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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0068
Bernhardt

da, wo ein Aktenstück besondere Merkwürdigkeiten in Hinsicht auf Sprache, Gesetzgebung
, Verfassung, Sitten und Gebräuche und dergl. enthält, die nicht aus der
Aufschrift schon hervorgehen und die man, ohne besonders aufmerksam gemacht zu
werden, darin nicht suchen würde, dieses durch beigefügte kurze Bemerkungen andeuten
. Neben diesem systematischen Haupt Repertorium würde die Anlegung eines
alphabetischen Registers über die merkwürdigsten Personen und Sachen, sowie eine
chronologische Verzeichnung der wichtigsten Papiere nicht ohne wesentlichen Nutzen
sein. Diese beiden letzteren Anfertigungen, müßten jedoch, da sie keinem
Systeme folgen, bei jedem einzelnen Eintrag immer auf das Haupt Repertorium, wo
der Eintrag geschehen, sich berufen.

Nach den oben angenommenen Grundsätzen sollte die Ordnung des Akten
Archivs auf eine analoge Weise mit dem Urkunden Archive geschehen. Behufs dieser
Masnahme habe ich versucht eine Vereinigung beider Pläne zu bewerkstelligen,
bei welcher einzelnen Abtheilungen im Allgemeinen Folgendes zu bemerken ist
[siehe Beilage Nr. 3].

ad. A: Der Haupttitel A beschränkt sich lediglich auf die Urkunden und Akten
des Fürstlichen Haus- und Familien Archivs. Es bildet einen abgesonderten Bestand-
theil des gesammten Archivs und kann entweder nach den gegebenen Unter Rubriken
oder nach den verschiedenen Regenten und Mitgliedern der Fürstlichen Familie
vom Ursprünge des Hauses an bis auf die jetzige Zeit, geordnet werden. Letzterer
Behandlung gebührt ohne allen Zweifel der entschiedenste Vorzug, denn neben der
Personal Ordnung können die systematische, chronologische und synchronistische
zugleich verbunden werden.

Die meisten Archive souveräner deutscher Staaten sind dieser Reponierung gefolgt
.

Das Haus Archiv bildete hienach eine dokumentirte Genealogie des Fürstlichen
Hauses.

Dem Haupt Repertorium wird eine genealogische Nachweisung sämtl. Fürstlicher
Familien Glieder, mit der Haupt Rücksicht auf die jeweiligen Regenten vom
Ursprünge des Hohenzollern'schen Grafen- und Fürstenhauses an, insoweit es die
geschichtlichen Quellen, Urkunden und Akten an die Hand geben, bis zur neuesten
Zeit vorangeschickt. Diese übersichtliche Genealogie beschränkt sich übrigens lediglich
auf die Bezeichnung der Personen und der Zeitordnung.

Nebenher ist nothwendig die Anlegung zweier Nominal Register in alphabetischer
Ordnung, nämlich eines für die männlichen und das andere für die weiblichen
Familien Glieder; beide Register werden nach den Personen fortlaufend nummerirt,
berufen sich aber bei jeder einzelnen Nummernbezeichnung auf das Hauptreperto-
rium.

ad B: Dieser Titel umfaßt die auswärtigen Angelegenheiten des eigenen Landes,
sowie die dasselbe eigentlich nicht angehenden, sonders blos der Kenntniß wegen
mitgetheilten Angelegenheiten fremder Staaten.

ad C: Urkunden und Akten, die innern staatsrechtlichen und politischen Verhältnisse
betreffend, finden hier ihren Platz.

Alle Dokumente der säkularisierten Klöster werden ad C. IV. 5. c. etwa nach
den im Haupt Plane angedeuteten Unter Rubriken, in alphabetischer Namens Ordnung
der aufgelösten geistl. Corporationen aufgeführt. Hieher gehören auch die
Teutschordensherrschaften Achberg und Neu Hohenfels.

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