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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0022
Bernhardt

Seit der Ordnung des Archivs um 1770 ™ durdi den Hof- und Bergrat Schwab 74,
hatte es nur spärliche Neuzugänge zu verzeichnen. In der Regel fanden darin nur
noch Haus- und Familienakten sowie die wichtigsten Staatsverträge Aufnahme n.

1. Die Ordnung der Regierungsregistratur

Die Raumnot des Archivs hatte zwangsläufig ein umso stärkeres Anwachsen der
Registraturen zur Folge. Besonders die Regierungsregistratur nahm immer mehr an
Umfang zu. Man war daher gezwungen, eine stehende Registratur zu bilden, die
alle abgeschlossenen Fälle aufnehmen konnte.

Bei der Regierungsregistratur gab es keine Repertorien, die Ablage der Akten
erfolgte nach dem Aktenplan. Wer etwas suchte, mußte so lange die Faszikel der
betreffenden Rubrik durchgehen, bis er es gefunden hatte. Da die Registratur ihrem
Umfang nach noch bescheiden war, konnte man sich auch ohne Repertorien einigermaßen
zurechtfinden.

Der Anfall der säkularisierten und mediatisierten Herrschaften vermehrte diese
jedoch beträchtlich und um so stärker machte sich das Fehlen von Repertorien bemerkbar
.

Im Jahre 1824 entschloß man sich deshalb zu ihrer Neuordnung" und beauftragte
damit den vom Konstanzer Kreisdirektor Kleiser empfohlenen77 Ministerial-
registrator Segel.

Bevor Segel im März 1825 seine Tätigkeit in Sigmaringen aufnahm78, mußten
die zur Unterbringung der Regierungsregistratur vorgesehenen Zimmer von der Oberamtskanzlei
geräumt und feuerfest renoviert werden 79. Fünf Tage nach dem Eintreffen
Segels in Sigmaringen legte Lassberg am 15. März 1825 ein Gutachten über
die Registraturordnung vor80. Er forderte darin ein gleichzeitiges Ordnen von
Archiv und Registratur, da es sich bei der stehenden Regierungsregistratur größtenteils
um Archivgut handle. Für ihn hatte die Arbeit nur dann einen Sinn, wenn in
die Neuordnung das im ganzen Land zerstreute Material mit einbezogen würde.
Auf eine zentrale Zusammenfassung des Schriftguts der Oberämter legte er größten
Wert, weil gerade dort jede Aufsicht fehle und ein nicht zu verantwortender Verlust
„kostbarer Erwerbstitel" drohe. Gegen die Absicht Segels, die sehr bewährte Badische
Registraturordnung zu rezipieren, brachte er keine grundsätzlichen Einwände
vor. Im einzelnen bemängelte er aber doch die nicht immer folgerichtige Einteilung
in Haupt- und Nebenrubriken sowie gelegentliche Wiederholungen beim Rubrikenschema
. Einzelne Betreffe hielt er für veraltet oder ergänzungsbedürftig. Jeder Re-

7S wie Anm. 2.

74 Carl Philipp Schwab, geb. 15. Dez. 1743 zu Laiz, gest. 6. Jan. 1804 zu Sigmaringen, Lic. iur. utr.,
1767 Juni Hofrat zu Sigmaringen, 1768—1771 Hof- und Bergrat zu Sigmaringen, 1774—1804 Stadtpfarrer
zu Sigmaringen (StAS, Dienerbuchkartei; Hohenz. Volkszeitung 1920 Nr. 98).

75 wie Anm. 4.

76 StAS, Landesregierung Sigmaringen II 7410.

77 Dasselbe Nr. 3.
™ Dasselbe Nr. 10.
7» Dasselbe Nr. 2.
80 Dasselbe Nr. 11.

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