Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0059
Gräfin Rosamunde zu Ottenburg

genannte Herzog Eberhard, und die anwesenden Räte „selbst gesehen", sei ihr die
„große Gnade" einer Unterkunft im Schloß zu Hechingen gewährt worden.

Die Verpflichtung, die sie dafür abgeben mußte, nämlich niemanden zu beleidigen
oder zu beunruhigen, habe sie bisher eingehalten. Aber ihre Hoffnung, bis zur
endgültigen Regelung ihres Widdums (Witwenversorgung) in Hechingen bleiben
zu dürfen, mindere sich von Tag zu Tag. Ihr Widdum, nämlich das Einkommen
aus dem Gut Dettensee, und die gemäß Heiratsabrede fälligen jährlichen Widdumsgefälle
aus der Herrschaft Haigerloch seien infolge der Eroberung Hohenzollerns
durch Herzog Julius Friedrich zu Württemberg ausgeblieben.

Jetzt habe ihr der herzogliche Untervogt von Tübingen wie auch der Amtmann
von Hechingen befehlsgemäß eröffnet, daß sie der Herzog ins „Schweizerland" oder
in eine benachbarte Reichsstadt sicher „convoyieren" lassen wolle und sie deshalb
innerhalb 14 Tagen ihren endgültigen Aufenthaltsort benennen müsse. Es sei ihr
zwar gleichgültig, wo sie ihr Geld verbrauche - in Hechingen oder an einem anderen
Ort. Sie ergebe sich ganz in den Willen Gottes. Bei der gegenwärtig so großen
Unsicherheit auf den Straßen sei ihr aber eine Reise nicht zuzumuten. Auf dem Weg
in die Schweiz könne nämlich leicht „Anschlag und Verräterei" von Seiten der
kaiserlichen wie auch der schwedischen „Völker" (Armee) geschehen und sie somit in
das „Elend gejagt" werden. Die Herzogin möge doch beim Herzog ihre „Für-
bitterin" sein und ihr helfen, daß sie nicht verstoßen werde, sondern bis zur Ankunft
ihres Bruders aus Frankreich in Hechingen wohnen bleiben dürfe. Sie wolle sich
auch nicht ohne Wissen ihrer hohenzollerischen Verwandten in Gefahr begeben.
Sobald aber ihr Bruder, der Kartäuser, in Hechingen eintreffe, dessen Rat sie dringend
benötige, werde sie sich beim Herzog wegen des „Abzugs" erklären. Sie hoffe
jedenfalls zuversichtlich, daß die Herzogin ihre Bitte nicht abschlagen werde. Kürzlich
hätten die herzoglichen Kommissare verlauten lassen, daß verdächtige Boten ihr
laufend allerlei Schreiben von Villingen und Überlingen überbringen. Das entspreche
aber nicht der Wahrheit. Sie füge zum Beweis ein solches „Klagschreiben" aus Überlingen
bei. Vermutlich würden diese Unwahrheit „friedhässige Leut" erzählen,
damit sie auf solche Weise beim Herzog in Ungnade falle. Der Herzog möge doch
ein Exempel statuieren und fernerhin ihr Beschützer bleiben. ,

Diesen Brief übersandte die Gräfin dem württembergischen Sekretär Hans Caspar
Crämer und dem Untervogt zu Tübingen Jakob Mohl mit der Bitte, denselben
der Herzogin zu überbringen und eine Resolution zu erbitten. Zu ihrer Freude habe
sie nämlich anläßlich des Besuches der württembergischen Kommission verspüren
dürfen, daß beide Adressaten „Liebhaber der Gerechtigkeit" seien. Zur Kenntnisnahme
füge sie ein von der Herzogin an sie gerichtetes Schreiben bei.

Schwierigkeiten mit den zollerischen Amtleuten

Christoph Epplin, Rentmeister zu Haigerloch, hatte den Grafen Karl zu Ho-
henzollern nach Uberlingen begleitet und sich mit demselben um Hilfe für die
Besatzung auf der Festung bemüht. Aufopfernd umsorgte er dort den Grafen, als
dieser erkrankte. An dessen Sterbebett verbrachte er manche bange Stunde. Seine
Gedanken weilten dabei auf dem Zoller, wo seine Herrin, die Gräfin Rosamunde,

57


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0059