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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0080
von Lindeiner-Wildau

nähme im Amtsblatt zu veröffentlichen 84. Das Kriegsministerium hatte die Verproviantierung
aller rheinischen Festungen „einschließlich der Burg Hohenzollern"
befohlen „mit Ausnahme des lebenden Viehes und derjenigen Bedürfnisse, die - wie
beispielsweise Colonial-Waaren, Taback, Zuthaten zur Speise als Zwiebeln - in den
betreffenden Festungen oder deren nächster Umgebung zu jeder Zeit sogleich zu beschaffen
sind". Ferner konnte nach Maßgabe der Bedarfsberechnung und der bestehenden
Vorschriften i/t des 6monatigen Fleischbedarfs evtl. mit fertigem Rauch-
und Schweinefleisch gedeckt werden.

Als Kriegsstärke der Burgbesatzung war eine Kopfstärke von 250 Mann Infanterie
, 48 Mann Artillerie und 8 Mann Pioniere festgesetzt worden, zu der die Offiziere
und Militärbeamten noch hinzugerechnet werden mußten. Tatsächlich war
dann zu der Gesamtstärke von 306 Mann noch ein weiterer Mann gekommen, nämlich
ein Feuerwerker.

Durch ein Schreiben der „Königl. Provinzial-Intendantur des 8. Armee-Corps",
Koblenz 14. Juli 1859, wurde mit Genehmigung des Militair-Ökonomie-Departe-
ments des Kriegsministeriums der Kasernenverwaltung Burg Hohenzollern befohlen
, „die Beschaffung an Approvisionnements-Gegenständen vorläufig bis auf
Weiteres auszusetzen. Der Königl. Commandantur bleibt hierüber Vortrag zu halten
". Dieses Schreiben ist am 18. Juli 1859 auf der Burg angekommen.

Die Schwierigkeiten und vor allem auch die erhöhten Kosten haben zweifellos
dazu geführt, aus den Erfahrungen dieser beiden Mobilmachungen die Konsequenzen
zu ziehen. Dabei ist anzunehmen, daß auch die Weiterentwicklung des Geschützmaterials
, vor allem die Erhöhung der Schußweiten und der Treffsicherheit
durch die Einführung gezogener Geschütze, maßgeblich den folgenden Befehl ausgelöst
haben, der am 30. März 1861 an das VIII. Armeekorps in Koblenz gegeben
wurde:

„Einer allerhöchsten Bestimmung zufolge soll die Stammburg Hohenzollern im
Frieden wie bisher nur als Garnison betrachtet, im Kriege dagegen nicht vertheidigt
und daher, je nach den Umständen, geräumt und wie alle übrigen nicht festen
Schlösser bewacht werden." 85 Aus diesem Befehl erklärt es sich auch, daß die 1859
auf die Burg gebrachten Geschütze und ihre Munition erst Anfang Juli 1861 wieder
abgefahren wurden, weil sie eben nun, man kann sagen nach der „Entfestigung"
der Burg, dort nicht mehr benötigt wurden 8'.

84 StASi, Ho 235, Abt. I, Sect. II, D Nr. 201a, Vol. I de 1855. Die entsprechende Bekanntmachung
erfolgte im Amtsblatt der Kgl. Prß. Regierung zu Sigmaringen, Nr. 27 v. 3. 7. 1859.

85 GLAKa, 456, Pak. 10/3, Vol. I 1856/61: Schreiben des Kriegsministeriums, Militair-Oeconomie-
Departement v. 30. 3. 1861 an Generalkommando VIII. Armeekorps in Koblenz.

86 vgl. S. 75.

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