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Bernhardt
Ernennung erfolgte, nachdem sich Johann Georg zuvor als Vertreter des Hauses
Österreich auf dem Reichstag zu Regensburg bewährt hatte 845. Eitelfriedrich hatte
die Berufung seines Sohnes zum Reichstag mit gemischten Gefühlen aufgenommen
. Zum Stolz auf diese Auszeichnung gesellte sich die Furcht, der Sohn könnte
sich wieder verleiten lassen, zuviel auszugeben. Aber sein Bruder Karl, dem er seine
Sorgen anvertraute, wußte ihn zu beruhigen. „Das es dann zu Regenspurg ghar
theuer sein soll, ist ghar wol zu glauben. Und het nit vermaint, daß es muglich
were, dz Dein Sohn die Wochen mit 80 fl solt khünden außkhommen. Es gibt, wie
Du waist, vil Gesellschaft und Zuschlagens, daß man sich Ehren halben nit alles
wol entschitten khan. Ich wolt gleich die Rechnung wöchentlich auf 100 fl machen
. Wirdt darmahl beschwerlich gnueg sein, dz er damit außkhombt. Man wirdt
Dirs doch ahn der Reichsschazung gewißlichen wider innlassen. Es hat mich anno
94 über die 3000 fl cost. Hat aber zimlich lang gewehrt, das villeicht jez nit be-
schehen mecht" 34B.
Vom April 1601 bis zum Beginn des Reichstags im Januar 1603 dürfte sich
Johann Georg hauptsächlich in Hechingen und München aufgehalten haben. Die
Zeit des Wartens auf die Ernennung zum Reichskammergerichtspräsidenten hätte
er sich nur allzu gerne mit einer Italienreise verkürzt. Schon vor seiner Hochzeit
hatte Johann Georg diesen Wunsch geäußert. Markgraf Georg Friedrich von Baden
, im September 1597 von Eitelfriedrich nach seiner Meinung befragt, bezweifelte
nicht die Nützlichkeit der Reise, „wahn er [Johann Georg] gnugsam qualifi-
cierte Leut bey sich haben würt (wie Ihr dan zweifelsfrey dieselben wol werdet
wissen auszulesen)" 347. Trotz dieser Befürwortung erschien Eitelfriedrich die Gefahr
zu groß, daß Johann Georg etwas zustoßen könne, und so glaubte er, im
Hinblick auf den Fortbestand der Linie seinem Sohn diesen Wunsch vorerst noch
versagen zu müssen. Johann Georg erhielt jedoch das Versprechen, „wann er ein
Jhar zwei seiner damals versprochenen Gemalh beiwonen und ein oder mehr Erben
hinderlaßen werde, dz im alsdann ein Raiß, waß zu sehen, unabgeschlagen
sein solle" 848.
Die Geburt eines Sohnes veranlaßte Johann Georg im Herbst 1601, seinen Vater
erneut um die Reiseerlaubnis zu bitten 349. Wieder wurde er von Markgraf Georg
Friedrich unterstützt3S0. Er konnte auch Graf Karl von Hohenzollern-Sigmaringen
bewegen, für ihn einzutreten. Letzterer riet seinem Bruder, in eine drei bis
viermonatige Reise einzuwilligen, da Johann Georg zu Hause nichts versäume und
mit dem „speirischen Dienst" ohnehin nicht vor dem Sommer zu rechnen sei.
„Und vermerckh ich, dz diß nit die geringste Ursach ist, dz er etwa von andern
Herren heren muoß, dz er kheine Lender gesehen und allein von Lesen und Herensagen
reden mueß". Obwohl Karl versicherte, „dz ichs mit Vatter und Sohn
threuherzig maine und nit gern wolt, dz dz allergeringst solt wider Deinen Willen
beschehen" 851, konnte sich Eitelfriedrich nicht zur Genehmigung der „unetig Reis
345 FAS, HH A 648, 732, 740.
346 Brief vom 18. Januar 1603 (FAS, HS 53.827).
347 Brief vom 21. September 1597 (FAS, HH A 709).
348 Brief Karls von Hohenzollern-Sigmaringen an Eitelfriedrich vom 20. Dezember 1601
(FAS, HH A 718).
349 Undatierter Brief Johann Georgs an seinen Vater (FAS, HH A 740).
350 Brief an Eitelfriedrich vom 21. November 1601 (FAS, HH A 669).
351 Wie Anm. 348.
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