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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0069
Pfarrer Blumenstetter

Mit Geschick und Weitblick verstand es Blumenstetter, bei den weiteren Verhandlungen
, die sich bis zum 27. April hinzogen, einen tragbaren Ausgleich zwischen
den Interessen des Fürsten und seiner Regierung einerseits und dem fordernden
Volk andererseits zu finden. Es war klar, daß die am 11. März vom Fürsten erzwungenen
Zugeständnisse nicht alle aufrecht erhalten werden konnten, wollte man
die Regierung nicht der nötigsten Mittel berauben. Dieser Auffassung gab Blumenstetter
in seiner Eigenschaft als Direktor der Deputiertenversammlung auch in einer
Adresse an den Fürsten Ausdruck109, und das sahen die meisten Abgeordneten auch
ein. Man fand schließlich einen Kompromiß, der in einer Vereinbarung zwischen
der fürstlichen Regierung und den Deputierten am 15. April niedergelegt wurde110.
Von den 20 Einzelbestimmungen dieses Vertrages dürften vor allem die unentgeltliche
Aufhebung der Feudallasten, die Aufhebung des Mahlzwangs und die Fixierung
der verschiedenen Zehnten für die Landbevölkerung wichtig gewesen sein.

Im Verlauf dieser Sitzungsperiode wurde von den Deputierten noch eine Reihe
weiterer wichtiger Punkte verhandelt, u. a. ein von der Regierung vorgelegter
Verfassungsentwurf moderner Art. Von diesem sagte Blumenstetter, eine Republik
könne keine freiere Verfassung haben. Es sei die Verfassung einer Republik, an
deren Spitze ein Fürst statt eines Präsidenten stehelu. Von ganz besonderer Bedeutung
sollte jedoch für Blumenstetter ein anderer von diesem Landtag behandelter
Punkt werden: Die Wahl des Abgeordneten des Fürstentums Hohenzollern-Hechin-
gen zu der konstituierenden Nationalversammlung in Frankfurt. Zur Beratung und
Entwerfung einer die Einheit Deutschlands begründenden Verfassung sollte in ganz
Deutschland die Wahl von Nationalvertretern vorgenommen werden, die am Sitz
der Bundesversammlung — mithin in Frankfurt am Main — zusammentreten sollten.
Den kleinen Staaten-zu ihnen zählten die beiden hohenzollerischen Fürstentümer -
wurde je 1 Vertreter zugestanden. Durch eine Verordnung der fürstl. Hohenzollern-
Hechingischen Regierung vom 6. April 1848 sollte der bereits auf den 10. April
einberufene Landtag mit dieser Wahl betraut werden. Es wurde den Ortsvorstehern
der Auftrag erteilt, die Gemeinden darüber in Kenntnis zu setzen und die bereits
gewählten Abgeordneten mit der gehörigen Vollmacht zu versehen u*. Das geschah,
und die Wahl erfolgte am dritten Verhandlungstag, dem 12. April. Sie fiel mit 38
von 58 Stimmen auf Pfarrer Blumenstetter, der ja bereits am 10. April zum
Direktor des Landtags gewählt worden war. Im Anschluß an die Wahl richtete
Blumenstetter folgende Worte an die Versammlung:

„Meine Herren! Sie haben durch die auf mich gelenkte Wahl ein sehr ehrenvolles
Vertrauen mir bewiesen, aber auch eine sehr große Last auf meine Schultern
gelegt. Halte ich ihre Schwere mit meinen Kräften zusammen, so erzittert mir
das Herz in Bangigkeit. Deshalb kann auch nur das redliche Bestreben, meinen
Mitbürgern nach Kräften nützlich zu werden, und die Zuversicht, Sie werden
mir dabei Ihr Vertrauen bewahren, mich veranlassen, Ihrer Wahl Folge zu
leisten. Sie hätten ... einen Mann wählen können, der ungleich kenntnisreicher
und geschäftstauglicher wäre als ich; aber auch das weiß ich und spreche es vor

Anlage zum VuABl. Hech. vom 15. 4. 1848 Nr. 31.
110 Anlage zum VuABl. Hech. vom 19. 4. 1848 Nr. 32.
»» Gönner S. 67.

112 VuABl. Hech. vom 8. 4. 1848 Nr. 29.

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