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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0026
Maren Kuhn-Rehfus

mußte die Familie Roy rund 1492 fl bezahlen, eine Geldsumme, die weit über dem
durchschnittlichen Vermögen der Sigmaringer Einwohner lag M. Daran läßt sich der
für Sigmaringer Verhältnisse ganz außerordentliche Reichtum Hans Roys ermessen.
Er war mit Abstand der reichste Bürger der Stadt.

Ein Teil seines Vermögens war in Grundbesitz und nutzbaren Rechten angelegt.
Aus dem Urkunden- und Aktenmaterial geht hervor, daß er Gärten, Wiesen und
Äcker auf Sigmaringer Markung im Ampfertal, in Zeirn und unter der Buchhalde
innehatte, von denen er an den Grafen von Sigmaringen jährlich Zins zahlen
mußte55. 1590 bat er Graf Karl II. um die Belehnung mit einer Gült zu Benzingen,
die er kurz zuvor dem ehemaligen Hofgeiger Hans Jörg Schilling abgekauft hatte,
und der Graf gestattete diese Belehnung5*.

Seinem wirtschaftlichen Gewicht entsprach seine politische Stellung in der Stadt.
Von 1577 bis zu seinem Ableben kann er in einflußreichen Positionen des Stadtregiments
nachgewiesen werden: 1577 wurde er in das Gerichts- bzw. Ratskollegium
gewählt und war bis 1588 dessen Mitglied. Daneben war er von 1580 bis 1582/83
Untergänger, 1581 und 1582/83 Weideriauber, von 1582 bis 1588/89 Rechner und
1589 Sondersiechenpfleger. Am 28. November 1583 erlangte er durch Wahl das
hohe Amt des Bürgermeisters, das er bis 1589 ausübte, und am 19. Dezember 1589
wurde er zum Stadtschultheißen gewählt und blieb in dieser Stellung bis Ende des
Jahres 1590. 1579 bekleidete er die Stellung des Heiligenpflegers der Pfarrkirche
zu Laiz f. Daß er diese wichtigen Ämter tatsächlich im wesentlichen aufgrund seiner
finanziellen Potenz und weniger wegen der ihm entgegengebrachten Zuneigung
erhielt, verdeutlicht die folgende, seine Persönlichkeit charakterisierende Randnotiz
in einem der Verhörsprotokolle. Als Hans Roy in einen recht üblen Streich aktiv
verwickelt wurde, der eine Untersuchung auf der gräflichen Kanzlei zur Folge hatte,
vermerkte entweder der Graf selbst oder einer der Kanzleibeamten neben dem
entsprechenden Eintrag: „So ist doch insonderheit des Raien ungewaschen Maul
wohlbekannt" 58.

Der eminente Reichtum des Hans Roy entstammte mit großer Wahrscheinlichkeit
einer in Verbindung mit seinem - bekanntermaßen sehr einträglichen - Gastwirtsberuf
ausgeübten Handelsbetätigung, wobei der Gedanke an den Getreide-,
Vieh- und vor allem Weinhandel naheliegt. In den Grafschaftsrechnungen erscheint
er als Fuhrunternehmer, der für den Grafen Getreide an den Bodensee transportierte
5". Dort wird er Wein aufgekauft und auf seinen leeren Wagen mit zurückgebracht
haben. Auf welchem Markt er ihn absetzte, kann nur vermutet werden. In-
frage käme neben Sigmaringen selbst beispielsweise Ulm.

54 Die Witwe und ihr zweiter Mann mußten 312 fl 39 kr zurückbezahlen, Hans Roy 200 fl, Daniel
Kücher 220 fl 35 kr, Bartholomäus Elsässer 264 fl 44 kr, die Kinder Karl, Marx und Jörg zusammen
494 fl 4 kr. (StAS, a. a. O., Prot. 1, fol. 345 r-346 r, 356 r, v, 359 r. v; StadtA Sigmaringen,
Akten Nr. 2323 ff.).

55 FAS, DS, ausgefolgte Akten, Rub. 137, Nr. 3 (Urbar der Stadt Sigmaringen von 1579).
5» StAS, a. a. O., Prot. 1, fol. 202 r.

57 StadtA Sigmaringen, Akten Nr. 356; StAS, a. a. O., Prot. 1, fol. 28 v, 116 v-118 r, 132 v, 143 v;
FAS, HS, Rub. 143, Nr. 245.

58 StAS, a. a. O., Prot. 14, Teil 3, fol. 148 r.
«• FAS, DS, Rub. 128, Nr. 23 und 24.

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