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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0049
Edilbert Menne

4. Rehabilitiert in Lecbfeld. Rückkehr nach Hochalting.

1801 kamen die Franzosen aufs neue nach Augsburg. Und wie 1796 Bischof
Clemens Wenceslaus „zu seinen durchlauchtigsten Anverwandten in Sachsen sein
Zuflucht" genommen hatte251, so suchte jetzt auch sein Generalvikar Anton Cölestin
Nigg 252 sich in Sicherheit zu bringen. Aber „da er zum Thore kam, drangen die
Franzosen beym Thor herein. Eilends zog er sich zurück. Und weil er sich verbergen
wollte und seine Freunde sich beriethen, wo sie ihn verbergen sollten, fiel Einem
derselben bey, man solle ihn bey der Schwester des Edilberts, die eine geräumige
Wohnung hatte und bey der es keinen Verdacht erweckte, verbergen25S."

Bei dem „mehrere Wochen" dauernden Aufenthalt in der Menneschen Wohnung
ließ der Generalvikar die ahnungslose 254 Anna Maria Karolina Menne wissen, „der
Herr Bruder dürfe nun schon wieder nach Lechfeld kehren 2SS". Auf diese Nachricht
hin scheint Menne gezeigt zu haben, was er alles im Stillen gelitten hatte, als er „mit
trockenen Augen und frohem Muthe" nach Hochaltingen ging: „Man hat mich mit
Schande und als einen Verbrecher von meinem Amte und Wohnort entrückt, das
ich nicht verschuldet habe. Nun soll ichs als eine Gnade ansehen, wenn ich zurückkehren
darf, als einer, dem die fernere Strafe erlassen worden ist2M." Sein Wunsch
war, daß er vor seinen Oberen und Mitbrüdern rehabilitiert wurde.

Die daraufhin gegebene „feyerliche Erklärung" des Generalvikars, daß er „aus
Übereilung... als schuldig erkläret worden sey, da ers doch nicht war25T", hatte

851 Braun, Bischöfe IV 576. Zum Leben von Clemens Wenceslaus, vgl. Heribert Raab, Chemens Wenceslaus
von Sachsen und seine Zeit 1739—1812. Band I: Dynastie, Kirche und Reich im 18. Jahrhundert
(Freiburg - Basel - Wien 1962). Darin ist jedoch nur die Zeit bis zu den Regensburger
Wahlen 1768/69 behandelt.

852 A. C. Nigg (1734—1809) war 1760—1771 Spitalpfarrer und Canonikus von St. Peter in Dillingen,
wurde 1771 Canonikus von St. Moritz in Augsburg von 1795 — in der Nachfolge von Franz Wilhelm
Albrecht Friedrich Ferdinand Richard Frh. v. Greifenklau von Vollrath-Canonikus an der
Kathedralkirche und Generalvikar. Vgl. Albert Hämmerle, Die Canoniker des Hohen Domstifts
zu Augsburg bis zur Saecularisation, o. O. 1935, S. 122 u. 217. —

853 Felder I 484. Vgl. Anm. 16 und 30. — Maria Anna Karolina Menne hat damals wohl noch in der
elterlichen Wohnung gewohnt (vgl. Anm. 16). Später wohnte sie als Haushälterin des Stadtpfarrers
Josef Karl Reiner (s. Anm. 30) im Haus B 162, dem Canonicat und Pfarrhaus von St. Moritz
(Kl. Katharinengäßchen 7), wo sie auch am 4. April 1827 gestorben ist. (Vgl. Intelligenzblatt und
wöchentlicher Anzeiger der königlich bayerischen Kreis-Hauptstadt Augsburg, 11. April 1827,
S. 127, wo es heißt, „daß die Jungfrau Marianne Karolina Minni, Haushälterin in B 162, im
Alter von 75 Jahren an Entkräftung verstorben ist"). — Für Ihr Vermögen von 8000 fl hat sie
»vermöge letztwilliger Disposition vom 4. März 1827 die Sautier-Mainone-sche Stipendien-Stiftung
als Erben . . . mit der Bestimmung eingesetzt, daß die Zinsen aus ihrem Vermögen nach Abzug
der Administrationskosten alle Jahre an die Klosterfrauen und den Beichtvater zu Hochaltingen
als Beitrag zu ihrer geringen Pension so lange verabfolgt werden sollen, als von denselben
ein Individuum am Leben seye." (Vgl. Bericht an die Königliche Regierung für den Ober-
Donau-Kreis vom 11. März 1828, Akt, Ziffer 4. — Zum ganzen vgl. Anton Werner, Die örtlichen
Stiftungen für die Zwecke des Unterrichts und der Wohltätigkeit in der Stadt Augsburg, Augsburg
1899, S. 176). Werner berichtet auch: „Die am 4. April 1827 verstorbene ledige Haushälterin
M. A. K. Menne war die Tochter des Bischöflichen Waagamtsactuars Menne und Schwester
des Beichtvaters Menne im Kloster Hochaltingen bei Oettingen." (ebenda 101). —

234 Die Schwester „wußte von der ganzen vergangenen Fehde nicht mehr, als daß ihr Bruder von

Lechfeld nach Hochalting versendet" worden war. (Felder I 484).
253 Ebenda.
*** Ebenda 484 f.
257 Ebenda 485.

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