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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0033
Juden in Hohenzollern

führen, irgendwo zu toleriren, und wie nun die unterthänigste Supplicanten"
Josel Gugenheim et Consorten nicht sowohl von ihrer Obrigkeit, worunter sie bis
dahero geseßsen, sondern auch von andern Orthen, wohin sie gehandelt, ein gutes
Praedicat** haben und bemittelte Leuthe, die ihre Nahrung vornehmlich in dem
Pferdt-Handel außser dem Land suchen, allhier aber ein Mangel an dergleichen
Juden, beneben ob schon zimliche Juden-Haushaltungen sich allhier befinden,
bekant, daß der halbe Theil darvon beraits verdorben und in Zeit eines Jahrs sich
genöthiget finden werde, dem Bettel nachzuziehen, mithin die Anzahl derselben
sich von selbsten vermindere, als bin [ich] des unterthänigsten Darvorhaltens, daß
die unterthänigste Supplicanten zwahr in den Hochfürstlichen [Schutz] auf Wohlverhalten
aufzunemmen, weilen sie aber wohl bemittelte Leuthe, denenselben, den
Armen zur Distinction", so auch billich, das gedoppelte Einstand-Geldt mit
20 Gulden jedem und allso in Summa 100 Gulden anzusetzen währen. Salvo
meliori48. Hechingen den 24. Decembris 1742

J. H. Kerner

Vorstehendem Voto41 conformire49 mich mit dem Anhang, daß da das hiesige
Schutz-Geldt in Ansehung anderer Orthen eben nicht gahr zu viehl betraget,
solches bey denen unterthänigsten Supplicanten4S um etwas erhöhet werden könte.
Hechingen den 29 ten Decembris 1742.

von Drehanus

Weilen die Supplicanten45 nach Zeugnuß des Juden Seeligmanns, welchen noch
jederzeit ehrlich gefunden, von sehr guten Mitteln seyn und jeder respective 5, 6
bis 8 tausend Gulden im Vermögen haben solle, auch schon lang getrachtet worden
, vermögliche Juden hieher zu ziehen, so conformire mich mit vorstehenden
Votis*1 vollkommen und halte ohne gehorsamste Maßgab darfür, daß das Schutzgeld
t auf 15 Gulden jährlich zu setzen wäre. Hechingen den 31. Decembris 1742.

F. C. Mader

Original, Papier, Unterschriften der Beamten.

Lagerort: Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 1 (Fürstentum Hechingen), C II 6 f Nr. 8.

Auch im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen kam es zu Ausschreitungen der
christlichen Bevölkerung gegen die Juden. Aus dem Jahr 1643 liegt hierfür ein
recht eindrucksvolles Zeugnis vor. Es handelt sich dabei um einen Erlaß des Fürsten
an alle Beamten, Ortsvorsteher und Untertanen, in dem zuerst die Ausschreitungen
geschildert, das Vorgehen der Bevölkerung als Verstoß gegen göttliche
und landesherrliche Ordnung schärfstens verurteilt, die Wiederherstellung
von Ruhe und Ordnung und die Aufrechterhaltung des Judenschutzes gefordert
und schließlich die Verantwortlichen mit Turm- und Geldstrafen belegt werden.

45 Bittsteller.

10 gutes Zeugnis, guter Ruf, guter Leumund.

47 Unterscheidung.

48 unter Vorbehalt einer besseren Entscheidung.

49 conformieren: anpassen, übereinstimmen.

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