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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0026
Bernhardt

lichten Registraturplan für die Rentämter"0. Diesem Registraturplan lag das
Segeische Ordnungsschema zugrunde. Es kannte keine Oberbegriffe, sondern lediglich
204 Rubriken mit alphabetisch geordneten Schlagworten (Absterben — Zuchthäuser
). Sallwürk behielt die alte Rubrikenzählung bei. Wie von Lassberg schon
1825 gefordert, hat er überholte Schlagworte ersatzlos gestrichen oder sachlich verbessert
. Die alphabetische Anordnung der Schlagworte wurde von ihm nicht angetastet
.

Wegen der Korrektur der Schlagworte mußten springende Nummern in Kauf
genommen werden, deren Zahl sich noch erhöhte, weil die Rubriken, 204 an der
Zahl, in vier Hauptabteilungen gegliedert wurden (I. Verwaltungsgegenstände,
IL Freiwillige Gerichtsbarkeit, III. Civilrechtspflege, IV. Criminalrechtspfiege).

Der Plan für die Rentämter unterschied sich von dem der Justiz- und Verwaltungsbehörden
im wesentlichen dadurch, daß Obergruppen fehlten. In der Rubrikenzählung
stimmten beide überein. Dagegen hatte man Schlagworte, für die bei
den Rentämtern kein Aktenanfall zu erwarten war, gestrichen und andere hinzugefügt
, die speziell für die Domänenverwaltung benötigt wurden. Der Plan für die
Rentämter fand bei den fürstlichen Verwaltungen bis 1969 Verwendung und wurde
erst zum 1. Januar 1970 außer Kraft gesetzt. An seine Stelle trat ein von Rudolf
Seigel völlig neu erarbeiteter Plan mit alphanumerischer Obergliederung und Untergruppen
, die nach dem Dezimalsystem mehrfach gestuft sind m.

Bis 1850 waren wohl alle Registraturen der Zentral- und Amtsbehörden geordnet
. Auf Repertorien glaubte man aber, vermutlich wegen der starken Unterteilung
in Rubriken, verzichten zu können, ja ihre Anlegung wurde in den beiden Registraturordnungen
sogar ausdrücklich untersagt. Dies ist umso bedauerlicher, als Eduard
Schwarzmann **" bei der Bildung der beiden Sigmaringer Archive in der Zeit von
1850 bis 1864 das gesamte Material ohne Rücksicht auf herkunftsmäßig gesonderte
Registraturen in Haus-, Staats- und Domänenarchivalien dreigeteilt hat und als
die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ohne Repertorien ungemein
schwierig ist.

110 Registratur-Ordnung für die Fürstlichen Rentämter und obern Domainen-Behörden des Fürstenthums
[Sigmaringen]. Sigmaringen: Bucher und Liehner 1842. 49 S.

1!1 Aktenplan der Fürstlich Hohenzollernschen Hofkammer und ihrer Dienststellen. Bearb. von
Rudolf Seigel. Sigmaringen: Liehner 1970.

1!! Eduard S&warzmann, geb. 15. Dezember 1815 zu Stuttgart, gest. 1869, 1830-32 Kameralamts-
incipient zu Rottenburg und Oberndorf, 1833—34 Gehilfe des Verwaltungsbeamten Bender zu
Ilsfeld, 1834 erster Gehilfe im Kameralamt Rottenburg, 1835—36 im kgl. Staatsarchiv zu Stuttgart
beschäftigt, 1836—38 Substeuerkommissar im Oberamtsbezirk Schorndorf, 1838 Mai 4 auf
Empfehlung des Stuttgarter Archivrats Kausler zum Registraturkommissar für das Oberamt Wald
ernannt, 1841 Apr. 5 provisorischer Regierungsregistrator zu Sigmaringen, 1843 Februar 23
definitiv als Regierungsregistrator angestellt, 1849—1865 als Archivkommissär mit der Durchführung
der Archivalienaufteilung auf das Kgl. Regierungsarchiv und das Fürstlich Hohenzollern-
sche Haus- und Domänenarchiv beauftragt, 1867 in den Ruhestand versetzt (StAS, Dienerbuchkartei
).

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