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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0034
Schwarzmaier

In Schwaben sind seit 1130 die Grafen v. Veringen genannt; schon Locher erkannte
sie als Stammverwandte der Altshausener Grafen, obgleich sie in einer
neuen Besitzlandschaft und mit einem neuen Leitnamen, Marquard, auftreten.
Kerkhoff schließt sich dieser Auffassung an. Er erklärt den neuen Namen sowie
einen Großteil des neuen Besitzes als udalrichingisch: Das ganze Problem der genealogischen
Verflechtung zwischen Veringen und Altshausen sowie die Abkunft des
Grafen Marquard v. Veringen von den „Ulrichen" (Grafen v. Buchhorn-Bregenz)
bleibt jedoch ungeklärt. Die ansprechende Vermutung, die Veringer hätten zunächst
im heutigen Veringendorf am Lauchertufer eine Talburg - vielleicht einen befestigten
Hof - innegehabt, ehe sie die Burg über der späteren Stadt Veringen, einige
Kilometer lauchertaufwärts, im 12. Jahrhundert erbauten, ist im letzten Jahr durch
eine interessante Quelle in ein neues Licht gestellt worden. In der Kirche zu Veringendorf
fand sich im Scheitel des Chors die Grablege eines Adligen

Zur Erklärung, warum die Herrschaftsbildung der Veringer im dritten Anlauf
glückte, entwirft Kerkhoff ein geschlossenes Bild von der Besitzstruktur im Bereich
des Klosters Zwiefalten und vom politischen Spiel der dort wirkenden Kräfte. Als
Erben der Grafen v. Achalm, der Zwiefalter Gründer, treten bekanntlich in Vogtei
und Besitz wiederum die Weifen auf, doch hätten sie den Achalmer Besitz als Lehen
wieder ausgegeben und die Herrschaftsbildung der Grafen v. Gammertingen, der
Veringer, der Grafen v. Grüningen-Landau im Bereich des Klosters Zwiefalten zugelassen
und im Falle der Veringer geradezu unterstützt, um diese zum Verzicht auf
ihre Ansprüche in Isny, also im weifischen Kerngebiet, zu veranlassen. Als Miterben
am achalmischen Allod und Erben an Ulrichbesitz im Eritgau (Grafschaft Friedberg)
seien die Veringer mit weifischer Rückendeckung in das von den Weifen bevogtete
(nicht „bevorzugte" S. 101 Z. 5 v. u.) Zwiefalter Gebiet hineingewachsen. Nach dieser
Auffassung sollten also die Weifen in der Zeit ihres rücksichtslosesten Ausgreifens
auf eine Territorialpolitik in einem verkehrspolitisch bedeutsamen Gebiet zugunsten
nebuloser Lehenrechte verzichtet haben; dies zu einem Zeitpunkt, zu dem
sich bereits für Weif VI. die Möglichkeit abzeichnete, in das Erbe des Pfalzgrafen
Gottfried v. Calw einzutreten und am mittleren Neckar umfangreiche Erwerbungen
zu machen. Mit diesem Versuch, den letzten Abschnitt der Veringer Herrschaftsbildung
zu charakterisieren, scheint uns das abschließende Wort noch nicht
gesprochen zu sein, und auch die Frage, ob wirklich Marquard v. Veringen nach
einem von Kerkhoff selbst herausgestellten scharfen Bruch nahtlos in die Altshausener
Genealogie und Besitztradition einzuordnen ist, wird nochmals zu überprüfen
sein, wobei an dieser Stelle freilich dem vorgetragenen Bild kein besseres
entgegengestellt werden kann. Jedenfalls konnte hier gezeigt werden, wie in einem
relativ späten Stadium ein mehrfach gescheiterter Versuch, die territorialen Kräfte
der Familie zu konzentrieren, schließlich in einer Dauer versprechenden Form gelungen
ist. Das Familienkloster wurde nach 1167, als mit dem Tode Welfs VII. die
weifische Territorialpolitik ihr Ende gefunden hatte, wieder Isny, obgleich es nicht
im Bereich der neuen Herrschaft Veringen lag.

Zu den Grabfunden im Chor der Pfarrkirche zu Veringendorf anläßlich einer Notgrabung im
Herbst 1965 vgl. vorerst Walther Genzmer, Denkmalpflege in Hohenzollern im Jahre 1965,
Hohenz. Zeitung vom 29. Dez. 1965 (Nr. 300).

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