nach Lorsch (765) zeigt sich in dem
raschen Anwachsen der frommen Schenkungen, wie es von keinem der ostfränkischen
Klöster dieser Zeit bekannt ist. Diese Schenkerfreudigkeit dauerte über die
Gründungszeit hinaus weiter an bis in die erste Hälfte des 9. Jahrhunderts3.

Der Bereich der Lorscher Besitzungen war weit: Er reichte vom Niederrhein bei
Nijmwegen im Norden bis nach Graubünden im Süden und von Lothringen bis
nach Bayern4. Neben den zahlreichen Einzelbesitzungen entwickelten sich manche
Gegenden zu Schwerpunkten Lorscher Güter; ein solcher war das Gebiet um das
Neckarknie bei Horb. Die Schenkungen eines Hardinc und eines Blifrit am 8. Juni
767 in der „Glatheimer Mark" waren der Anfang der Lorscher Besitzbildung in
dieser Gegend.

Der Eintrag über die Schenkung des Hardinc im Lorscher Codex lautet:
Donatio Hardingi in Glatehemer marca. In Christi nomine, sub die VI id. iunii,
anno XV Pippini regis, ego Hardinc pro remedio anime mee dono ad sanctum
Nazarenum martyrem, qui requiescit in corpore in monasterio Laurissamensi, ubi
venerabilis Gundelandus abbas preesse videtur, donatumque in perpetuum esse volo
et promptissima voluntate confirmo in pago Alemannorum in Glatheimer marca
mansum I et quidquid habere videor, stipulatione subnixa. Actum in monasterio
Laurissamensi tempore, quo supra *.

Ein Mann namens Hardinc schenkt also dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen
Reliquien im Kloster Lorsch ruhen, welchem Gundeland als Abt vorsteht, in
der „Glatheimer Mark" einen Mansus (d. i. eine Hofstätte mit Wohnhaus und
Wirtschaftsgebäude) und was er, Hardinc, sonst dort noch besitzt. Mit letzterem
ist das zum Hof gehörige Ackerland gemeint *. Am gleichen Tag schenkt ein Blifrit
ebenfalls in der Glatheimer Mark 2 Mansen mit Zubehör 7. Dann folgen noch weitere
vier Schenkungen: 770 schenkt Winridi 8 iurnales (Jauchert) Ackerland, eine
Wiese und ein Stück Wald; zwischen 779 und 783 schenkt Wanfrit im Dorf (villa)
„Gladeheim" und in Dornstetten seinen gesamten Besitz und 5 Mancipien, das sind
abhängige Bauern; 783 schenkt Reginbert 30 Jauchert Ackerland und eine Manse;

1 Codex Laureshamensis [im folg. zit.: CL], bearb. u. hrsg. v. Karl Glöckner, Darmstadt 1929, 1933,
1936, 3 Bde.

2 Die Anzahl der Schenkungen ist jedoch wesentlich höher, da viele Schenkungen nicht in den Codex
aufgenommen wurden. Entweder waren die Urkunden im 12. Jahrhundert nicht mehr vorhanden,
oder die Schenkung selbst wurde nicht beurkundet. Vgl. Daniel Neundörfer, Studien zur älteren
Geschichte des Klosters Lorsch, Berlin 1920 (Arbeiten zur deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte
3) S. 29 f., und Wolf gang Seher, Der Grundbesitz des Klosters Lorsch, in: Laurissa
Jubilans, Mainz 1964, S. 64 f.

3 Neundörfer, a. a. O., S. 45.

4 Vgl. die Karte bei Seher, a. a. O., S. 66.

5 CL 3281 (Die Überschrift und damit auch die Namensformen gehören dem 12. Jahrhundert an).
• Zur Bedeutung von huba und mansus vgl. Neundörfer, a. a. O., S. 79—92.

7 CL 3282.

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