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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0078
Bernhardt

behilflich sein, als die Grafen Georg und Froben von Helfenstein den Miterben
für die Herrschaft 270 709 Gulden geboten hatten Eitelfriedrich freilich hielt
dies für einen schimpflichen Preis. Er erwog nun seinerseits den Kauf und bot
360 000 Gulden. Als die Grafen von Helfenstein daraufhin dieselbe Summe aufbringen
wollten, erhöhte er diese auf 380 000 Gulden. Nachdem Berthold von
Königsegg seine Unterstützung zugesagt hatte, war Eitelfriedrich überzeugt, daß
ihm der Erwerb gelingen werde. Allerdings wollte er die Herrschaft Meßkirch nur
dann kaufen, wenn ihm sein Bruder Karl zuvor die hohe Obrigkeit und den Forst
abtrat. Für dieses Entgegenkommen versprach er, beim Erlöschen des Hechinger
Mannesstammes Karl und seinen Söhnen die Herrschaft Meßkirch allein zu vererben
. Die weiblichen Nachkommen der Hechinger Linie sollten in diesem Fall lediglich
mit 100 000 Gulden und die Linie Hohenzollern-Haigerloch mit 20 000
Gulden abgefunden werden. Eitelfriedrich wäre schon mit einem Teil der Rechte
zufrieden gewesen, die sein Bruder 1576 dem Grafen Wilhelm von Zimmern überlassen
hatte 272. Aber Karl lehnte dieses Ansinnen rundweg ab. Er gab zu, daß er
das Angebot Eitelfriedrichs „vür wenig achte. Will auch gern den verstendigen
Man heren, der es mier anders deuten oder fürmalen khan, fil weniger, der mich
wurt bereden, dz ich mein Herlichkeit, so ich in und rings umb die Herschaft
Meskhürh hab, umb ein solches weg geb, dessen ich in Ewigkeit nit merh geniessen
mecht, und also Korn umb Spreier zu geben". Karl wäre im äußersten Fall bereit
gewesen, seinem Bruder die Obrigkeit und den Forst lebenslänglich einzuräumen,
aber an Eitelfriedrichs Erben wollte er diese Rechte nicht einmal für 45 000 bis
65 000 Gulden abtreten. Karl begründete seine Unnachgiebigkeit damit, daß er
sich geschworen habe, ein zweites mal niemandem mehr entgegenzukommen,
nachdem ihm seine Großzügigkeit gegenüber Wilhelm von Zimmern „nichs als
merh Zanckh, Faindtschaft, Widerwillen, Mieh und Arbait" eingebracht habe.
„Und soll mier khain Mensch, ja khain Engel so lieb sein, dz ich mein Glubt umb
seines Willen brechen wolt". Ein Verzicht auf seine „Herrlichkeit" wäre für Karl
nur in Frage gekommen, wenn Eitelfriedrich mit ihm die Herrschaft Meßkirch geteilt
hätte. Nach seiner Ansicht wäre dies der beste und gerechteste Weg, „den
khain Verstendiger und Unparteischer für aigenitzig und unbriederlich wurt er-
khenen kinden", gewesen, die Herrschaft an den hohenzollernschen Stamm zu bringen
. Wenn Eitelfriedrich aber davon nichts wissen wolle, „so ist am besten, ich behalt
das Meinig, und khauf Meskhürch werh Lust hat, sich under mein Oberkait
zu setzen" 27S. Da Karl sich von seinem Standpunkt nicht mehr abbringen ließ,
teilte ihm Eitelfriedrich am 28. Juli seine Gründe mit, die ihn zum Verzicht auf
die Erwerbung der Herrschaft Meßkirch zugunsten der Grafen von Helfenstein
bewogen haben. „Was aber Dein letsten Vorschlag anlangt, das ich Dich zu mir in
Kauf sthen soll laßen und ich meiner lieben Gemahel ihren Thail nemmen und under
uns baide thailen soll, das kan ich weder bei Freunden noch andern Verstendigen
, die ich Rats gefragt, befinden, das mir weder rathsamb noch verantwortlich
und gebürlich were. Dan ich trüege die Fürsorg, mir möchten uns der Bezahlung
und Abthailung der Grafschaft Mößkirch halb übel vergleichen könden, dan ich

271 Relation des Hechinger Obervogts Dr. Johann Pfeffer vom 4. Juni 1595 (FAS,
HH 184.90).

272 Brief Eitelfriedrichs an Karl vom 22. Juli 1595 (FAS, HH A 718).

273 Brief Karls an Eitelfriedrich vom 24. Juli 1595 (ebenda).

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