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Der „Großschwaben-Plan"
landtag beschließen: Diese Auffassung des Gutachtens wird von dem Kommunallandtag
nicht geteilt. Es ist vielmehr die Meinung der hohenzollerischen Volksvertretung
, daß die Hohenzollerischen Lande nur in einer größeren Einheit des Reiches
aufgehen dürfen und daß auch dabei die provinzielle Eigenart der Hohenzollerischen
Lande erhalten werden könne und anzustreben sei".
Der Kommunallandtag nahm dagegen die am 18. 11. 1918 und in der „Gründonnerstagkonferenz
" am 17. bzw. 22. April 1919 gefaßten Beschlüsse in folgender
Form wieder auf:
„1. Das Schicksal Hohenzollerns darf nicht entschieden werden ohne vorherige
Volksabstimmung.
2. Es liegt kein Anlaß vor, sich von Preußen zu trennen.
3. Bei Bildung eines Großschwabens wird sich Hohenzollern dem Anschluß nicht
entziehen können.
4. Eine Teilung Hohenzollerns wird von der Mehrheit der Bevölkerung nicht gewünscht
."
Außerdem sprach der Kommunallandtag dem Regierungspräsidenten das volle
Vertrauen aus, indem ohne Widerspruch zu Protokoll genommen wurde, daß „in
der Annahme des Zentrumsantrags keinerlei Mißtrauen gegen das Gutachten Dr.
Beizer oder den Gutachter selbst erblickt werden könne."
Die Popularität des „Großschwaben-Plans" spiegelt sich auch in dem von Chr.
Daikeler dem „großschwäbischen Albverein" gewidmeten Liedertext „Groß-
Schwaben" wider, der in den Blättern des Schwäbischen Albvereins ebenfalls im
Jahre 1922 veröffentlicht wurde68.
In einem vom preußischen Innenministerium angeforderten Bericht wegen der
„Umgestaltung der Oberamtseinteilung Hohenzollerns" vom 25.1. 1925 57 kommt
Beizer auf die früheren Vorgänge zu sprechen: „... Die in der Revolutionszeit
aufgetauchte Bewegung des Anschlusses von Hohenzollern an Württemberg oder
Baden ist ganz abgeflaut in der Erkenntnis, daß eine solche Umgestaltung nur anläßlich
der Bildung eines diese Staaten umfassenden Landes ,Groß-Schwaben'
praktisch durchführbar wäre. Diese Entwicklung liegt aber vorderhand noch ganz
im Ungewissen, so daß keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, der Plan eines solchen
süddeutschen Staatszusammenschlusses werde in absehbarer Zeit greifbare
Gestalt annehmen. Die verschiedenen Parteivertreter im Kommunallandtag haben
in den Sitzungen vom 2. und 3. Januar 1925 auch keinen Zweifel daran gelassen,
daß die von ihnen repräsentierte Bevölkerung unter den gegenwärtigen staatsgeographischen
Verhältnissen Süddeutschlands nicht daran denke, ihre Zugehörigkeit
zu Preußen aufzugeben." Bei der „Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Vereinfachung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande" in der 2. Sitzung
des Preußischen Staatsrats am 21. Januar 1925 führte das Staatsratsmitglied Dr.
Beizer in seiner Eigenschaft als Berichterstatter u. a. aus 58: „Endlich wird vor allen
Dingen noch geltend gemacht.. . daß, wenn die beiden kleinen Oberämter
58 Blätter des Schwäbischen Albvereins 34 (1922) Nr. 8, Sp. 95.
" StAS, Ho 235, P I E 120 - II 13650.
58 Stenographische Berichte des Preußischen Staatsrats, 2. Sitzung am 21. Januar 1925,
S. 26 ff. Typoskript im StAS, Bestand Ho 235, P I E 120 = II 13650.
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