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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0064
Siegfried Krezdorn

Die Amtleute hätten sich mit Recht geweigert, das Holz nach Hechingen führen zu
lassen. Um ein „Gezenk" zu verhindern, erkläre er sich jedoch bereit, den Wert des
Holzes jährlich in Geld zu erstatten. In der Herrschaft Haigerloch und Wehrstein
sei leider kein Holz vorhanden, außer was die Herrschaft selbst benötige.

Er habe erfahren, daß die Gräfin von den Untertanen zu Dettensee die „Erbhuldigung
" verlange, wozu sie „nit befugt". Das Gut Dettensee gehöre ihm als
Eigentum, und die Gräfin besitze dasselbe nur als Unterpfand für ihr Heiratsgut.

Gräfin Rosamunde bedankte sich „demütig" für das Schreiben des Fürsten. Das
Brennholz aus der Herrschaft Haigerloch und Wehrstein begehre sie zu Recht. Der
schwedisch-württembergische Forstmeister Johann Leürer, der bis vor kurzem in
Dettensee wohnte, habe durch Abholzung stattlichen Bauholzes so großen, unwiederbringlichen
Schaden in der Herrschaft Wehrstein verursacht und dabei doch so
viel Abfallholz ungenützt liegen lassen. Aber trotzdem sei sie mit der vorgeschlagenen
Erstattung des Brennholzwertes in Geld einverstanden. Auf eine Erbhuldigung
der Untertanen zu Dettensee verzichte sie, weil dies ihr verstorbener Gemahl
für sich und in „Ehevogts Namen" für sie noch vorgenommen habe. Allerdings wäre
es ihr viel lieber, wenn sie Dettensee dem Fürsten eigentümlich überlassen könne und
dafür bald ihr Geld bekommen würde, um „die noch übrige wenige Tage" ihres Lebens
„in stiller Ruhe und Frieden" verbringen zu können.

Die Verwaltung des Gutes Dettensee hatte inzwischen Martin Lind, Vogt zu
Horb am Neckar, übernommen. Dieser berichtete am 10. April 1635 der Gräfin, daß
der Christoph (Epplin) zu Haigerloch ihr wirklich nichts aus der Mühle geben
könne, weil dieser selbst samt dem Gesinde zu Haigerloch schon über 14 Tage nichts
mehr zu essen habe. Die Untertanen könnten nämlich nicht in der Herrschaftsmühle
mahlen lassen, sondern müßten mit ihrer Gerste und Haber nach Horb fahren. Am
19. April fragte Lind bei der Gräfin an, wie er sich wegen des Meiers zu Dettensee
verhalten solle und ob die Gräfin denselben samt Gesinde noch „länger haben"
wolle. Die Billischen und Köllerischen Reiter, die in Dettensee einquartiert seien,
sollten abziehen, aber nun hätten die Köllerischen den Befehl bekommen, noch drei
Wochen in Dettensee zu bleiben. Dagegen würden die Billischen Reiter abrücken,
aber ihr Troß bleibe noch „im Mühlbach".

Die Reiter zu Dettensee seien neunmal im Schloß gewesen und hätten dort nach
ihm und nach den Ochsen gefragt. Dabei hätten sie vernehmen lassen, sobald sie
ihn (Lind) „erwischen", ihn zu erschießen. Wenn er nur gesund wäre, dann wolle er
„das andere Gott befehlen". Er sorge sich keineswegs, daß ihm die Verwaltung von
Dettensee „den Garaus mache".

Er habe allerdings einen schrecklichen Husten und einen „solchen Durst daneben
". Dieser Tage sei der Haber in der Zehntscheuer zu Dettensee in Augenschein
genommen worden, worauf der Fähnrich gleich 3 Mälterle verlangte. Noch immer
müsse wöchentlich für das Vieh Haberkontribution im Wert von 1 fl 4 kr abgeliefert
werden. „Wann wir noch lange also verbleiben müssen, so geht uns der Haber
fast darauf", so schloß Lind seinen Klagebrief.

Am 3. Juni schrieb die Gräfin verzweifelt an den Fürsten. Er möge es nicht „in
Ungnaden" vermerken, wenn sie sich über die Amtleute beklage. Diese würden die
Früchte von Haigerloch an andere Orte wegführen lassen, und so lägen in Horb
100 Malter Haber neben noch anderen Früchten. Immer wenn sie ihr Recht fordere,
würden ihr von den Amtleuten „trutzige, leichtfertige Reden angehängt". Der Fürst

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