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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0106
Hans Speidel

9 .Verordnung betreffend den Anschluß des Fürstentums an die Württembergische

Brandversicherungsanstalt für Gebäude vom 20. September 1838
10. Verordnung, die Einführung einer Gendarmerie zur Handhabung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit betreffend, und die Dienst-Instruktion für die
fürstliche Gendarmerie, beide erlassen am 28. August 1840 117.

Bei der Beratung dieser Gesetzesentwürfe und Verordnungen zeigten die Abgeordneten
besonderes Interesse an den Vorlagen, die sich finanziell auf die Staatskasse
auswirkten. Dies war bei der schwierigen Finanzlage des Landes auch durchaus
berechtigt. So waren die Gesetze über die Kapitaliensteuer und über die Besoldungssteuer
, die sie bereits bei der Etatberatung als dringend notwendig gefordert
hatten, für sie von großer Wichtigkeit. Dagegen machte die Landtagskommission zu
den Vorlagen über die Prüfung im Staatsdienst sowie über die Beaufsichtigung der
Studierenden nur unwesentliche Verbesserungsvorschläge, und auch der Landtag
selbst ging nur kurz auf diese ein. Zu der Verordnung über die Herstellung und
Unterhaltung der Vizinalstraßen — eine doch sehr bedeutsame Aufgabe - bemerkte
die Kommission in ihrer Stellungnahme lediglich, daß bei Anlegung derselben „die
möglichst gerade Richtung, verbunden mit der beziehungsweise größten Kostenersparnis
allererst in Anschlag zu bringen sei", was wohl auch ohne diesen Hinweis
geschehen wäre. Wieder starke Beachtung fand bei den Deputierten das Gesetz über
die Beaufsichtigung der Gemeinde-, Stiftungs- und Privatwaldungen, wobei auch
die sonst zurückhaltenden Abgeordneten ihre Bedenken geltend machten. Heftige
Kritik löste bei den Vorschriften über die Gemeindewaldungen vor allem die Bestimmung
aus, daß das Holz künftig nicht mehr stehend verlost werden dürfe. Dadurch
würden - so der Abgeordnete Baur118, der Bürgermeister der waldreichen
Gemeinde Burladingen - die kleinen holzverarbeitenden Handwerker erheblich benachteiligt
, da sie sonst das Holz aus ihren eigenen Wäldern um teuren Preis kaufen
müßten "*. Auch dürften für die Privatwaldungen - so wurde von vielen Seiten
vorgebracht - nicht die gleichen Bestimmungen gelten wie für die Gemeindewaldungen
. Im Privatwald hätten die Förster nichts zu suchen; hier könne jeder Eigentümer
tun und lassen, was er für gut finde. Übereinstimmend wurde aber auch die
Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzes anerkannt, weil viele Gemeinden sich
„nicht, wie sie sollten, als Nutznießer, sondern als Eigentumsherrn des Gemeindevermögens
betrachteten und dem Grundsatz zu huldigen scheinen, man habe keine
Pflicht, für die Nachkommen zu sorgen" "°.

Weitgehend den Anregungen und Wünschen der Landesdeputierten entsprachen
auch das Rekrutierungsgesetz sowie die Verordnung über die Einführung der Gendarmerie
zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Besonders auf
dem Gebiet des Polizeiwesens hatten sich in der Vergangenheit erhebliche Mißstände
gezeigt, worauf im Landtag immer wieder hingewiesen wurde, und man versprach
sich von einem verbesserten und zeitgemäßen Polizeiwesen große Vorteile. Unter-

"« Verhandl. S. 201, 227-230 und VuIBl. HeA. 1838, Nr. 38, S. 238-244 und VuIBl. Heck. 1839,
Nr. 23, S. 105 ff.

"» Verhandl. S. 204, 205 und VuIBl. Hech. 1840, Nr. 41, S. 209 ff. und Nr. 44, S. 229 ff.

118 Christian Baur ist am 19. Januar 1780 in Burladingen geboren. Er war dort Bürgermeister von

1821 bis 1845. Baur war der Alterspräsident des Landtags.
118 Verhandl. S. 216.
110 Verhandl. S. 212.

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