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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0030
Bernhardt

Bilharz, der zuvor das Donauesdiinger Archiv besichtigt hatte, hielt „einen
komplizierten, wissenschaftlichen, auf ganz große Staaten berechneten, ausgedehnten
Plan" mit Rücksicht auf die beschränkten Raum- und Personalverhältnisse und
wegen der großen Kosten für undurchführbar132. Das Archiv war für ihn, im Ge-
gegensatz zu Schwarzmann, kein wissenschaftliches Institut, sondern lediglich eine
sichere Aufbewahrungsstätte für Urkunden und Akten. Ihm genügte eine Ordnung,
die das rasche Auffinden der Archivalien garantierte. Mit einem einfachen Plan
schien ihm dies erreichbarer als mit der künstlichsten Einrichtung. Er wollte das
gesamte Schriftgut auf ein Haus- und Landesarchiv aufteilen, jeweils räumlich voneinander
getrennt.

Er erklärte sich zwar mit Schwarzmanns Plan für das Landesarchiv einverstanden
, die Ordnung des Hausarchivs sollte sich dagegen möglichst eng an die bereits
bestehende anlehnen.

Bei diesen gegensätzlichen Vorstellungen ist es nicht verwunderlich, daß Bilharz
bei der Lektüre von Schwarzmanns Plan schon „im ersten Augenblick zur Ueber-
zeugung kommt, daß diese Ausdehnung für unsere Verhältnisse nicht paßt, daß
diese Grundsätze einem Lehrbuche über Archivwesen sehr gut nachstehen mögen
und allenfalls mit geeigneten Motifikationen in ganz großen Staaten mit außerordentlichen
Mitteln in Ausführung gebracht werden könnte; für unsere Verhältnisse
, für die vorhandenen und für die in Zukunft noch erfolgenden Materialien
wäre eine solche Ausdehnung in allen Beziehungen zu großartig und würde außerordentliche
Kosten zur Folge haben, ohne vielleicht den Hauptzweck, das Auffinden
der zum Dienste erforderlichen Urkunden und Akten zu erreichen... Aus dem
Ganzen scheint wenigstens mir hervorzugehen, daß Schwarzmann eher eine gelehrte
Abhandlung über Archivwesen zu schreiben beabsichtigte, die er aus den vorhandenen
Lehrbüchern geschöpft hat... weswegen ich mir die Mühe nicht nehmen
will, in einzelne Widerlegung oder nähere Beleuchtung einzugehen."

Der Ordnung der bereits im Archiv verwahrten Haus- und Familienakten gab
Bilharz den Vorrang. An ein Sammeln der auswärts zerstreuten Urkunden könnte
danach immer noch gedacht werden. „Denn wozu soll das Zusammenhäufen
von auswärtigen Akten und Urkunden in einem ohnehin viel zu beengten Lokale
nuzen" ... Archivalien, von denen „Geschichte und Wißenschaft ohnehin wenig
Ausbeute erhalten werden".

Größenmäßig sei die fürstenbergische Verwaltung noch am ehesten mit der hiesigen
vergleichbar. Eine Übernahme des fürstenbergischen Planes scheitert jedoch
nicht nur an der Raumfrage, sondern auch daran, daß im Donaueschinger Archiv
zugleich die Registraturen sämtlicher Zentral- und Lokalverwaltungen untergebracht
sind. Für Bilharz war die fürstenbergische Ordnung ein zwar erstrebenswertes
aber nicht zu verwirklichendes Vorbild.

Das Haus- und Familienarchiv wollte er in möglichster Anlehnung an die bestehende
Ordnung in folgende 18 Hauptrubriken gliedern: 1. Familienakten mit 25
Unterabteilungen, 2. Urkunden und Akten, Verträge oder sogenannte Ankunftstitel
über Erwerbungen ganzer Herrschaften, Güter, Gefälle zur Vermehrung des Fidei-
kommisses und des Glanzes des Fürstlichen Hauses, 3. Haus Hechingen, 4. Erbkämmereramt
, 5. Werdenbergische Urkunden, 6. Domherrn Akten und Urkunden,

1M wie Anm. 131.

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