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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0038
Maren Kuhn-Rehfus

Richter, Untergänger, Weideriauber, Ziegel-, Feuer- und Brotschauer, St. Sebastiansund
gemeiner Kastenpfleger. Er versteuerte ein recht ansehnliches Vermögen von
800 fl im Jahr 1593 und 1000 fl in den Jahren 1596-1599, das über dem Durchschnittsvermögen
der Sigmaringer Bürger lag, und zinste aus der Marzenwiese zu
Hergarten. Thomas und Felix Hafner, die 1599 erstmals und zwar kleine Beträge
steuern, könnten Söhne von Magdalena und Hans Hafner gewesen sein, denen vielleicht
nach dem Tod ihrer Mutter das Erbe ausbezahlt worden war11S. Hans muß
im Jahre 1600 gestorben sein.

b) Desgleichen ist nicht ausgeschlossen, daß Euphrosina Roy eine weitere Tochter
Karl Roys des Älteren war. 1601 anscheinend noch ledig, war sie später mit
Jobann Hermann Koburger, dem Rentmeister des Grafen Ernst Georg von Hohen-
zollern in Krauchenwies (nachweisbar von 1610 bis 1613), verheiratet und ließ am
25. Dezember 1608 einen Sohn Ernst Georg Koburger taufen. Christoph Roy in
Freiburg, der spätere Basler Domherr, und Dr. Marx Roy, der nachmalige Kapuzinermönch
Fidelis, hatten Euphrosina, ihren Sohn und auch die zweite Frau Koburger
(die Christoph Roy aus Freiburg als ihren Schwager bezeichnet) reich beschenkt
. Genannt werden eine Bernsteinkette (Rosenkranz?) mit vergoldeten
Kugeln, ein Paar vergoldeter Doppelbecher und ein silberbeschlagenes Gebetbuch,
ein goldener Ring und ein Stück von einem Einhorn, ein schwarzer Sessel und
6 Pfund aufgewundenes Wachs. Kleider, Hausrat, Geschiff und Geschirr, die Euphrosina
von Sigmaringen mitgebracht hatte, sollen „nicht schlecht" gewesen sein.
Euphrosina starb zwischen 1608 und etwa 1612. Ihr Mann vermählte sich in zweiter
Ehe mit Regina Möhrin und wurde Vater eines zweiten Kindes, dessen Name unbekannt
ist. Vermutlich Ende des Jahres 1613 oder in der ersten Hälfte des Jahres
1614 wurde er hingerichtet. Die näheren Umstände und die Hintergründe, die dazu
führten, sind nicht überliefert. Doch könnte die schon 1612 von Forstmeister Gregor
Ebisch gegen den Rentmeister vorgebrachte Anschuldigung, er diene seinem Herrn
nicht redlich, nehme Geschenke an und sehe durch die Finger, darauf hinweisen,
daß Unterschlagung und Bestechung im Spiel waren. Als Folge der Verurteilung
und Hinrichtung Johann Hermann Koburgers wurde nicht allein sein gesamtes
liegendes und fahrendes Vermögen in Krauchenwies und Pfullendorf, sondern auch
Heiratsgut, Morgengabe, Widerlag und sonstiges persönliches Eigentum der Witwe
Regina von Graf Ernst Georg beschlagnahmt und verkauft, um sich wegen des von
Koburger erlittenen Verlustes schadlos zu halten. Johann Spiegier, der Sohn der
Margarethe Roy, und Jakob Schultheiß übernahmen als Pfleger die Vertretung der
Regina Möhrin, die damals Bürgerin der Reichsstadt Pfullendorf war, und forderten
in einem am 10. November 1614 an Stadtamann, Richter und Urteilssprecher
von Pfullendorf gerichteten Schreiben, die Witwe solange in die Nutzung der Ko-
burgischen Güter einzusetzen, bis alle ihre Forderungen bezüglich ihres Eigentums
befriedigt seien "4. Das weitere Schicksal der Regina Möhrin und der beiden Kinder
ist ungeklärt.

11S StadtA Sigmaringen, Akten Nr. 356; Nr. 2324 ff.; FAS, DS, Rub. 103, Nr. 14; StAS, a. a. O.,
Prot. 14, Teil 3, fol. 84 v.

PfarrA Laiz, Kirdienbuch 1, fol. 44 r, 45 r, 51 r, 52 v, 54 r, 57 r; StAS, a. a. O., Prot. 4;
Prot. 4, 28. Okt. 1612; GLA 70/122, StadtA Pfullendorf, Erbsohaften.

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