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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0069
Fürstlich Hohenzollernsches Archiv

Da wohl kein Archiv Plan bestehen wird, welcher in allen seinen Theilen conse-
quent durchgeführt worden wäre, so bin ich bei Entwerfung des vereinigten Urkunden
- und Akten Planes hauptsächlich der Einfachheit gefolgt. Die Unter Rubriken
können sich erst im Archive geben, ihre Bildung muß lediglich dem Archivar überlassen
werden, welcher nach den Urkunden und Akten in ihren verschiedenen Materien
entsprechende Wahl trifft.

Für die laufende Verwaltung und Benutzung des Haus- und Landes Archivs
kann der beil. Registratur Plan benützt werden [siehe Beilage Nr. 4].

Die bisher besprochenen Geschäfte für die Bildung des Landes-Archivs sind,
■wie bei einiger Ueberlegung hervorgeht, so umfangreich, daß sie bei dem hiesigen
Archive - dessen Vorbildung erst noch durch die Vereinigung einer Masse von Urkunden
und archivalischen Papieren, welche in allen Theilen des Landes zerstreut
sind, abhängig gemacht ist - bis zu ihrer Vollendung eine Reihe von Jahren, ja ein
Mannes Alter erfordern.

Alsdann - nach gänzlicher Bereinigung dieser Arbeiten — beginnt aber in gewisser
Hinsicht erst der wahre Beruf des Archivars: Denn auch nach Beendigung dieser
Geschäfte ist die Bildung des Archivs nicht vollendet; diese muß vielmehr so lange
fortgesetzt werden, als das Archiv selbst und das Land, dem es angehört, dauert.

Nur dann können alle wissenschaftlichen Forderungen, die man an das Archiv
stellt, erfüllt werden.

2. Benützung des Archivs

Hieher rechne ich alle diejenigen Verhältnisse, in welchen das Archiv und die
daraus zu entnehmenden Nachrichten für allgemeinere oder speziellere wissenschaftliche
und administrative Zwecke wirklich in Anwendung kommen; es mag nun
diese Anwendung durch den Archivar selbst, oder durch seine Hülfe und Vermittlung
von andern Personen geschehen. Da nicht selten Veranlassungen eintreten, bei
welchen man der archivalischen Nachrichten nothwendig bedarf, so kann die Benützung
bis zur vollendeten Einrichtung des Archivs nicht verschoben werden. Daß
aber nach vollendeter Einrichtung auch die Benützung des Archivs weit vollständiger
, leichter, sicherer und ungestörter von statten geht, und daß sie nach einzelnen,
vorzüglich bedeutenden Richtungen, nur dann, wenn man den ganzen Stoff des
Archivs vollständig übersehen kann, und mit allen erforderlichen Vorarbeiten hinlänglich
ausgerüstet ist, in ihrem ganzen Umfange möglich wird, ist gewiß.

Ich zähle zu den durch die Benützung des Archivs zu erzielenden Resultaten
hauptsächlich 3 Dinge, nämlich

1. eine vollständige Landesgeschichte überhaupt;

2. die Erläuterung einzelner, besonders schwieriger, dunkler oder wichtiger Gegenstände
der Diplomatik, Sprache, Geschichte, Rechts- und Verfassungskunde und
ähnlicher Zweige unserer historischen Kenntniß, und

3. die Aufklärung und Lösung der im Laufe der Staatsverwaltungs-Geschäfte sich
ergebenden Fragen und Zweifel, soweit sie von der Kenntniß geschichtlicher
Verhältnisse und überhaupt von der Nachweisung archivalischer Nachrichten
abhängt.

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