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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0053
Gräfin Rosamunde zu Ortenburg

Für beachtliche Darlehen zur Bestreitung des Türkenkriegs wurden er und seine
Nachkommen vom Haus Habsburg mit noch weiteren Herrschaftsgebieten belehnt.
In österreichischen Adelskreisen blieben die neuen Grafen zu Ortenburg jedoch als
ehrgeizige Emporkömmlinge lange Zeit verhaßt. Daher konnten sie durch Heirat
keine verwandtschaftlichen Beziehungen zum Adel der österreichischen Erblande
knüpfen s. Graf Bernhard zu Ortenburg, ein Sohn des Grafen Gabriel, ehelichte die
Gräfin Ursula zu Zimmern.

Am 11. Februar 1584 trafen Graf Johann zu Ortenburg, Rat und Kämmerer
des Erzherzogs Karl zu Österreich, Graf Joachim zu Fürstenberg, Graf Eitel Friedrich
zu Hohenzollern und Freiherr Berchtold zu Königsegg eine Eheabrede für den
Grafen Bernhard zu Ortenburg, Freiherrn zu Freyenstein und Carlspach, Herrn zu
HeVicourt, Kämmerer des Erzherzogs Karl zu Österreich, mit Wilhelm Grafen und
Herrn zu Zimmern für dessen Schwester Ursula. Graf Wilhelm zu Zimmern versprach
, der Braut 3000 fl Heimsteuer zu geben und sie gemäß ihrem gräflichen
Stande auszusteuern. Graf Bernhard bestimmte für seine Braut eine Morgengabe
von 3000 fl und 7000 fl Hauptgut zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Außerdem
verfügte er, daß seiner Ehefrau nach seinem Tod für die 3000 fl Morgengabe ein
Witwensitz mit Beholzungsrecht zugewiesen werden solle. Weil die Grafen Johann
und Bernhard zu Ortenburg das väterliche Erbe noch nicht geteilt hatten, wurde
Gräfin Ursula darauf verwiesen. Bei etwaigem Aussterben der Grafen zu Zimmern
bleibe der Gräfin Ursula ihre Erbgerechtigkeit unbenommen *. Kurz danach verzichtete
aber die Gräfin gegenüber ihrem Bruder, dem Grafen Wilhelm zu Zimmern,
und dessen Erben, weil männliche Nachkommen vorhanden waren, gegen Anweisung
von 3000 fl „Ehesteuer und Heiratsgut" auf alle Zimmernschen Güter, die
ihr Bruder besaß bzw. künftig noch erwerben werdes.

Im Jahre 1594 starb Graf Wilhelm zu Zimmern, ohne männliche Nachkommen
zu hinterlassen, als letzter seines Stammes und Namens. Gräfin Ursula zu Ortenburg
verzichtete darauf in einem Rezeß nochmals auf alle Zimmernschen Güter,
darunter auf die Herrschaft Meßkirch, und zwar für sich und ihre Kinder Johann
Wilhelm, Froben und Ehrenfried sowie Rosamunde und Marcibilla. Die Herrschaft
Meßkirch kauften am 27. Juli 1595 die Grafen Georg und Froben zu Helfenstein.
Vom Verkaufspreis wurden 21 000 fl für die Abfindung der Zimmernschen Erben
bestimmt, nämlich 7000 fl für die von Königsegg und 14 000 fl für die Grafen zu
Ortenburg. In diese Summe war auch die Hinterlassenschaft der mit Johann von
Limpurg kinderlos vermählt gewesenen Schwester, Gräfin Eleonore zu Zimmern, eingeschlossen
. Kurz danach kaufte Graf Karl zu Zollern die Herrschaft Krauchenwies.
Dagegen verwahrten sich die Zimmernschen Erben, weil sie „von solcher Possession
ausgesetzt" wurden. In einem von ihnen angestrengten Rechtsverfahren erhielten
sie im Jahre 1602 und 1603 zwar ein günstiges Urteil, aber am 25. August 1606
wurde das Gegenteil erkannt. Die Kinder des Grafen Bernhard zu Ortenburg erbten
vom Zimmernschen und Limpurgischen Kapital 14 000 fl. Gräfin Rosamunde hatte

» Ebenda S. 188 f..

* Ebenda Bd. I, S. 144 und 230 f.: Eheabrede zwischen Graf Bernhard zu Ortenburg und Gräfin

Ursula von Zimmern. Ausf., Perg., stark besch., 6 S. abg.
5 Siegler des Verzichtbriefes sind die Grafen Johann zu Fürstenberg, Georg zu Thun, Eitel Friedrich

zu Hohenzollern und Hans zu Ortenburg.

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