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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0035
Der schwäbische Adel

Damit sind nicht alle Gesichtspunkte der vorliegenden Arbeit erschöpft - insbesondere
wurde das Kapitel ausgeklammert, das die Tätigkeit der Altshausen-
Veringer im Bereich von Reformmönchtum und Königsherrschaft aufzeigte - doch
kam es uns auf ihre Einordnung in die anfangs geschilderte Entwicklung der Adelsforschung
an. Statt dessen ist eine dritte Arbeit anzuzeigen, die in Methode, Anlage
und Fragestellung von den eben besprochenen abweichtSie behandelt die Herzoge
von Teck, die schon deshalb zu einer Untersuchung herausforderten, weil der
Erwerb von Burg und Herzogstitel einen Markstein im Aufstieg der Württember-
ger im 15. Jahrhundert kennzeichnet. Der Bearbeiterin geht es insbesondere um
Besitz und Rechte der Familie, wie sie sich nach 1187 - als der teckische Besitz aus
der zähringischen Gütermasse herausgelöst wurde - darstellten. Im Gegensatz zu
einem in langem Prozeß gewordenen handelt es sich hier also um einen ererbten
und aus einem größeren Ganzen ausgeschiedenen Besitzkomplex, der von Anfang
an als Ganzes in Erscheinung tritt, um dann im Laufe von zwei Jahrhunderten bis
auf geringe Reste zusammenzuschmelzen. Statt Herrschaftsbildung also Schrumpfung
einer ehemals hochbedeutenden, mit einem Fürstentitel verbundenen Adelsherrschaft
. Schon vor 1187 waren Teile des Zähringerbesitzes in der Umgebung der
Burg Teck an das Kloster St. Peter übergegangen, so daß das Gebiet, das in dem
Dominikanerinnenkloster Kirchheim, einer teckischen Gründung, kein kraftvolles
geistiges Zentrum hatte, zersplittert und durch Rechte anderer durchbrochen war.
Die Reichsvogtei Rottweil und die Klostervogtei über Alpirsbach reichten nicht aus,
um die Herrschaft zusammenzuhalten, die durch Verkauf, Teilung, Verpfändung
verarmte und schließlich zwischen Württemberg und Habsburg vollends aufgerieben
wurde. Von besonderem Interesse ist der Versuch der Tecker Herzoge, im Bereich
des Bistums Augsburg Fuß zu fassen und dort zu einem Zeitpunkt eine neue
Herrschaft auszubauen, zu dem sie in Schwaben um die Erhaltung wichtiger Güter
zu kämpfen hatten. Angelpunkt dieser Bemühungen ist die Stadt Mindelheim, die
in zähem Ringen gegen das Hochstift Augsburg erhalten werden konnte, wobei
der Verlust altteckischer Besitzungen in Kauf genommen wurde. Die Rechberger
als Erben des letzten Herzogs v. Teck, des Patriarchen Ulrich v. Aquileja, sind 1435
im Besitz von Mindelheim. Auch damit scheint uns ein beachtenswertes Phänomen
aufgezeigt: Der Versuch, eine in der Auflösung begriffene Herrschaft an anderer
Stelle neu zu konzentrieren. Das Spätmittelalter ist voll solcher Beispiele.

Es ist reizvoll, dieses Bild neben das vorhin gezeigte zu halten und damit das
negative Korrelat zur adligen Herrschaftsbildung vor Augen zu führen. Die
äußerst sorgfältige und gut belegte Untersuchung hat als Quellenbeleg einen Anhang
von 534 Regesten (S. 63-250), was insbesondere bei Arbeiten sehr zu begrüßen
ist, in denen zahlreiches ungedrucktes Material verwertet wird4*. Es stellt
keinen Tadel der sammlerischen Leistung des Bearbeiters dar, wenn der Benutzer
zu Ergänzungen der Regesten in der Lage ist, zumal wenn die nachzutragenden
Stücke wie im vorliegenden Fall einem bisher unzugänglichen Adelsarchiv ent-

Irene Gründer, Studien zur Geschichte der Herrschaft Teck, 1963 (Schriften zur südwestdeutschen
Landeskunde 1)

Vgl. insbes. A. Uhrle, Regesten zur Geschichte der Edelherren v. Gundelfingen, Justingen, Steißlingen
und Wildenstein, Diss. phil. Tübingen 1960 (ungedr.); R. Wais, Die Herren v. Lupfen,
Landgrafen v. Stühlingen bis 1384, 1961 (Veröff. a. d. Fürstl. Fürstenberg. Archiv 16)

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