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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0072
Natale

6, Die Verpfändung der Herrschaft Rhäzüns an Konradin von Marmels

Für die Herrschaft Rhäzüns selbst fand Jos Nikiaus in Konradin von Marmels
einen geeigneten Bewerber. Die Herren von Marmels, bereits 1160 urkundlich als
Ministerialen der Herren von Tarasp erwähnt, spielten vorwiegend als Ministerialen
des Bischofs von Chur eine nicht unbedeutende Rolle, hatten - wie auch die
Herren von Rhäzüns - ein Erbbegräbnis in der Churer Kathedrale und stellten in
Chur mehrere Domherren und Domdekane. Der bedeutendste Vertreter ihrer Familie
war der um 1450 geborene Konradin von Marmels, dessen Persönlichkeit
Anton von Castelmur ein ganzes Buch gewidmet hat. Nach Castelmur, der Konradin
von Marmels wohl etwas einseitig mit den Augen eines graubündischen Patrioten
betrachtet, war Konradin „ein echter Renaissance-Mensch, der wohl durch seine
vielen Beziehungen zum benachbarten Italien von den Theorien Machiavellis Kunde
erhalten hatte. Sein höchstpersönliches Interesse war die Maxime, die Richtschnur
seiner Handlungen, und deshalb war er in der Wahl der Mittel, die ihn zum Ziel
führen sollten, nicht wählerisch. Sein Verhalten ist oft geradezu Verrat." 106 Konradin
hatte alle wichtigen Familienlehen, vor allem Bergwerks- und Jagdregal im
Oberhalbstein, in seiner Hand vereinigen können, wurde durch die Übernahme
von Rhäzüns eines der Häupter des Oberen Bundes und erlangte 1491 noch das
erbliche Marschallamt des Bistums Chur.

Am 16. Mai 1473 107 erhielt Konradin von Marmels die Herrschaft Rhäzüns mit
Schloß, Dorf und Vorhof zu Rhäzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg, die Äcker,
Weingärten, Baum- und Krautgärten zu Rhäzüns, den Weingarten zu Felsberg,
den Zehnten zu Rhäzüns und Bonaduz, das Gericht Tenna und eine ganze Reihe
von Gülten, welche vorwiegend in der Lieferung von Korn und Käse, bei Ems und
Felsberg auch in Pfeffer bestanden. Jos Nikiaus behielt sich bei dem Verkauf wieder
alle Bergwerke in der Herrschaft vor. Die Kauf summe betrug 1400 fl rh für die
Herrlichkeit, 1200 fl für Baum- und Weingarten und 9268 fl für die Gülten.
Konradin bezahlte davon 500 fl rh bar und weitere 500 fl bis Martini 1473. Der
größere Rest sollte innerhalb der nächsten 8 Jahre in Chur, Maienfeld oder Feldkirch
bezahlt werden.

Solange die Kaufsumme nicht ganz bezahlt ist, muß Konradin als Zinsen die
jährliche Gült aus der Herrschaft, die auf 262 fl rh 4 ß pf veranschlagt wird, dem
Verkäufer in rheinischen Gulden, Dukaten oder deutschen Silbermünzen bezahlen,
wie sie zu Chur üblich sind, dazu jährlich ein Drittel des Weins von Felsberg.
Säumigkeit in der Zinszahlung bewirkt eine Zinserhöhung. Der jährliche Zins vermindert
sich mit den ansteigenden Zahlungen für die Kaufsumme.

Konradin erhielt auch den auf 50 fl veranschlagten Zehnten zu Ems, den Jos
Nikiaus vom Gotteshaus Disentis 1472 bekommen hatte, dessen Wiederkauf Disen-
tis sich aber vorbehalten hatte, und für 500 fl einige Gülten am Heinzenberg, die
Graf Georg von Werdenberg-Sargans dem Grafen Jos Nikiaus für Zinsen gegeben
hatte, die letzterer für Georg von Werdenberg an den Reichserbschenken von Limpurg
in Obersaxen verpfändet hatte. Konradin soll den Wiederkauf des Emser
Zehnten und der Gülten am Heinzenberg gestatten. Erfolgt dieser vor gänzlicher
Entrichtung der Kaufsumme, soll diese ermäßigt werden.

10* Anton von Castelmur, Conradin von Marmels und seine Zeit, Chur 1922, S. 9.
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