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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0113
Der erste Landtag zu Hohcnzollcrn-Hechingen

Kirchenkonvente" sowie die Petition von über 1000 Bürgern aus 12 Gemeinden um
Beibehaltung des Konstanzer (Wessenbergischen) und Ablehnung des Freiburger
Rituals bei der heiligen Messe und anderen kirchlichen Verrichtungen wl. Für die
Einführung von Kirchenkonventen setzte sich Pfarrer Diebold mit großer Beredsamkeit
ein. Er schlug vor, daß ein Kollegium, das in den Städten aus der obersten
geistlichen und weltlichen Behörde, auf dem Lande aus dem Ortspfarrer und dem
Ortsvorgesetzten und einer Anzahl unbescholtener Bürger zusammengesetzt werde,
über die guten Sitten wachen und die schlechten verdrängen solle. Dieses Gremium
soll „ärgernisgebende Personen seiner Gemeinde, Flucher, Religionsspötter, Lästerer,
Verschwender, Nachtschwärmer, Unzüchtige und Sonntagsschänder" vor sein Forum
rufen, sie „mit Milde und väterlichem Ernst" verwarnen, und wenn dies nicht
hinreiche, mit einem Geldbetrag oder einer Einkerkerung bestrafen. Unverbesserliche
soll der Kirchenkonvent „dem Arm der weltlichen Gerechtigkeit zu gravierenderen
Maßregeln übergeben" la. Zur Begründung seines Antrags bezog sich Diebold
auf die Sittenverderbnis in Deutschland, nicht zuletzt auch im Fürstentum Ho-
henzollern-Hechingen, „das vor uns daliege, wie ein von vielem Unkraut überwucherter
Acker" Die Ursachen führte er zurück auf die Kriegszüge des vorigen
Jahrhunderts, „wo uns die Russen mit ihren groben und die Franzosen mit ihren
reinen Sünden beschenkten" "4. Der Same, den sie gesät hätten, sei aufgegangen. Die
sogenannten Gebildeten und Studierten würden „nicht selten in Wort und Tat ihre
Verachtung gegen das Christentum an den Tag legen". Es sei daher auch nicht zu
verwundern, wenn der „christliche Pöbel" nur noch an der Schale hänge und vom
Kern des Christentums nichts mehr wissen wolle; „daß er lüge und betrüge und
dann Weihwasser nehme; daß er verleumde und stehle und dann Rosenkränze bete;
daß er Unzucht und Ehebruch treibe und dann Messen lesen lasse oder eine Wallfahrt
verspreche". Es gäbe heutzutage viele, die predigten, und so wenige, welche
die Predigt hielten. Es gebe so viele Gesetzgeber und nur so wenige Gesetzes-
erfüller" 14S. Der Antrag und die Ausführungen des Abgeordneten Diebold wurden
von den übrigen Deputierten gutgeheißen und von ihnen auch deshalb unterstützt,
weil, wie einige sagten, solche Konvente auch in den Nachbarländern Baden und
Württemberg bestünden und dort segensreich wirkten "*. Blumenstetter fügte aber
hinzu, solche Einrichtungen müßten auf einer soliden Grundlage stehen, die bis
ins kleinste bestimme, was deren Rechte, aber auch deren Pflichten seien. Für die
Sittenrichter müßte es eine genaue Instruktion geben. „Denn", so sagte er, „ich will
nicht, daß Bauern Bauern richten, daß unberufene, oft einseitige, finstere Zeloten
gewalttätig in das stille Glück und den harmlosen Frieden ihnen verhaßter... Familien
eindringen,... ich will nicht, daß unsere Sittengerichte zur heiligen Feme
werden oder in spanische Inquisitionen ausarten, wo verkappte oder unverkappte
Mönche über die ehrlichsten Leute zu Gericht sitzen und oft die edelsten verdammen
" "7.

141 Beilagen Nr. 36, 37, S. 45-53.

ia Beilagen Nr. 36, S. 52.

»« Beilagen Nr. 36, S. 47.

>« Beilagen Nr. 36, S. 46.

145 Beilagen Nr. 36, S. 47.

"« Verhandl. S. 179.

"» Verhandl. S. 179.

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