Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0187
Besprechungen

Arbeit und nach besten Kräften zu entziffern suchte und dort, wo sie nicht ausreichten,
Sekundärwerke ausschrieb, an die er sich wiederum fast wörtlich anschloß. Die von der
Verfasserin beschriebenen Vorlagen werden damit in Tubingius' Werk greifbar: ein Jahrzeitbuch
des 14./15. Jahrhunderts, das er (S. 96-122 der vorl. Edition) ausschrieb, ein
älteres Nekrolog des 11./12. Jahrhunderts (S. 124-142), ein „vetus codex", der die
Grundlage für den weiteren Text (S. 144-152) abgab, also sicher ein Schenkungsbuch, und
die bereits genannten Bibliothekskataloge. Für uns ist das älteste Nekrolog von besonderem
Interesse, da es mit Schenkungsnotizen verbunden war und uns eine in die anfangs geschilderte
Reihe einzuordnende Quelle wiedergibt. Anders ist es dort, wo Tubingius selbst auf
Spekulation und Hypothese angewiesen ist, wenn seine Vorlage ihm sichere Aussagen verwehrte
. Das ganze Kapitel der Gründungsgeschichte Blaubeurens, das mit dem Problem der
Genealogie der Tübinger Pfalzgrafen eng verbunden ist, ist auch von Tubingius in seiner
Vorrede auf keine sichere Basis gestellt worden, und seine Nachrichten können wohl nur
subsidiär verwendet werden. Was die Verfasserin von dieser Position her - und sehr behutsam
und zurückhaltend - zu den Stiftern des Klosters Blaubeuren zu sagen hat (S. 299
ff.), überzeugt denn auch am wenigsten in der sonst sehr ausgewogenen und grundsoliden,
übrigens auch gut geschriebenen, Darstellung. Zunächst jedoch darf man sich über eine auf
der Abschrift Andreas Rütteis (ca. 1575) beruhende, gut kommentierte Textausgabe freuen,
der eine lesbare, wenn auch mitunter etwas freie Übersetzung von Bruno Maier beigegeben
ist.

Sehr lesenswert ist der biographische Teil, der sich mit Christian Tubingius und seinem
Kampf gegen die Aufhebung des Klosters Blaubeuren befaßt. Dieser Abschnitt erschließt
weitgehend neue Quellen; zwei Denkschriften des Tubingius über die Bemühungen der im
Exil befindlichen Blaubeurer Konventualen von 1545—49, die sich gleichsam an die Chronik
selbst anschließen, sind im Anhang ediert. Es ist sicher richtig (s. S. LV), daß Tubingius
nicht unter die überragenden Persönlichkeiten seiner Zeit zu rechnen ist, doch sind die Ereignisse
, die er schildert, mehr als nur Episoden aus der Geschichte Blaubeurens. Sie schildern
ein Kapitel württembergischer Reformationsgeschichte, an dem Tubingius persönlichen
Anteil hatte.

Rom Hansmartin Schwarzmaier

Hans-Joachim Kern, Das Kirchspiel Altensteig. Ein Beitrag zur Geschichte der bäuerlichen
Waldgenossenschaften.

Stuttgart: Müller und Gräff 1966. XIX, 157 S. Brosch. DM 19.50.
(Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 7).

Das notwendige Miteinander-Füreinander des mittelalterlichen Daseins hat die reichgestaltete
Form der Genossenschaft geschaffen. Die zentrale Bedeutung dieses Instituts für
das deutsche Recht hat jedoch einer noch romantisch-individualistisch denkenden Forschung
den Blick für dessen Geschichte getrübt. Man glaubte, in einer germanischen Markgenossenschaft
die idealtypische Urform gefunden zu haben, ließen sich doch damit zahlreiche Fragen
der frühen Rechtsgeschichte, aber auch der Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte beantworten
. Ihren genialsten Vertreter hat diese Theorie in Otto von Gierke gefunden. Erst in
neuester Zeit beginnt man, sich von diesen Vorstellungen zu lösen. Karl S. Baders „Studien
zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes" haben den Begriff der Markgenossenschaft
entzaubert und an die richtige Stelle verwiesen. Seine Ergebnisse werden durch Einzeluntersuchungen
weitgehend bestätigt. Auch die vorliegende Dissertation aus dem Kreise
F. Elseners (Tübingen), der selbst mit seinem Beitrag über den „Hof Benken" (1953) beispielhaft
vorangegangen ist, reiht sich als weiterer Beleg an. Dabei zeigt sich wiederum,
welch eigenständiges Arbeiten die Darstellung jeder einzelnen Genossenschaft erfordert.
Daß der Verfasser seiner Untersuchung Gierkes Genossenschaftsbegriff voranstellt (S. 10),
dem er dann die Merkmale des dargestellten Gebildes subsumiert, mag bedenklich erschei-

185


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0187