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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0064
Bernhardt

Du woll waist, dz ich Dain mit Haut und Hare ... und bin und blaib der Dainig
mit Laib und Blut" 186. Die Erbteilung wurde 1576 in vorbildlicher Eintracht
vollzogen m, und auch danach haben sich die Brüder gegenseitig geraten und geholfen
. So unterstützte Eitelfriedrich Karl im Streit mit Christoph Truchseß zu
Waldburg um das Holzflößen auf der Donau 188 und Karl hinwiederum nahm regen
Anteil an Eitelfriedrichs Auseinandersetzungen mit Württemberg. Am 17. Mai
1582 äußert er sich dazu besorgt: „Dz Dir dan so fill Thrutz von Würtenberg und
seinen Untertanen begegnet, dz hab ich warlich nit gern vernumen. Es miesen bese
Leit darzwischen sein, sie sein gleich werh sie wellen. Ich hab es oft gesagt, die
großen Heren gen auf anderen Practicen umb. Dan, was Du an dem Heren er-
farst, dz erfar ich an Osterraich, und ob sie woll nit allerdings sonsten zusamet
stehen, kinden sie leicht ob uns ainig werden. In summa, do wir unseri Sachen nit
änderst zusamet richten werden, und do miglich den Adel zu uns ziehen, woh
aber nit, uns nichts desweniger doch auf laidenliche und unferwaisliche Mittel mit
der Aignosschaft ferbinden, so sain mir von denen Heren gefresen. Dazu helfen
unseri Plutzfraindt zimlicher Masen" 189. Zwei Tage später fügte er noch warnend
hinzu: „dz Du aber nachgedenckhes, Dich in Schutz und Schürm Osterraich zu
geben, hoff ich nit, dz es Dain Ernst sey (von der Lehenschaft will ich nit schrai-
ben)" 19°.

Ende 1583 wurde jedoch „das briederlich Verthrauen" zwischen Eitelfriedrich,
Karl und Christoph erschüttert. Es kam zu „hitzigen und scharpfen" Schreiben
und schließlich zu langwierigen Prozessen am Reichskammergericht. Denn der
Prozeß schien den Brüdern der einzige Ausweg, „dz das briederlich Verthrauen
bei uns samptlich nit aufgehept" werde. Sie wollten, „wail es wider Gott
und uns zu Spott und Verderben mecht raichen, allen Widerwillen und bese
Worden hin und hinweglegen, dz Recht lasen walten und sonderlichen die scharpfen
und spettlichen Wort in unseri Schraiben nit merh kumen lasen" m. Eine gütliche
Einigung war nicht möglich, weil jeder glaubte, auf das, was ihm „von Gott
und Billichait wegen gebärt", nicht verzichten zu können. Der Prozeß sollte verhindern
, daß partielle Meinungsverschiedenheiten das Gesamtverhältnis vergifteten
m. Eitelfriedrich legte großen Wert auf die Feststellung, „das wir unsern Gebrudern
dz Hauß nit verbotten, sondern, wen sie zu uns kommen wollen, wollen
wir sie gern haben und uns keinswegs zu Leiden sey" 193. So kam Eitelfriedrich
trotz der Auseinandersetzungen nach Sigmaringen zu den Hochzeiten von Karls

188 FAS, DH 53.39.

187 Walter Bernhardt, Die Hohenzollernsche Erbteilung im Jahre 1576. Ferdinandina.
Herrn Professor Dr. jur. Ferdinand Elsener zum sechzigsten Geburtstag am
19. April 1972 gewidmet von seinen Schülern. 2. Aufl. Tübingen: Selbstverlag 1972,
1-10. Ders. in ZHG 12 (1976) 9-28.

188 FAS, HH A 715. - Vochezer III, 51 f.

189 FAS, DH 53.39.

190 FAS, HH A 687.

191 Brief Karls an Eitelfriedrich vom 28. November 1583 (FAS, HH A 717).

192 Ebenda und Brief Karls an Eitelfriedrich vom 17. Februar 1584 (FAS, DH 53.39).

193 Brief an Statthalter und Landschreiber der Herrschaft Hohenberg vom 22. Januar
1585 (StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 122, Bl. 102).

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