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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0111
Hohenzollern-hechingischer Landesvergleich

tanen hatte, nicht auf das revolutionäre Frankreich setzte, das mit den vorstoßenden
Truppen Vandammes eine Realität im schwäbischen Kreis geworden
war, sondern auf den Bruder und Repräsentanten des Kaisers.

Der Erzherzog war nicht geneigt, dem Fürsten so ohne weiteres mit Truppen
zu Hilfe zu kommen. Der Autoritätsverfall der Herrschaft ging unter diesen
Umständen weiter. So versuchte der Fürst über den damaligen österreichischen
Außenminister Graf Thugut nicht nur um gut Wetter in Wien anzuhalten, sondern
auch Hilfe gegen die unbotmäßigen Untertanen zu bekommen, die - außer
der befriedeten Stadt Hechingen - in großer Zahl ungescheut zur Jagd gingen.
Um seinen Anliegen Nachdruck zu verleihen, wurde Graf Hermann nach Wien
entsandt. Er klagte Thugut: „Beynahe in einem jeden Dorfe ward, nach dem
Muster der französischen Revoluzion, eine Munizipalität, das ist ein Ausschuß
von den ärgsten und unbändigsten Schreyern, angeordnet, die bey jeder Gelegenheit
ihre Mitbürger aufhezten, und tagtäglich die Obrigkeit überliefen, um bald
dieses, bald jenes ungereimte Begehren gebieterisch vorzubringen, oder bald eine
oder die andere ihrer Obliegenheiten förmlich aufzukündigen" Noch einmal
stellten daraufhin österreichische Truppen an der Jahreswende 1796/97 die
Ruhe wieder her. Für beide Seiten hatte sich damit die Grenze ihrer Möglichkeiten
gezeigt.

Unter diesen Umständen war es wohl von entscheidender Bedeutung, daß 1798
ein Regierungswechsel eintrat. Der neue Fürst Hermann Friedrich Otto71 bot
schon in seinem ersten Patent vom 25. April 1798 an, mit den Untertanen gemäß
ihrem Wunsch in erneute Verhandlungen einzutreten. Dabei sollte der Entwurf
von 1794 zur Grundlage werden. Er schlug weiter vor, über die ungeklärten
Punkte eine Entscheidung zu treffen. Dabei hatte wieder Johann August Reuß in
Stuttgart in die Angelegenheiten eingegriffen. Seit langem hatte der württembergische
Rat Kontakt mit dem künftigen Herrscher gehabt". Die Gemeinden
reichten bereits am 9. Mai 1798 ihre Ergänzungsvorschläge ein, bei denen offensichtlich
ebenfalls die vermittelnde Hand von Reuß maßgeblich mitgewirkt hatte.

Die neuen Vorschläge wichen bemerkenswert von früheren ab - sie waren
sozusagen „moderner" geworden. Gemäß dem Entwurf von 1794 war die Besteuerungsfrage
als die politischste in den Vordergrund gerückt, nicht mehr die
altertümlich anmutende Forderung nach der freien Pirsch stand im Mittelpunkt.
Der fürstliche Vorschlag erfolgte bereits am 2. Juni 1798 und war in Form und
Inhalt außerordentlich entgegenkommend. Gleichzeitig aber machte die Regierung
deutlich, daß sie hier das letzte Angebot vorlege. Wenn die Untertanen den
Vergleich ausschlügen, dann wollte der Fürst alle Rechtsmittel beanspruchen, die
ihm gemäß dem Kammergerichtsurteil zustanden. Damit waren die Verhandlungen
in eine entscheidende Phase getreten. Die Untertanen begriffen dies und
baten den Vater des Vergleichsentwurfs von 1794, Johann August Reuß, ins Land
zu kommen. Mit der vollen Billigung Fürst Hermann Friedrich Ottos trat Reuß
seine Reise an, um dem Landesvergleich zu einem endgültigen Gelingen zu verhel-

71 Zitiert nach Kallenberg: Fürstentümer, S. 157 f.

71 Zur Charakteristik des Fürsten Hermann Friedrich Otto: Kallenberg: Fürstentümer,
S. 31-52.

7S Dazu die Korrespondenzen in: StAS, Ho 1-46, C II 2 b, 156.

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