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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0107
Der erste Landtag zu Hohenzollern-Hediingen

schiedliche Auffassungen traten bei der Beratung der Verordnung über den An-
sdiluß des Fürstentums an die Württembergische Brandversicherungsanstalt für
Gebäude zutage. Dieser Verordnung, die auf dem Gebiet des Brandschutzes auf
Grund einer Vereinbarung der Regierungen eine Verbindung mit dem württembergischen
Nachbarland herstellen sollte, haben mehrere Abgeordnete nur schweren
Herzens zugestimmt. So sagte der Abgeordnete Münch aus Wilflingen, daß er sich
„sehr unpatriotisch vorkomme, das Vaterland an andere Staaten zu binden", allein
im vorliegenden Fall sei „kein anderer Ausweg" möglich. Denn da kein Kapitalstock
vorhanden sei, könne der Wunsch von vielen, eine eigene Brandversicherungsanstalt
für das kleine Ländchen zu schaffen, eben nicht realisiert werden. So gab die
überwiegende Mehrheit (10 gegen 1 Stimme) dieser Vorlage ihre Zustimmung111.

Mit diesen Darlegungen über die vom Landtag behandelten Gesetzentwürfe und
Verordnungen mag es sein Bewenden haben, zumal einiges aus diesen Themenkreisen
bereits an anderer Stelle dieser Abhandlung ausgeführt wurde. Abschließend
hierzu darf festgestellt werden, daß den Abgeordneten durch ihre Tätigkeit im
Landtag ein wesentlicher Anteil an der Gestaltung der in den folgenden Jahren
vom Fürsten erlassenen Gesetze zukommt und daß man auch der Regierung bestätigen
kann, daß sie dem Ergebnis der Beratungen in weitem Maße Rechnung getragen
hat. Im folgenden soll nun auf die aus der Mitte des Landtags sowie aus
Kreisen der Bevölkerung kommenden Anträge und Petitionen etwas näher eingegangen
werden, zumal diese einen interessanten Einblick in die sozialen und kulturellen
Verhältnisse im Fürstentum zur damaligen Zeit vermitteln.

a) Petition der Lehrer um Gehaltsaufbesserung

Eine Petition der Schullehrer des Fürstentums um Gehaltsaufbesserung fand eine
unterschiedliche Aufnahme bei den einzelnen Abgeordneten. In dieser von allen
Lehrern der Landorte unterzeichneten Bittschrift beklagten sich diese über ihr geringes
Gehalt, das nicht einmal ausreiche, auch nur die Hälfte des Lebensunterhalts
für ihre Person allein zu bestreiten. Dabei seien sie nach der Schulordnung angehalten
, im Winter fast den ganzen Tag und in den Sommermonaten mehrere Stunden
in der Woche für den Schulunterricht und ihre Weiterbildung zu verwenden.
Da sie „Staatsdiener" seien, müßten sie auch ihre Besoldung aus der Staats- und
nicht aus den Gemeindekassen erhalten. Dadurch sei am ehesten die Gewähr gegeben
, daß sie auch „ihren Leistungen gemäß" entlohnt würden m.

In dem Abgeordneten Pfarrer Blumenstetter fanden sie einen warmen Befürworter
ihrer Anliegen. Die Elementarschule, so führte er im Landtag aus, sei „die
erste Werk- und Pflegestätte einer besseren Zukunft" 12a. Es sei ein „unheilvoller
Wahn", wenn die Regierungen glaubten, sie hätten gewonnenes Spiel, wenn ihre
Untergebenen „in tierischer Dummheit" dahinlebten124. Im Fürstentum Hohenzollern
-Hediingen sei man der Bedeutung der Schule in der neuen im Jahre 1833

121 Verhandl. S. 230.

122 Beilagen Nr. 32, S. 36 ff.
12» Beilagen Nr. 32, S. 38 ff.
124 Beilagen Nr. 32, S. 39.

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