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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0070
Siegfried Krezdorn

beibringen solle, ohne ihm zu zürnen. Der Fürst habe die Anweisung gegeben, ihr
etwas Geld zukommen zu lassen, jedoch keine Frucht und keinen Wein. Aber Geld
hätten die Amtleute keines, weshalb sie nichts erwarten dürfe H.

Auch ein Schreiben ihres Bruders, das ihr im Krankenbett vorgelesen wurde, war
wenig tröstlich. Zwar bekundete der Kartäuser darin seine aufrichtige Anteilnahme
an ihrer lebensgefährlichen Krankheit, aber er ließ auch wissen, daß ihm die inzwischen
erfolgte Vermählung mit dem Obristen Keller ein Ärgernis sei. Er mahnte die
Schwester, an ihre Seele und an ihre Seligkeit zu denken. Ihr Gewissen könne niemals
ruhig sein, wenn sie an die Jahre zurückdenke, in denen sie gegen ihn gehetzt
habe. Sie möge nicht vergessen, was sie mit aufgehobenem Finger anstatt eines Eides
versprochen. Ihre bisher gezeigte Undankbarkeit ihm gegenüber müsse sie vor Gott
verantworten. Er wolle jedoch hoffen, daß ihm das ihr überlassene mütterliche Erbe
letztwillig zugedacht werde. Dieses Erbe dürfe sie nur seinem Orden zusprechen, da
es einst geistliches Gut gewesen. Alles, was er ihr gegeben, müsse sie ihm wieder
zukommen lassen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Brief des Adam Heinrich Keller
von Schieitheim an den Grafen Georg zu Ottenburg. Weil ihn der Graf als Freund
(Verwandten) akzeptiere, empfinde er aufrichtige Gefühle der Dankbarkeit. Er
(Keller) sei zwar ein armer Soldat, jedoch von adeliger Herkunft und nun schon
viele Jahre bei der katholischen Liga im Kriegsdienst. Wegen seiner Vermählung
mit der Gräfin Rosamunde habe Balthasar Schönberger an die Erzherzogin Claudia
zu Österreich geschrieben und von dort bereits einen positiven Bescheid bekommen.

Der letzte Wille der Gräfin

Am 5. Oktober 1636 äußerte die Gräfin im Beisein des Balthasar Kalt, Amtsbürgermeisters
, Johann Konrad Guldinast, Stadtvogts, Johann Kaspar Herter von
Hertier, Joachim Betz, Moritz Herter von Hertier, Oberrichters, Konrad Kuon,
alle des Rats zu Konstanz, ihren letzten Willen, den Philipp Heintzel, Lizentiat der
Rechte und Kanzleiverwalter in Konstanz, als kaiserlicher Notar niederschrieb.
Sie habe „in reife Betrachtung gezogen und zue Gemüth geführt, wie daß die Zeit",
welche die Menschen „in dißem zergänglichen Jammerthaal zu leben haben, mehr
dann gewüss, nichts gewüsseres dan der Todt, hingegen aber nichts ungewüsseres
alß die Stundt desselben". Deshalb wolle sie, um Zwietracht unter den Erben zu
vermeiden, trotz ihrer Krankheit bei „guter Vernunft" ihr Testament niederschreiben
lassen. Ihren Sohn aus erster Ehe, den Freiherrn Froben von Freyberg auf
Justingen und Opfingen, verweise sie „gewüsser Ursachen halber" auf den Pflichtteil
, also auf den dritten Teil ihrer hinterlassenen Habe und den halben Teil ihres
Einkommens aus den Zimmernschen, Limpurgischen und Justingenschen Zinsbriefen.
Von der restlichen Hinterlassenschaft sollen folgende Legate bezahlt werden: Weil
sie nach ihrem Tode in der Kirche bei den Augustinern zu Konstanz „inmittens vor
unser lieben Frauen Altar zur Erden bestattet" werden möchte, vermache sie dahin
100 fl, wofür dort 300 heilige Messen gelesen werden müssen. Außerdem legiere sie
diesem Gotteshaus 3000 fl für einen Jahrtag mit zwei gesungenen Ämtern, Vigil und
12 heiligen Messen, sowie „unser lieben frawen" im Gotteshaus einen gestickten

« FAS, HS 53, 19.

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