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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0089
Der erste Landtag zu Hohenzollern-Hediingen

Die erste Sitzung der Landesdeputation war, wie schon ausgeführt wurde, auf
den 12. Oktober 1835 im Hechinger Rathaus anberaumt. Sie wurde vom Erbprinzen
einberufen, da der Fürst abwesend war. Hierbei wie auch bei der nächsten
Zusammenkunft am 13. Oktober handelte es sich um reine Vorbereitungssitzungen,
die in Anwesenheit des zum Regierungskommissär ernannten Hofrats von Giegling
stattfanden und in denen die in solchen vorbereitenden Sitzungen üblichen Formalitäten
abgewickelt wurden. Die vorgelegten Wahlurkunden wurden überprüft, und
es wurde festgestellt, daß die einzelnen Wahlhandlungen nach den gesetzlichen Vorschriften
vorgenommen worden waren und daß für die Gewählten keine Hindernisse
für ihre Wahl vorlagen

Die feierliche Eröffnungssitzung des Landtags fand am 14. Oktober 1835 statt.
Am Vormittag wurde in der Hechinger Stadtkirche ein festlicher Gottesdienst gehalten
, an dem der Erbprinz und die Erbprinzessin mit ihrem ganzen Hofstaat, die
fürstlichen Behörden, die Abgeordneten, der Stadtmagistrat und der Bürgerausschuß
von Hechingen, das fürstliche Militär sowie zahlreiche Einwohner aus Stadt und
Land teilnahmen. Nach dem Gottesdienst begab sich der Erbprinz mit sämtlichen
fürstlichen Behörden zum Rathaus, wo er von den Landesdeputierten empfangen
und von dem Alterspräsidenten Baur begrüßt wurde. Nach der von Geheimrat von
Paur vorgenommenen Vereidigung der Abgeordneten hielt der bereits erwähnte
Landtagskommissär Hofrat von Giegling im Namen des Fürsten die Eröffnungsrede
an die „lieben und getreuen Repräsentanten des Landes". Einige Abschnitte
aus dieser Ansprache, die das Verhältnis des Fürsten zu den „Untertanen" im allgemeinen
und den „Volksrepräsentanten" im besonderen etwas beleuchten sollen,
seien hier angeführt:

„Es gereicht mir zur größten Zufriedenheit, in Folge des neu von mir erlassenen
Wahlgesetzes, Euch hier versammelt zu finden, und voll schöner Erwartungen
und Hoffnungen sehe ich Euren Beratungen und Beschlüssen entgegen...
Der Zweck Eurer nun vorzunehmenden Arbeiten kann kein anderer sein als
wirkliche, aber keineswegs nur scheinbare Beförderung und Vervollkommnung
der allgemeinen Wohlfahrt des Landes, und mögliche Verbesserungen im Steuerwesen
dürften wohl das vorzüglichste Mittel werden, um diesen Zweck zu erreichen
."

Und nach einem Rückblick auf den Landesvergleich von 1798, dem „Denkmal
der Güte und Regententugend" des früheren Fürsten Josef Wilhelm, fuhr er fort:

„Aber nicht nur in Beziehung auf das Steuerwesen, sondern — wie ich es Euch
in meiner Publikation vom 28. Oktober vorigen Jahres wiederholte - auch in
Beziehung auf alle anderen Zweige der öffentlichen Verwaltung werden mir
Eure Vorschläge willkommen sein, und neue Gesetze und Verordnungen, die
ich für das Land gut und heilsam erachtet habe, werden vorerst Euren Beratungen
übergeben werden."

« Verhandl. S. 1-6.

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