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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0054
Siegfried Krezdorn

daran drei Fünftel (= 8400 fl) zu fordern, nachdem sie noch die Anteile ihres Bruders
Johann Wilhelm und ihrer Schwester Marcibilla erworben hatte. Die anderen
zwei Fünftel dieser Erbschaft, nämlich 5600 fl, besaßen ihre Brüder Froben und
Ehrenfried. Letzterer hatte u. a. auch die Herrschaft der Grafen zu Ortenburg in
Kärnten geerbt. Nach dessen Tod war der Anteil an der Zimmernschen Erbschaft
in den Besitz seiner Witwe Maria Magdalena geb. von Gall gekommen, die auch
den Anteil ihres Schwagers, des Grafen Froben zu Ortenburg, erwerben konnte.

Im Jahre 1624 wurden der Gräfin Rosamunde die von den 8400 fl bis dahin
aufgelaufenen Zinsen von Graf Wratislaus zu Fürstenberg bezahlt. Aber der Streit
mit Fürstenberg wegen Bezahlung des Zimmernschen und Limpurgischen Erbes ging
weiter. Schließlich kam am 15. Oktober 1634 in Rottenburg a. N. ein Vergleich
zustande. Danach mußte Fürstenberg die Zinsen von 1624 bis 1634 an Gräfin Rosamunde
begleichen, und zwar 4420 fl. 200 fl hatte ihr Bruder Graf Johann Wilhelm,
der Kartäuser geworden war, zu Meßkirch von Graf Wratislaus zu Fürstenberg in
Silberkronen empfangen. Nach dem Tode der Gräfin Rosamunde (1636) kam es
wegen der Bezahlung dieser Erbansprüche zu sehr unerfreulichen Differenzen, die
trotz sehr langwierigen Verhandlungen nie beigelegt werden konnten'.

Jugend und erste Heirat

Ihre Jugendzeit verbrachte Gräfin Rosamunde im Kreise ihrer Eltern und Geschwister
auf Burg Ortenburg bei Spittal in Kärnten. Dort lernte sie ihren ersten
Ehemann Pleikhardt von Freyberg, Freiherrn von Justingen und Opfingen, kennen,
der die Herrschaft Justingen7 als Reichslehen besaß.

Im damals neuerbauten Schloß, einem vierflügeligen Gebäude, über der Ortschaft
Hütten8 verbrachte sie glückliche Jahre. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor
mit Namen Froben von Freyberg, von dem noch zu berichten sein wird. Durch einen

8 Das Dorf Krauchenwies und das dortige Niedergericht samt Zubehör, außer der hohen Obrigkeit,
dem Wasenhaus (Wasserhaus), drei Höfen und der Mühle, hatten die Grafen von Zimmern als
österreichisches Mannlehen besessen, die es bis etwa 1546 den Rittern von Homburg als Mannlehen
weiterverliehen. Als die Ritter von Homburg im Mannesstamm ausstarben, versuchten die weiblichen
Nachkommen des Geschlechts, dieses Lehen als Kunkellehen zu bekommen. Graf Froben von
Zimmern reiste deshalb zur oberösterreichischen Regierung nach Innsbruck. Danach wurden Rechtsgutachten
eingeholt. Der angestrengte Prozeß zog sich in die Länge, weil — wie sich herausstellte —
hinter allen Schwierigkeiten Graf Karl zu Zollern steckte, der das Dorf Krauchenwies in seinen
Besitz bringen wollte. Graf Johann von Zimmern fand schließlich bei Dr. Mathias Neeser in Freiburg
den richtigen Rat: Da das Lehen Krauchenwies ein Eigentum sei und deshalb dem Reich gehöre
, sei es für „kein attentat zu achten", wenn es gewaltsam erworben würde (Zimmerische
Chronik, hrg. von Karl August Barack, Bd. 3, Freiburg i. Br. und Tübingen 1881, S. 517—522).
Erst im Jahre 1591 erging in Innsbruck das Endurteil zugunsten des Grafen von Zimmern, worauf
die Homburgischen Erben Revision begehrten, die zugelassen wurde. Als das Revisionsurteil nicht
eingehalten wurde, setzte Österreich im Jahre 1592 den Grafen Wilhelm von Zimmern in das
Eigentum des Dorfes Krauchenwies ein. Nach seinem Tod im Jahre 1594 erbten die Grafen Georg
und Froben von Helfenstein die Herrschaft Krauchenwies, die sie aber ein Jahr später an Graf
Karl zu Zollern verkauften. Archiv Weitenburg, Bd. XII, S. 82 ff.

7 Justingen, Kr. Münsingen.

8 Hütten, Kr. Münsingen. Das Schloß ist seit dem 19. Jahrhundert Ruine.

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