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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1971-72/0124
Neues Schrifttum

Gesamtbetrag dürfte das Fürstenhaus den weitaus größten Anteil erhalten haben. Abzuziehen
sind davon noch die ebenfalls abzulösenden Kompetenzlasten. Selbst wenn man davon
ausgeht, daß eine genaue Ermittlung der Ablösungskapitalien nur mit sehr großem
Aufwand zu erzielen ist, hat man doch auch alle anderen direkten und indirekten Belastungen
der bäuerlichen Betriebe und ihre Ablösung zu berücksichtigen. So fehlt in Winkels
Untersuchung völlig die Darstellung der Allodifikationen von Erb- und Schupflehen (dieses
Problem wird nicht einmal genannt), weiterhin fehlen sämtliche freiwillige Übereinkünfte
zwischen Pflichtigen und Berechtigten noch vor der Ablösungsgesetzgebung usw.

Entsprechend den Auflagen des Ablösungsgesetzes vom 28. Mai 1860 mußten die einkommenden
Kapitalien dem Fideikommiß zugeführt werden; dessen Bestimmungen wiederum
ließen dem Fürstenhaus nur die Möglichkeit, wieder in Grund und Boden, allenfalls in
Staatspapieren zu investieren. Darüber hinaus wurden die wenigen eigenen Beteiligungen
an industrieller Produktionsweise in Hohenzollern bis auf die Fabrik im Laucherthal seit
den fünfziger Jahren verkauft.

Winkel hat mit seiner Arbeit die Aufmerksamkeit der Forschung auf einen Bereich
gelenkt, der bisher völlig unzureichend erarbeitet ist, hat in diesem Zusammenhang neue
Daten ermittelt. Die Hilfestellung, die Winkel zukünftigen Arbeiten damit gegeben hat, soll
aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß — zumindest im hohenzollerischen Bereich — die
Auskünfte recht ungenau bleiben. Darüber hinaus erscheint dem Rezensenten immer noch
nicht genug geklärt, ob der von Winkel nur nebenbei genannte indirekte Zusammenhang
der Ablösungsgesetzgebung und ihren Kapitalien mit der Industrialisierung nicht doch
stärker zu betonen ist. Jedenfalls enden die Anleihen der Standesherren auf dem Kapitalmarkt
in Württemberg in den dreißiger Jahren, zu dem Zeitpunkt also, als dort die ersten
Ablösungsgestze erschienen. Damit aber konnte der — wenn vielleicht auch noch unzureichende
— Kapitalmarkt anderen Interessenten, z. B. Industriebetrieben, zur Verfügung
stehen.

Tübingen Uwe Ziegler

Raimund Eirich: Memmingens Wirtschaft und Patriziat von 1347 bis 1551. Eine wirtschafts-
und sozialgeschichtliche Untersuchung über das Memminger Patriziat während der
Zunftverfassung. Weißenhorn: Anton H. Konrad 1971. 384 S., 34 Abb.

Trotz des regen Interesses, das die historische Forschung seit Jahren der städtischen
Oberschicht, dem Patriziat, entgegenbringt, und trotz des unbestrittenen Gewichts von
Memmingen während des Mittelalters besaß diese ehemalige Reichsstadt bislang keine zusammenfassende
Geschichte ihrer patrizischen Geschlechter. Ascan Westermann war es nicht
mehr gelungen, die Fülle seiner grundlegenden Einzeluntersuchungen zu einem umfassenden
Werk zu verarbeiten. Diese überfällige Aufgabe hat nun Raimund Eirich übernommen und
in einem materialreichen Band die Struktur des Memminger Patriziats und seine Bedeutung
für die städtische Wirtschaft dargestellt.

Gegenstand der Untersuchung ist eine kleine, geburtsmäßig privilegierte Oberschicht
— die sogenannten Geschlechter oder das Patriziat —, die bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
die politische Führung der Stadt Memmingen allein in ihrer Hand hielt. Eirich
wendet sich diesem Personenkreis nun nicht während dieses politischen Höhepunktes zu,
sondern vielmehr während einer späteren städtischen Verfassungsepoche, die als Zunftherrschaft
bezeichnet wird. Während dieses Zeitabschnittes gehörte Memmingen neben anderen
oberschwäbischen Reichsstädten demjenigen Typ der Zunft Verfassung an, bei dem die Macht
der Zünfte am stärksten ausgeprägt war: Die Wahl der Ratsmitglieder, die das städtische
Regiment bildeten, ging nun von den Zünften aus, die somit das Grundelement der Verfassung
waren. Jede Zunft entsandte ihren Zunftmeister in den Rat und wählte einen Ratgeb
. Ebenso waren großer Rat und Gemeinde Erweiterungen dieses kleinen Rates durch
Mitglieder der einzelnen Zünfte. Um politische Macht ausüben zu können, waren die Ge-

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