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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0057
Schulwesen der Herrschaft Wald

den Gemeinden angestellt worden sein, und zwar häufig nur für einen Winter;
Anstellungsverträge haben sich entweder nicht erhalten oder wurden nicht ausgestellt
. Der Schullohn bestand aus 1 kr wöchentlich von jedem Kind; außerdem mußte
jedes Kind täglich ein Stück Holz zum Heizen der Schulstube mitbringen 7.

Auch für die Zeit zwischen 1660 und 1768 sind kaum Hinweise auf das schulische
Leben vorhanden, doch legen die wenigen Belege ein beredtes Zeugnis von der
Unzulänglichkeit der schulischen Einrichtungen ab, von der mangelhaften Ausbildung
der Lehrer und von dem offensichtlichen Desinteresse, das die Herrschaft
diesem Problem entgegenbrachte. Das erhellt aus den folgenden Aussagen der
Quellen über die Lehrer im Amt Wald: 1709 wird Martin Schotzer als Schulmeister
von Walbertsweiler genannt; zuvor war er Dragoner und Marketender bei den
Lüneburger Dragonern, die 1704 ein halbes Jahr lang im Amt Wald im Quartier
lagen8. 1723 muß Heinrich Jakob Schniz, Schulmeister von Dietershofen, „ein
fremder Mann", mit seiner Familie nach einem Streit mit dem Mesner die Herrschaft
Wald wieder verlassen *. Am 8.10.1740 wird Johann Stauber, von Beruf Schweinekoch
, von Kloster Wald mit dem Dienst des Schulmeisters im Ort Wald beauftragt10.
Seit 1750 erhält Josef Keberle, Stricker und zeitweiliger Dorfpfleger zu Hippets-
weiler, als Schulmeister (von Wald?) Schulgeld". 1762 hält Kaspar Mayer aus
Arbon Schule im Mesnerhaus in Walbertsweiler 1766 wird Johann Baptist Futterknecht
aus Kalkreute, Hutschnitzer und Sackzeichner, von den Gemeinden Dietershofen
und Rengetsweiler ohne Zustimmung der beiderseitigen Herrschaften Wald
und Sigmaringen als Schulmeister angestellt und sitzt im Sommer in Rengetsweiler,
im Winter in Dietershofen Seit etwa 1690 läßt sich die zumindest zeitweilige
Koppelung von Mesner- und Schulmeisterdienst in Walbertsweiler nachweisen u.

Die Situation der waldischen Schulen ändert sich in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts grundlegend. Noch bevor sich Kloster Wald 1768 endgültig dem
Anspruch des Hauses Habsburg, Territorialherr über Kloster und Amt Wald zu
sein, gebeugt hatte und landsässig in Vorderösterreich wurde, verlangte das Oberamt
in Stockach von der Äbtissin sofortigen Bescheid, ob den kaiserlichen Befehlen
entsprechend taugliche Lehrer angestellt seien15. Damit hatte Österreich die Schulangelegenheiten
übernommen und lenkte die Entwicklung ganz in seinem Sinne.
Die Äbtissin von Wald wurde zur Befehlsempfängerin und hatte keine Möglichkeit
mehr, etwaige eigene Vorstellungen zu verwirklichen18. In der Herrschaft Wald
wurden im Laufe der Zeit die gleichen Schulen wie in ganz Vorderösterreich eingeführt
; die Äbtissin erhielt sämtliche kaiserlichen Hofkanzleidekrete und Regierungs
-Verordnungen zu Schulfragen zugesandt, mußte über deren Durchführung
anhand von Tabellen und Berichten unter Androhung von Zwangsmitteln Rechenschaft
ablegen und ihre Schulen von vorderösterreichischen Kommissaren visitieren

7 Jerg, a. a. O., S. 44.

8 Jerg, a. a. O., S. 44.

• STAS, Ho 157, D 98, Prot, des Jahres 1723.

10 a. a. O., Prot. Bd. 13, S. 302.

11 FAS, Kl. Wald, Rechnungen.

" STAS, Ho 157, D 98, Prot. Bd. 22, S. 189 und Jerg, a. a. O., S. 44.
W STAS, Ho 157, D 98, Prot. Bd. 22, S. 155 ff. und 161.

14 Brief der Äbtissin vom 9. 1. 1749 an die geistlichen Räte zu Konstanz (FAS, Kl. Wald, NVZ1867).
18 Brief von 19. 2. 1768 (STAS, NVZ II 3997).

18 Siehe dagegen z. B. den Abt von Salem (Kallenberg, a. a. O., S. 103).

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