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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0254
Neues Sdirifttum

Im Abschnitt über das Schulwesen (S. 197) erfährt der Leser, daß „in vielen katholischen
Landesteilen" um 1775-1800 die Lehrerausbildung durch sogenannte Schulkommissäre durchgeführt
worden sei, daß die katholische Schulordnung von 1810 einen großen Fortschritt
gebracht habe, daß „der Staat" 1836 ein Volksschulgesetz geschaffen habe und daß „der
Staat" 1909 die Ortsschulaufsicht übernommen habe. In einem Heimatbuch von Veringen-
stadt erwartet man, daß mit dem „Staat" das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen oder
Preußen gemeint ist. Tatsächlich sind aber hier die aus der neuen Kreisbeschreibung Balingen
entnommenen württembergischen Verhältnisse geschildert worden, mit denen Veringen-
stadt nichts zu tun hatte.

Auch an anderen Stellen sind viele Ungenauigkeiten und Fehler festzustellen. Es gab
keine „Bauernkriege von 1500" (S. 42). Die Behauptung, die Gedanken der französischen
Revolution hätten die Revolution von 1848 ausgelöst, ist zum mindesten mißverständlich
(S. 43). Da Landtag und Ständeversammlung dieselbe Institution war, ist die Bemerkung
unverständlich, der Landtag habe einen Weg anlegen lassen wollen, aber die Ständeversammlung
habe dagegen am 10. Januar 1846 Einspruch erhoben (S. 46). Auf S. 61 wird
berichtet, daß um das Jahr 400 n. Chr. das Land bis an den Rhein „von den Römern restlos
gesäubert" war. Im übernächsten Satz dagegen wird festgestellt, daß Reste der Römer zurückgeblieben
seien. Das Jahr der Entscheidungsschlacht zwischen Franken und Alamannen
(Schlacht bei Zülpich) steht zwar nicht mit Sicherheit fest (496 oder 497), aber auf keinen
Fall kann sie in das Jahr 446 verlegt werden (S. 62). Der unglückliche Konradin war nicht
Kaiser (S. 83), und auch Rudolf von Habsburg war es nie und konnte auch nicht dazu „gewählt
" werden (S. 67 und 84). Man kann von Crusius nicht kommentarlos die Nachricht
übernehmen, daß König Heinrich I. gegen die Vandalen gekämpft habe (S. 79), denn heute
versteht man unter den Vandalen nur den germanischen Stamm, dessen Reich in Afrika im
Jahre 535 durch Ostrom zerstört worden ist. Die Übergabe der hohenzollerischen Fürstentümer
an Preußen fand nicht am 8. März 1850, sondern am 6. April in Sigmaringen und am
8. April in Hechingen statt (S. 78). Das Umgeld, das Graf Wölflin von Veringen 1407 dem
Heinrich von Rechberg vermachte, war doch wohl aus Hettingen und nicht aus Hechingen
(S. 87)? Das Wort „Stift" für eine geistliche Korporation ist Neutrum. Es heißt deshalb
nicht „der halbe Stift", sondern „das halbe Stift zu Hettingen" (S. 87). Die Kirche in Hettingen
ist ein „wirdiges" und nicht ein „widriges Gotzhaus" (S. 87). Hans von Rechberg
kann nicht 1540 nach Veringenstadt gezogen sein, denn er lebte schon 100 Jahre vorher
(S. 92). Die auf S. 131 abgebildete Urkunde ist von Kaiser Leopold ausgestellt. Es ist deshalb
unwahrscheinlich, daß das dabei befindliche Siegel von der Kaiserin Maria Theresia
stammt. In der graphischen Darstellung der Entwicklung des Haushaltsvolumens von 1830
bis 1962 scheint nicht berücksichtigt worden zu sein, daß 1 Gulden nicht mit 1 Mark gleichzusetzen
ist (S. 144). Die in einem Vergleich festgelegte Abgabe für ein Weiderecht kann
man nicht als Steuer bezeichnen (S. 162). Das Zitat: „habe sein Vater Seele zeit lebens diesen
Schuldienst" (S. 200) kann doch wohl nicht richtig sein. Soll es nicht „sein Vater selig"
heißen? Ein Rundschreiben des Schulkommissars von Stockach ist am Ende des Textes mit
4. Juni 1787 und vor dem Text mit 16. Juni 1887 datiert (S. 201). Das lateinische Wort lex
ist weiblich. Man kann deshalb nicht sagen: „ein Auszug aus dem Lex Alemanorum" (S. 210).
Der Familienname des Hans Sigmund auf S. 215 ist nicht Wöllwar, sondern Wöllwarth.
Wenn im Jahre 1515 die 7. Kaplanei in Veringen gestiftet worden ist, kann man nicht feststellen
, daß „um 1500" 7 Kaplaneien in Veringenstadt bestanden haben (S. 216). Auf S. 221
wird erwähnt, der Kirchensatz von Deutstetten sei um 1428-1438 an Hans von Rechberg
gekommen, „der schon 1575 an Albrecht, Schenk von Staufenberg, die Rechte weitergab"!
Auf S. 216 dürfte es sich um einen Reconziliations-Brief und nicht um einen Reconsiliations-
Brief handeln. Die Urkunde vom 4. Mai 1326 ist nicht von „zehn Bürgern" besiegelt, sondern
von zehn adeligen Bürgen (S. 77). Während auf der Seite 220 von der Pest in den
Jahren 1347-48 und 1371-72 die Rede ist, wurden daraus auf Seite 232 in unrichtiger Zusammenziehung
„die Pestjahre 1347/1372".

Zum besseren Verständnis der Geschichte der Grafen von Veringen ist in dankenswerter

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