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Maren Rehfus
aus. Ein alter Gerichtsbezirk war das Igelswieser Niedergericht, das offenbar
die Orte Igelswies, Ringgenbach, BufFenhofen und Dietershofen umfaßte. Daneben
hielt die Äbtissin ein zweites Gericht innerhalb der Klostermauern ab, welches anscheinend
Rechtsfälle von übergeordneter Bedeutung an sich zog und möglicherweise
als eine Art oberstes Gericht im Klosterterritorium anzusehen ist. Den Vorsitz
führte hier ein Klosterangehöriger, wie beispielsweise ein Pfründner, vielleicht sogar
die Äbtissin in eigener Person 4.
Die Gesamtleitung der Gerichtsbarkeit oblag dem höchsten weltlichen Beamten
des Klosters, dem Kaufmann. Der Gerichtsaufbau war durchaus herrschaftlich geprägt
. Von einer Bewahrung dorfgenossenschaftlicher Befugnisse in Form von gerichtlicher
und verwaltungsmäßiger Autonomie der Dorfgemeinden in größerem
Umfang kann in den Quellen kaum etwas festgestellt werden. Die Dorfgerichte
waren primär in den Ortschaften abgehaltene herrschaftliche Gerichte, nicht Ausdruck
der dörflichen Selbstverwaltung.
Dorfgerichte seit dem 16. Jahrhundert
Diese Tendenzen verstärkten sich in der folgenden Zeit immer mehr. Um das
Jahr 1530 führte die Äbtissin eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit und Verwaltung
ihres Territoriums durch5. Die Herrschaft Wald wurde in fünf Gerichtsund
Verwaltungsbezirke unterteilt; diese Bezirke erhielten die Bezeichnung Gemeinden
oder Gerichte. Dadurch entstanden 1. die Gemeinde Ringgenbach, auch
Dietershofen genannt, mit Igelswies, Ringgenbach, Buffenhofen und Dietershofen,
2. die Gemeinde Walbertsweiler, die allein das Dorf gleichen Namens umfaßte,
3. die Gemeinde Otterswang mit den Orten Reischasch, Kappel, Otterswang, Litzelbach
und Weihwang (seit Beginn des 18. Jahrhunderts auch mit Glashütte), 4. die
Gemeinde Riedetsweiler mit Rothenlachen, Riedetsweiler und Ruhestetten, die zu
verschiedenen Zeiten auch als Rothenlacher oder Ruhestetter Gemeinde bezeichnet
wurde, und 5. die Gemeinde Hippetsweiler mit Hippetsweiler, Gaisweiler und
Tautenbronn *. Trotz gewisser Änderungen blieb diese Gebietseinteilung bis zum
Ende der Klosterherrschaft erhalten. Nur in der Ringgenbacher Gemeinde bildete
sich durch die Rivalität der Gerichte in den beiden Dörfern Dietershofen und Ringgenbach
eine Unterteilung in zwei Unterbezirke heraus: Nachdem es schon in vorausgegangenen
Zeiten gelegentlich zwei Gerichte nebeneinander gegeben hatte,
wurde 1669 endgültig ein zweites Gericht mit gesonderten Gemeindeämtern in
Dietershofen installiert, das auch für Buffenhofen zuständig war. Als während des
Dreißigjährigen Krieges die Dörfer Otterswang und Ruhestetten zerstört worden
waren, galten die beiden betroffenen Gemeinden nur noch als halbe Gemeinden und
wurden einige Jahre lang als Gemeinde Reischach und Gemeinde Riedetsweiler auf
dem Gebiet des Untergangs gemeinsam verwaltet. - Für jede Gemeinde war ein
Hauptort bestimmt, welcher der Gemeinde ihren Namen gab. Aus ihm stammte im
allgemeinen der für die Gesamtgemeinde zuständige Gemeinde-Schultheiß. Neben
4 StAS, Ho 157, U 17. Juli 1463.
5 FAS, Kl. Wald 74, 31 (Bericht der Äbtissin an die vorderösterreichische Regierung in Freiburg
von 1779).
6 StAS, NVA II 2041 (Gerichtslisten).
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