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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0117
Der erste Landtag zu Hohenzollern-Hechingen

„der Weisheit und den Erfahrungen der Regierung" überlassen bleiben müsse, im
Verordnungswege eine befriedigende Regelung zu treffen, damit die Unterschiede
zwischen Bürgern und Bürgern in einer und derselben Gemeinde einmal aufhören
1M. Dieser Anregung folgend hat die Regierung am 1. Juli 1840 ein Gesetz,
die bürgerliche Aufnahme der unehelichen Kinder in den Gemeinden des Fürstentums
betreffend, erlassen1M.

Auf einen Antrag des Abgeordneten Blumenstetter, der die Errichtung eines
Armen- und Arbeitshauses zum Gegenstand hatte, soll noch kurz eingegangen -werden
"". Das Überhandnehmen des Bettelunwesens in den Häusern und auf den
Straßen im Fürstentum scheint zur damaligen Zeit eine richtige Landplage gewesen
zu sein. Im Volksfreund1,7 hatte Pfarrer Diebold ausgeführt, es handle sich bei
diesen Bettlern im allgemeinen um Zigeuner und Landfahrer, die betteln und stehlen
zugleich, und unverschämte Weibsleute, „die ihre Betten und ihre Kinder mit auf
dem Rücken und das Laster und die Verworfenheit auf der Stirne herumtrügen".
Diese Leute gehörten in ein Arbeitshaus oder in eine Strafanstalt, in der sie unter
strenger Aufsicht zur Arbeit angehalten würden. Für ihre Unterbringung wurde
vom Abgeordneten Blumenstetter das Kloster Stetten im Gnadental in Vorschlag
gebracht, das sich für diesen Zweck gut eigne. Der Fürst, dem das Kloster durch
die Säkularisation zugefallen sei, soll um die Zurverfügungstellung der Räume gebeten
und die Bevölkerung in Stadt und Land durch Beiträge und Spenden zur
Unterstützung der Einrichtung herangezogen werden. Diese Petition wurde einstimmig
angenommen und die fürstliche Regierung gebeten, die erforderlichen
Schritte zur Verwirklichung des Antrags einzuleiten.

Auch andere Abgeordnete sowie mehrere Landgemeinden hatten dem Landtag Anträge
und Beschwerden vorgelegt, die meistens „auf eine Verbesserung des Administrativ
- und Justizwesens und möglichsten Nachlaß der hartdrückenden Feudallasten
und Leibeigenschaftsabgaben" sowie auf eine Hebung der wirtschaftlichen
Lage und damit des Lebensstandards der Bevölkerung gerichtet waren 1M. Fast alle
wurden von den Deputierten ohne längere Diskussion gutgeheißen und an die fürstliche
Regierung weitergeleitet. Einige davon sollen im folgenden festgehalten
werden.

1. Vorschläge des Abg. Bosch „zur Emporbringung der Industrie, des Handels und
Verkehrs im Fürstentum" lw.

2. Anträge des Abg. Baur über „eine eigene vaterländische Schweinezucht im
Fürstentum" ln.

3. Motion des Abg. Diebold betreffend „die Aufhebung des Zunftwesens und Einführung
der Gewerbefreiheit" m. ,

1" Verhandl. S. 184.

m VuIBI. Hech. 1840, S. 141.

Verhandl. S. 195-199.

Volksfreund S. 96, Verhandl. S. 197.
1« Verhandl. S. 195.
"» Verhandl. S. 199.

Verhandl. S. 199.
171 Verhandl. S. 201.

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