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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0097
Der erste Landtag zu Hohenzollern-Hechingen

maß dem Antrag der Abgeordneten erfolgte die Einteilung des Landes in sechs
Wahlbezirke, und zwar umfaßte

der Wahlbezirk f:
der Wahlbezirk II:

der Wahlbezirk III
der Wahlbezirk IV:
der Wahlbezirk V:
der Wahlbezirk VI:

die Stadt Hechingen,

die Gemeinden Stetten, Boll, Wessingen, Zimmern, Thanheim
, Bisingen (letztere nur, „wenn sie dem Landesvergleich
beitritt"),

Wilflingen, Steinhofen, Grosselfingen, Weilheim,
Owingen, Rangendingen, Stein, Bechtoldsweiler,
Sickingen, Beuren, Schlatt, Jungingen, Killer, Starzein,
Hausen, Burladingen, Gauselfingen, Stetten unter Holstein,
Hörschwag M.

Die Deputierten konnten mithin mit dem Ergebnis ihrer Verhandlungen über
die Wahlordnung im ganzen gesehen zufrieden sein, und man muß ihnen auch bestätigen
, daß sie sich dieser Aufgabe gewissenhaft unterzogen und sie in kurzer Zeit
gemeistert haben. Die Sitzungen zogen sich meistens über den ganzen Tag hin, und
auch der Regierungskommissär fand schon nach wenigen Tagen Veranlassung, ihrem
Arbeitseifer ein besonderes Lob zu spenden *7. Wichtig aber war, daß das Wahlgesetz
nicht nur die Wahl der Abgeordneten regelte, sondern auch ihre Befugnisse
gegenüber dem Landesvergleich wesentlich erweiterte und damit so etwas wie eine
Verfassung schuf, wenn diese, wie Cramer sagt, in einzelnen Vorschriften auch noch
„dem Säuglingsalter des Constitutionalismus" angehörte,8.

In diesen sachlich und mit großem Ernst geführten Verhandlungen kam es in
diesem Landtag auch immer wieder zu Debatten, die (rückblickend) etwas Belustigendes
an sich haben. Ein Beispiel: Es ging um die Frage der Öffentlichkeit der
Verhandlungen, wobei sich alle darin einig waren, daß jedermann Zutritt zu den
Sitzungen haben müsse. Nicht einig war man sich aber darüber, ob auch Frauen
zugelassen werden sollten, und auf die Frage des Abgeordneten Baur, ob „auch
Weiber und Mädchen herein dürften", entspann sich zwischen den beiden Geistlichen
im Landtag folgender Dialog:

Diebold:
Blumenstetter:

Diebold:
Blumenstetter:

Diebold:

Ich habe mich auch schon in der Kommissionssitzung dagegen
ausgesprochen; bin aber ... in der Minderheit geblieben.
Ich möchte doch einen vernünftigen Grund wissen, warum
Weiber nicht in der Deputiertenkammer erscheinen sollen.
Weil der liebe Gott sie zur Kunkel und zur Nadel gewiesen.
Das hat nicht die Vorsehung, sondern die Ungerechtigkeit der
Menschen getan. Von je wurde das weibliche Geschlecht zurückgesetzt
, in der Erziehung vernachlässigt und insofern mißhandelt
. Soll diese Unbill fortdauern?

Ich möchte hier als Advokat der Menschheit auftreten und sie
gegen den Vorwurf der Ungerechtigkeit verteidigen. Schon die
Konstitution des Weibes, sowohl die geistige als die leibliche,

" VuIBl. HeA. vom 10. Februar 1838, Nr. 6, S 21, S. 24 u. 25.

Verhandl. S. 25.
88 Cramer: Die Grafsdiaft Hohenzollern, S. 434.

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