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Fürstlidi Hohenzollernsdies Ardiiv
B. Akten
Die erste Vorarbeit für die Einrichtung des Akten Archivs, nämlich die Absonderung
der zu den Akten gehörigen Papiere von den Urkunden, et vice versa, fällt
mit der Vorarbeit für das Urkunden Archiv zusammen.
Dagegen tritt hier eine besondere Arbeit ein, die bei den Urkunden entweder
ganz wegfällt, oder doch von weniger Belange ist, nämlich die Absonderung der
unnützen Papiere von den brauchbaren und aufbewahrenswertben. Diese Arbeit
wird sich kaum nach allgemeinen Regeln einrichten lassen, sondern vielmehr auf der
Kenntniß der Landesgeschichte und Verfassung und auf richtiger Beurtheilung des
Inhalts eines jeden Aktenstücks nach seiner Wichtigkeit hauptsächlich beruhen,
welche die Entscheidung über Beibehaltung oder Verwerfung der verschiedenen
Papiere begründen wird.
Die Bestimmung über die Entbehrlichkeit der Papiere muß übrigens, wenn in
das Geschäft keine Verwirrung kommen soll, dem Archivar allein überlassen werden
.
Ich setze voraus, daß derselbe auf der einen Seite Kenntniß der Geschichte und
auf der andern Seite Achtung für ihre Quellen und für die Denkmale der Vorzeit
in hinreichendem Maße besitzt.
Die in das Archiv aufgenommenen Akten bedürfen nun zunächst, einer dem
Zweck des Archivs entsprechenden neuen Ordnung. In der Wahl des Prinzips,
nach welchem die Akten anzulegen sind, verdient immer der Inhalt vor der Form
den Vorzug; doch glaube ich wird man das Prinzip, daß durchaus nur der Inhalt
berücksichtigt werden dürfe, so sehr es auch zu wünschen wäre, nicht zum allgemein
gültigen machen, überhaupt ein allgemein und streng herrschendes System nicht annehmen
können, weil die Alten nicht nach unsern Grundsätzen verfuhren, nämlich
die verschiedenen Gegenstände in ihren Schriften nicht immer von einander absonderten
, sondern gar oft in einem schriftlichen Aufsatze Gegenstände von mancherlei
und ganz verschiedener Art mit einander vermischten.
Das eigentliche Ordnen des Akten Archivs, oder die Herstellung einer systematischen
Ordnung der neu angelegten Aktenstücke sollte zwar im Allgemeinen auf
eine, der Ordnung des Urkunden Archivs analoge Weise geschehen, doch läßt sich
nach meiner Ansicht eine so strenge Consequenz hier wederfordern noch durchführen
und wenn man schon bei den Urkunden manchmal mit Hindernissen zu kämpfen
und Abweichungen von dem allgemeinen Plane, oder Ausnahmen von der Regel
zu gestatten hat, so darf dieß bei den Akten noch weniger befremden, da nicht, wie
bei den Urkunden, jedes einzelne Stück ein für sich bestehendes Ganzes ausmacht,
sondern das einzelne Aktenstück wieder aus mehreren einzelnen Theilen besteht,
die besondere Rücksichten bedingen können. Das Akten Archiv könnte nach dem
in Beilage 2 verfaßten Plan geordnet werden.
Die Anfertigung der Akten Repertorien ist mit weniger Schwierigkeiten, als bei
den Urkunden verbunden, da die Umstände, welche bei dem Verzeichnen der Urkunden
in besondere Betrachtung kommen, bei den Akten entweder ganz wegfallen,
oder doch weniger streitig sein können. Das Akten Repertorium wird, - da von
ausführlichen Inhaltsauszügen bei den Akten sowenig, als von diplomatischen Beschreibungen
etc. die Rede sein kann - sich zunächst auf eine, mit der wirklichen
Ordnung des Archivs genau übereinstimmende, getreue und vollständige Angabe
der Aufschriften der Aktenstücke, mit Bemerkung der Jahre beschränken und nur
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