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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0057
Zollern und Rhäzüns

Ursulas Gemahl, Graf Eitelfriedrich, versudite, die Erbansprüche seiner Gemahlin
auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Er bediente sich zunächst des Bischofs
von Konstanz und des Grafen Friedrich VII. von Toggenburg als Vermittler und
beabsichtigte dann, da deren Vermittlungsversuche erfolglos schienen, beim Landgericht
in Nürnberg zu klagen, wie sich aus einem an Heinrich von Rechberg
gerichteten Brief vom 19. Dezember 1435 " ergibt.

Nachdem Friedrich von Toggenburg 1436 gestorben war, bat Eitelfriedrich
den Bischof von Konstanz um Rat, wie er der Erbschaftsangelegenheit nachgehen
solle **. Vielleicht auf dessen Empfehlung versuchte Eitelfriedrich noch einmal, mit
den Freiherren Ulrich und Georg von Rhäzüns eine gütliche Einigung herbeizuführen
. In einem Schreiben vom 6. Juli 1436 das er ihnen durch Heinrich von Stoffeln
überbringen ließ!8, bezeugte er ihnen sein Beileid über den Tod des mit ihnen
verwandten Grafen von Toggenburg, von dessen Land und Gut ihnen ein Teil
erblich zugefallen sei. Unter Hinweis auf die von dem Grafen von Toggenburg
übernommene, durch seinen Tod aber vereitelte Schlichtung des Erbschaftsstreites
bat er „fruntlich mit ganczem flyß und ernst" um Herausgabe des Ursula zustehenden
väterlichen und mütterlichen Erbteils.

Da die Bitte in Rhäzüns auf taube Ohren stieß, Ursula auf ihr Erbe aber nicht
verzichten wollte, riet man dem Grafen und seiner Gemahlin, die kirchlichen
Gerichte zu bemühen und beim Papst eine Bulle gegen die Rhäzünser Verwandten
zu erwirken. In einem Schreiben vom 24. Oktober 1436 " bittet Eitelfriedrich den
Konstanzer Domherrn Kaspar von Fröwis, in Rom bald eine Bulle erwirken zu
lassen. Aus diesem Schreiben erfahren wir auch, daß Eitelfriedrich den Magister
Nikolaus Gundelfinger als Rechtsbeistand nehmen wollte und daß ihm die Richter
zu Konstanz fleißiger und zuverlässiger als fremde Richter zu sein schienen. Dem
Domherrn gegenüber betont er, er wolle es an Kosten und Arbeit in der Angelegenheit
nicht fehlen lassen; falls ihm eine Botschaft zu überbringen sei, solle man ihm
auf seine Kosten einen Boten schicken.

Offenbar blieb auch diesem Unternehmen der Erfolg versagt. Ursula von
Rhäzüns wandte sich nun persönlich an das in Basel tagende Konzil, bei dem sie
gegen Ulrich und Georg von Rhäzüns und einige andere geistliche und weltliche
Personen der Diözese Chur klagte, da diese sie an ihrem Erbgut schädigten. Sie
betont, daß sie wegen der Begünstigungen, deren sich ihre Gegner in der Churer
Diözese erfreuen, und wegen Gefahr für ihre Person keine Hoffnung habe, dort
ihr Recht zu erlangen. Das Konzil beauftragte daher am 11. Oktober 1437 den
Bischof von Konstanz, sich der Sache anzunehmen und die Erbstreitigkeiten
gerichtlich zu entscheiden

Da wir aus den folgenden Jahren nur noch vereinzelte Dokumente besitzen, ist
es nicht mehr möglich, den Fortgang der Streitigkeiten lückenlos zu rekonstruieren.
Es kann aber festgestellt werden, daß Ursula den Kampf um ihr Erbe nicht aufgegeben
hat. Nach dem Tod ihres Gatten Eitelfriedrich (1439) hatte sie in zweiter
Ehe den verwitweten Grafen Sigmund von Hohenberg geheiratet, der - zusammen

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