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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0118
Hans Speidel

4. Beratungen über eine Landvermessung und damit im Zusammenhang über die
Regulierung des umstrittenen Steuerfußes

5. Antrag auf „Einführung von gleichem Maß und Gewicht" "*.

6. Anträge betreffend „Salpeterpachtung, Lumpenpacht und Potaschensiederei"
(keine Hoheitsrechte!) "*.

7. Antrag auf gleichmäßige Besteuerung aller im Fürstentum gelegenen Grundstücke
, auch wenn diese der Herrschaft, der Geistlichkeit oder Stiftungen gehörten
"*.

8. Motion betreffend „Regulierung und Verbesserung des Medizinalwesens" (gegen
Quacksalber und Wunderdoktoren!) l7\

9. Erleichterungen bei Verwandtschaftsdispens in Ehesachen m.

10. Anträge betreffend „Verbesserung der Justizpflege und der Administration".
Es wird hier über die Faulheit der Beamten Klage geführt und eine „radikale
Reformation in dieser Hinsicht" gefordert17B.

Mit den Beratungen dieser Punkte und der Erledigung einiger Formalitäten "*
fand der erste Landtag des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen einen vorläufigen
Abschluß. Er wurde in der Sitzung vom 6. Februar 1836 auf unbestimmte Zeit
vertagt und trat erst im Dezember 1836 und im Mai/Juni 1837 nochmals zu einigen
kurzen Abschlußberatungen zusammen 180. Hierbei nahm er erneut zu einigen Bestimmungen
der früher behandelten Gesetzesentwürfe Stellung, bei denen die fürstliche
Regierung den Anträgen der Deputierten nicht gefolgt war. Vor allem wurde
beanstandet, daß in diesen Fällen keine Begründung für die abweichende Meinung
gegeben wurde. Auch wurde die Regierung um Auskunft darüber gebeten, was im
Landesvergleich nach Erlaß der im Landtag behandelten Gesetze noch wesentlich
und was unwesentlich sei, und endlich sollte sie um die Vorlage eines Entwurfs eines
Ablösungsgesetzes für einzelne Lasten und Gefälle gebeten werden m. Am 14. Juni
1837 wurde der Landtag dann von dem Regierungskommissär Geheimrat Paur
namens des Landesherrn formell verabschiedet, und eine Deputation von drei Abgeordneten
machte - der damaligen Gepflogenheit folgend - dem Erbprinzen ihre
Aufwartung m.

17! Verhandl. S. 203, 220 und 100 ff.: die Kosten der Vermessung sollten etwa 20 000 Gulden betragen
.
"» Verhandl. S. 222, 223.

174 Verhandl. S. 223.

175 Verhandl. S. 223, 224 und oben bei der Etatberatung.
Verhandl. S. 225.

177 Verhandl. S. 225, 226.

178 Verhandl. S. 226.

in z. B. Bildung einer Kommission zur Erledigung der Geschäfte bis zur Wiedereinberufung des Landtags
; gewählt wurden Koller, Blumenstetter und Bosch.

180 Verhandl. S. 235-268.

181 Verhandl. S. 253.
181 Verhandl. S. 268.

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