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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0075
Gräfin Rosamunde zu Ottenburg

Der Streit um das Erbe

Am 24. Oktober 1636 teilte Obrist Keller dem Froben von Freyberg, der sidi
in Justingen aufhielt, mit knappen Worten den Tod der Mutter mit und daß ein
Testament vorhanden sei. Dieses werde am 5. November eröffnet. Dazu solle sich
Froben am 4. November abends persönlich einfinden oder einen Bevollmächtigten
abordnen. Trauer über das Ableben seiner Mutter war bei Froben wenig zu verspüren
. Er interessierte sich laut einem Schreiben an Keller lediglich für den Wortlaut
des Testaments.

Die Gräfin hatte ein ansehnliches Erbe hinterlassen. Nach dem Tod ihres ersten
Ehemanns Pleikhard von Freyberg war es mit den Freiherren von Freyberg zu üblen
Erbauseinandersetzungen gekommen, die erst nach Anrufung des Reichskammergerichtes
im sogenannten Poltringer Vertrag ein für beide Teile befriedigendes Ende
fanden. Darin versprachen die von Freyberg, der Gräfin Rosamunde eine Obligation
über 36 000 fl auf die Herrschaft Justingen auszustellen. Davon waren seit
1617 bis 1636 insgesamt 34 600 fl an Zinsen verfallen. Außerdem mußten die Freybergischen
Erbsinteressenten noch für die der Gräfin entstandenen 1000 Reichstaler
Prozeßunkosten aufkommen. Zur Erbmasse gehörte also eine Forderung an die
Freiherren von Freyberg von 70 200 fl. An die Grafen zu Fürstenberg hatte die
Erblasserin aus dem Zimmernschen und Limpurgischen Erbe eine Kapitalforderung
von 8400 fl und an verfallenen Zinsen von 1624 bis 1636 eine Forderung von
5260 fl. Die Herrschaft Haigerloch war der Gräfin noch 4100 fl 39V2 kr schuldig.
Das gesamte hinterlassene Vermögen hatte somit einen Wert von 87 960 fl 39Va kr.
Davon mußten an Schulden etwa 5000 fl beglichen werden, und so verblieb noch
eine Erbschaftsumme von 82 960 fl 39Vs kr. Froben von Freyberg hatte Anspruch
auf den 3. Teil, also auf 27 653 fl 13 kr 1 h. Die im Testament angeführten Legate
betrugen 10 000 fl. Obrist Keller konnte also mit einem Erbe von 44 307 fl 26 kr 2 h
rechnen, sowie mit der Obligation über 19 780 fl auf Dettensee, die allerdings mit
einigen Auflagen verbunden war. Die von der Gräfin letztwillig verfügten Legate
sollten folgendermaßen beglichen werden: 5000 fl aus dem Zimmernschen und Limpurgischen
Erbe, 5000 fl aus der Justingenschen Kapitalforderung.

Froben von Freyberg war bitter enttäuscht, als er erfuhr, daß ihn seine Mutter
letztwillig nur auf den Pflichtteil verwiesen hatte. Deshalb ließ er das Testament
zusammen mit seinen freybergischen Verwandten durch einen Bevollmächtigten
anfechten. Von Fürstenberg bekam Keller trotz wiederholter Anfragen wegen des
Zimmernschen und Limpurgischen Erbes überhaupt keine Antwort.

Um die schwierige Erbschaftsangelegenheit mit der Erzherzogin Glaudia, die
von der Erblasserin zur Testamentsvollstreckerin bestimmt worden war, zu besprechen
, entschloß sich Keller zu einer Reise nach Innsbruck. Am 9. März 1637 ließ
er vier Pferde satteln und ritt mit seinen drei Dienern noch am selben Tag bis nach
Güttingen, wo übernachtet wurde (1 fl). Am nächsten Tag beauftragte er einen reitenden
Boten, dem Kanzler von St. Gallen, Dr. Härder, eine Mitteilung zu überbringen
(20 kr). Alsdann ritt er mit Hilfe eines wegekundigen Mannes (10 kr) über
Hallweil nach Rorschach. Dort traf er sich mit Dr. Härder, mit dem er eingehend
die juristische Auslegung des Testaments besprach. Inzwischen waren die Sättel von
einem Sattler wieder in Ordnung gebracht (16 kr) und die Pferde beschlagen (16 kr)
worden. Für Übernachtung, Essen und Trinken bezahlte Keller 12 fl. Am andern

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