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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0017
Die Sigmaringer Familie Roy

nung über Einnahmen und Ausgaben Im allgemeinen nur ein- bis zweimal jährlich
vorgenommen wurde. Ein weiteres Kriterium für seine wirtschaftlich günstige Situation
ist sein umfänglicher Grundbesitz. Er besaß auf der Sigmaringer Markung das
Riedinsgütle, ein Gütlein zu Brenzkofen, eine Wiese zu Hergarten, eine auf dem
Scheiterwasen, eine auf dem Hedinger Espan und ein Wieslein in Zurn, auch Zeirn
geschrieben 10. Aus diesen Liegenschaften entrichtete er einen jährlichen Zins an den
Grafen von Sigmaringen. Es ist so gut wie sicher, daß er darüber hinaus noch weiteren
Grund und Boden als freies Eigentum hatte, der jedoch - eben weil er nicht
der Herrschaft zinsbar war - in keinem gräflichen Urbar und in keiner gräflichen
Rechnung auftaucht.

Tussins Wohlhabenheit entsprang wohl nicht primär der Besoldung, die ihm
als gräflichem Beamten zustand. Vielmehr muß er einem einträglichen Beruf nachgegangen
sein. Tatsächlich ergibt sich aus mehreren Hinweisen, daß er Gastwirt
war also ein Gewerbe betrieb, das in hohem Maße die Möglichkeit bot, Vermögen
anzusammeln. Damit hatte er eine Tradition begründet, die von verschiedenen
Zweigen der Familie durch drei Generationen hindurch fortgeführt werden sollte.
Leider ist der Name seiner Wirtschaft nicht überliefert. Auch Vermutungen führen
wegen der dürftigen Quellenlage zu keinem Ergebnis.

Tussins Stellung und Ansehen in der Stadt lassen sich an seiner Heirat ermessen:
Der Landesfremde schloß mit Margarethe, der Tochter des Sigmaringer Stadtschultheißen
Marx Fröhlich, die Ehe. Ihr Geburtsdatum und der Termin ihrer Heirat
sind unbekannt. Sie taucht erstmals im Jahr 1559 als Tussins Ehefrau auf 18 und
erscheint in der Folgezeit meist unter dem Namen Margarethe Thussin oder Fröh-
lichin. Als Bürgerin der Stadt Sigmaringen war sie wie fast alle Bürger dieser Stadt
frei von der Leibeigenschaft **.

Über die Familie Fröhlich und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse im 16. Jahrhundert
sind keine Nachrichten überkommen. Marx Fröhlich wird 1539 als einer
der beiden Vormünder der Kinder der verstorbenen Katharina Banwart genannt
und tritt 1554 als Schultheiß und Vorsitzender des Stadtgerichts Sigmaringen auf
Es ist möglich, daß der Landbesitz, über den die Familie Roy in dieser Zeit verfügte,
mindestens zu einem Teil von Margarethe Fröhlich, deren Familie ja vor den Roys
in Sigmaringen ansässig war, eingebracht worden war. Nachdem ihr Mann Tußin,
den sie um viele Jahre überlebte, in den Jahren 1569/70 gestorben warIS, hatte sie
weiterhin die Liegenschaften auf Sigmaringer Gemarkung inne und verzinste sie
wie zuvor ihr Mann an den Grafen w. Erst 1578/79 verminderten sich die Ländereien
entweder durch Verkauf oder Vererbung, und in ihrer Hand blieben nur

FAS, DS, Rub. 128, Nr. 20 b, ff.
11 StAS, a. a. O., Prot. 14, Teil 3, fol. 36 r; FAS, DS, Rub. 128, Nr. 20 c und f (Rechnungen von

1566/67 und 1569/70: Husseins Witwe erhält Geld für den Verzehr durch Amtmann und einige

Bauern aus Bingen).
11 StAS, a. a. O., Prot. 14, Teil 2, fol. 57 r.

ls FAS, DS, Rub. 103, Nr. 14, Verzeichnis der freien und leibeigenen Personen der Grafschaften
Sigmaringen und Veringen.

14 StadtA Sigmaringen, U 44; StAS, Grafschaft Sigmaringen, Alter Bestand, p Sigmaringen, Nr. 16.

15 Tussin wird in der Jahresrechnung von 1568/69 noch als lebend, in derjenigen von 1569/70 dagegen
als verstorben aufgeführt und seine Frau Witwe genannt (FAS, DS, Rub. 128, Nr. 20 e und f).

M FAS, DS, Rub. 128, Nr. 20 f, ff.

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