Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0039
Die Sigmaringer Familie Roy

c) Auch Hans Georg Roy, der sieb am 23. November 1610 beklagte, daß der
Scblosser und Nachtwächter Hans Bruner und seine Frau in der Lichtstube seinen
Vater selig „vorgerupft" hatten, kann ebenfalls nur ein bisher unbekannter Sohn
des Ende 1609 oder Anfang 1610 verstorbenen Karl Roys des Älteren gewesen
sein "5. Nähere Einzelheiten über seine Person sind nicht überliefert.

d) Eine Maria Roy von Laiz ist für das Jahr 1612 belegt. Sie war die Tochter
des Hans Stahl und einer Frau, die entweder eine geborene Gebet oder doch eine
Verwandte der Familie Gebel war. Als Hans Gebel, der Sohn des Hans Gebel und
einer Stahl, starb, galt Maria als erbberechtigt. Leider läßt sich nicht feststellen,
mit welchem Mann aus der Sippe Roy sie verheiratet war u*.

7. Soblußbetrachtung

Die Beschäftigung mit der wirtschaftlichen und sozialen Stellung der einzelnen
Mitglieder der Familie Roy mußte zwangsläufig zu einer Darstellung der sozio-
ökonomischen Struktur der bürgerlichen Oberschicht Sigmaringens führen. In dieser
kleinen Landstadt, die trotz ihrer Funktion als Verwaltungsmittelpunkt der Grafschaft
und als Residenz der Grafen stets eine Ackerbürgerstadt war und ohne die
großartigen Handelsbeziehungen der oberschwäbischen Reichsstädte in ihren engen
und beschränkten Verhältnissen verharrte, mußte ein so bedeutender Reichtum wie
der der meisten Roys um so mehr das Gewicht der Familie als ganzes und einzelner
ihrer Angehörigen im besonderen steigern. Nur wenige Sigmaringer Bürger erreichten
ein ähnlich großes Vermögen, und der Besitz des Fidelisvaters Hans Roy, der
auch in einer Handelsstadt der obersten Vermögensschicht zuzurechnen gewesen
wäre, stand zu dieser Zeit in Sigmaringen völlig vereinzelt da.

Bezeichnend ist, daß alle Roys einem Handwerk oder einem bürgerlichen Gewerbe
nachgingen und in handwerk- oder gewerbetreibende Familien einheirateten.
Der soziologischen Struktur der Stadt Sigmaringen war eine Lebensführung der
Oberschicht auf der Basis von Rentenbezügen aus Grundbesitz, wie sie das Patriziat
der Reichsstände kannte, fremd. Typisch für das Geschlecht Roy aber ist, daß verschiedene
seiner Angehörigen die enggesteckten Grenzen des kleinbürgerlichen
Handwerks und Gewerbes sprengten, sei es, daß sie in die Schicht der Beamten
überwechselten, sei es, daß sie sich der Handelstätigkeit zuwandten. Keiner der
Roys schaffte zwar den Sprung in den großangelegten Handel, wie er in den oberschwäbischen
Reichsstädten betrieben wurde, sondern sie blieben immer in erster
Linie Wirte. Jedoch waren sie als Handelsleute im Rahmen der geringeren Möglichkeiten
, die das Wirtsgewerbe bot, äußerst erfolgreich. Die höchst interessante Untersuchung
der Art ihrer Handelsbetätigung, die Aufschluß über den Erwerb von so
beachtlichen Vermögen wie denjenigen der Roys geben würde, kann wegen der
bedauernswerten Aussagearmut der Quellen nicht angestellt werden. Naheliegend
ist die Postulierung eines Wein- oder Vieh- und Getreidehandels. Deutlich wird
nur, daß das Bargeld - wie allgemein üblich - in Grund und Boden angelegt wurde.

"s StAS, a. a. O., Prot. 3, Teil 3, foL 92 r-93 r.
»• StAS, a. a. O., Prot. 3, Teil 3, fol. 324 r-325 v.

37


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0039