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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0028
Maren Kuhn-Rehfus

Beginn des Jahres 1579 bis zu seinem Tode 1591 Adlerwirt am Marktplatz war.
Jedoch läßt sich nicht feststellen, seit wann er im Besitz des Adlers war. Am 12. Juni
1576 gehörte diese Wirtschaft noch dem Grafen Karl I. zu Eigentum6S. An wen er
sie zur Bewirtschaftung ausgegeben hatte, ist nicht bekannt. Spätestens zwischen
Juni 1576 und Anfang 1579 muß dann der Vater des Fidelis in den freien Besitz
des „Adlers" gelangt sein, wenn er nicht schon vorher auf ihm saß. In dieser Zeit
- Ende 1577 oder in den Monaten vor September 1578 - wurde aber Markus Roy
geboren. Die Vermutung liegt daher nahe, daß Fidelis im „Adler" am Markt, auf
dem Platz der jetzigen „Traube" zur Welt kam und nicht im heute sog. Fidelishaus.

In der Literatur wird die Meinung vertreten, der Vater des Fidelis sei Wirt zur
„Goldenen Krone" gewesen M. Für diese Annahme konnten in den Quellen jedoch
keinerlei Anhaltspunkte gefunden werden. Kronenwirt war vielmehr sein Sohn
Hans, der älteste Bruder des Fidelis. Die „Krone" lag an der Marktgasse zwischen
der „freyen Straß und Gassen" und dem Haus der Ludwig Müllerischen Erben n
und war dieser Beschreibung nach ein Eckgebäude, das ungefähr die Stelle des heutigen
Fidelishauses einnahm. Die Tradition, dieses Haus sei das Geburtshaus des
Fidelis, entwickelte sich vielleicht aus der Tatsache, daß sein Bruder als Wirt dieses
Haus besaß und bewohnte und Fidelis wahrscheinlich bei ihm, der gleichzeitig sein
Pfleger war, lebte, nachdem sein Vater gestorben und seine Mutter nach Ebingen
umgezogen war.

Beide Gasthöfe - Adler und Krone - hatten neben dem Ausschank und der Ausgabe
von Speisen - wie der Begriff Herberge bereits aussagt - Übernachtungsmöglichkeiten
für Gäste und Stallungen zur Unterbringung von Pferden 68.

Das weitere Schicksal des Gasthofes „Adler" nach dem Tode des Hans Roy
genannt Tussin ist unklar. Eine Zeitlang wurde er offenbar von Gabriel Rieber aus
Ebingen, dem zweiten Ehemann der Witwe des Hans Roy, weitergeführt. Dieser
Mann, den Genoveva Roy geheiratet hatte, kurz nachdem Hans Roy zwischen dem
25. April und dem 5. Dezember 1591 verstorben war, war ebenfalls Wirt, kaufte
sich nach der Hochzeit mit 20 fl in Sigmaringen ein und wurde am 5. Dezember 1591
in das Bürgerrecht der Stadt aufgenommen 69. Besitzrechtlich aber war die Wirtschaft
unter die Erben des Hans Roy aufgeteilt: Ein Drittel erhielt sein jüngster
Sohn Georg. An wen die zwei weiteren Drittel fielen, ist nicht eindeutig festzulegen.
Zu denken wäre an den ältesten Sohn Hans, den späteren Wirt zur „Goldenen
Krone", an die Witwe Genoveva und auch an Karl Roy den Älteren, Bruder des
verstorbenen Hans. Auffallenderweise nämlich wird Karl d. Ä. erst von 1592 an
nur noch als Wirt bezeichnet und scheint demnach das Schreinerhandwerk zu dieser
Zeit zugunsten des Wirtsgewerbes aufgegeben zu haben. Schon am 26. Juli 1594
kaufte Graf Karl II. dem Georg Roy seinen Drittelanteil an der Herberge zum

63 FAS, DS, Rub. 75, Nr. 486.

66 Alex Frick, Familie Roy, a. a. O., S. 166.

67 StadtA Sigmaringen, Ratsprot. 2, S. 15.

68 StAS, a. a. O., Prot. 1, fol. 234 r.

69 Am 25. April wird Hans Roy noch als lebend erwähnt, am 5. Dezember war seine Witwe bereits
wieder verheiratet. StAS, a. a. O., Prot. 1, fol. 234 r, 255 r, 266 v.

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