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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0095
Der erste Landtag zu Hohcnzollern-Hechingen

sidi alle Deputierten einverstanden, und Pfarrer Diebold zog daraufhin seinen Antrag
zurück51.

Gegensätzliche Auffassungen zwischen Stadt und Land zeigten sich in der dritten
ordentlichen Sitzung bei der Frage, ob man der Stadt, wie im Entwurf vorgesehen,
zwei oder nur einen Abgeordneten zugestehen solle. In Hechingen, so meinten die
Verfechter der bisherigen Regelung, würden am ehesten die „Männer der Intelligenz
" gefunden (Koller), sie habe einen „bedeutsamen Gewerbestand", „viele hochbesteuerte
Güter" und trage also mehr zum Staatsbedarf bei" (Bosch)52 und endlich,
der Stadt seien zwei Abgeordnete durch den Stadtvergleich zugestanden (Seitz) M.
Demgegenüber sprach sich die Mehrheit gegen ein „Monopol" der Stadt aus. Die
Landesdeputation müsse „aus und von sämtlichen stimmberechtigten Bürgern des
Vaterlandes gewählt werden" 64. In der Nachmittagssitzung einigte man sich jedoch
dahin, daß künftig nur noch 6 Wahlbezirke gebildet und in jedem dieser Wahlbezirke
zwei Deputierte und zwei Ersatzmänner gewählt werden sollten5'. Damit
war klar, daß die Stadt einen dieser Wahlbezirke bilden würde, was ihr schon nach
der Einwohnerzahl im Vergleich mit der Einwohnerzahl der übrigen Gemeinden
zuzubilligen war. Auch die Frage, ob die in § 27 Satz 2 vorgesehene Einschränkung,
daß „die Zahl der gewählten Beamten und Geistlichen zusammen drei nicht übersteigen
dürfe", gab Anlaß zu einer längeren Aussprache. Die meisten setzten sich
für „vollkommene Wahlfreiheit" ein und regten sogar an, auch Mitgliedern der
Regierung und der Geheimen Konferenz müsse man das passive Wahlrecht zubilligen
. In Stuttgart sei - so der Abgeordnete Seitz - sogar der König zum Landstand
gewählt worden. Der anwesende Regierungskommissär sprach sich jedoch gegen
diesen Antrag aus, der von der Regierung nicht gebilligt werden könne. Bei der
kleinen Zahl von Beamten und der Unmöglichkeit, diese während der Sitzungsperiode
des Landtags zu beurlauben, bat er, es bei der ursprünglichen Fassung zu
belassen, worauf der Antragsteller den Antrag zurückzog *\ Trotzdem wurde diese
Frage tagsdarauf nochmals eingehend diskutiert, und es kam sogar zu einer geheimen
Abstimmung, wobei sich die Abgeordneten mit 10 gegen 1 Stimme gegen eine
zahlenmäßige Beschränkung aussprachen 57. In diesem Punkt folgte aber die Regie-

51 Verhandl. S. 10—12. Nach der Verfassungsurkunde für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
vom 11. Juni 1833 stand der Geistlichkeit des Landes ein besonderer Abgeordneter zu. Dieser
wurde durch die Geistlichen der drei Kapitel des Fürstentums gewählt (§§ 80, 82 der Verfassungsurkunde
für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen
Band 4, S. 20).

52 Dr. Carl Bosch wurde am 15. Dezember 1797 in Hechingen geboren. Nach seinen Gymnasialjahren
in Konstanz studierte er Medizin in Freiburg, wo er im Jahre 1827 zum Dr. med. promovierte.
Anschließend ließ er sich als Wundarzt und Geburtshelfer in Hechingen nieder. Im Jahre 1877
konnte er im Kreise seiner Freunde sein 50jähriges Doktorjubiläum begehen, wobei ihm hohe
Ehrungen zuteil wurden. Er war ein freisinniger und fortschrittlicher Mann und eine geachtete
Persönlichkeit im Fürstentum. Er starb am 21. April 1883 in Hechingen (HB. Hech., Mappe
Bosch U. b. 32).

53 Wilhelm Seitz wurde am 11. Dezember 1802 in Hechingen geboren. Er bewirtschaftete die Gastwirtschaft
zum Ochsen und war der Bruder von Friedrich Seitz, dem die bekannte Gastwirtschaft
Linde-Post gehörte. Er starb am 31. August 1872 in Hechingen.

54 Verhandl. S. 14.

55 Verhandl. S. 17.

6« Verhandl. S. 17 und 18.
« Verhandl. S. 21.

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