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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0128
Wiest

3.1. Wirtschaftliche Grundlagen zur Zeit des Klosterpatronats

Verzeichniß dessen, was das Pfarr-Vicariats-Beneficium in Walbertsweiler
respective erträgt, und welche Revenuen, auch vorab und von weme jährlich zu-
flüßen: Das Wittum besteht in 7 Jauchert 2 Viertel 45 Ruthen Ackerfeld in allen
3 öschen zusammen - die Jauchert zu 46 080 Quadratschuh20 gerechnet - in

1 Jauchert und 32 Ruthen Obst-, Gras- und Kräutergarten. Gras-Nutzen ab dem
Freythof [Friedhof]. Hierzu gehört das Pfarrhaus und Scheuer, welche das adeliche
Stift Wald in bäuerlichen Ehren zu unterhalten und ein jeweiliger Herr
Pfarr-Vicarius pro anno nur 5 fl darein zu verwenden hat. Den observanzmäßi-
gen Heu- und Öhmd-Zehend 21 liefern die Zehntholden [Zehntpflichtigen] mit
jährlich 31 Wäglein Heu und 2 Wäglein öhmd gegen einen Trunk in die
Scheune (I,1 f.)

Heuzehend leisten die einfachen Bauern jeder 2 Wägelein voll, ein gutes und
ein geringes; die 3 doppelten Bauern jeder 3 Wägelein voll, ein gutes, ein mittelmäßiges
und ein geringes, und sind die Wiesen bestimmt, worab das Heu zu geben
ist, wobey für jedes Wägelein dem Bauer ein halb Maß Wein, und dem Knecht soviel
gereicht wird. Das öhmd lassen die Bauern auf den Wiesen stehen und ich
muß es auf meine Kosten einsammeln. Taglöhner geben nicht alle, weil nicht alle
Wiesen haben; nicht in natura, sondern statt dessen etwas weniger in Geld geben:
der Heiligen-Baur Gallus Kuhn 1 fl 30 kr, hat seine beste Wies nicht in hiesiger
sondern Bichtlinger Bahn [Gemarkung]; Josef Geiger aus der Dorf- und Tigen-
riedwies 50 kr, Marx Groll aus der Bogenriedwies 36 kr, Joseph Schweikart
Witwe, Meßner, aus der Dorf- und Tiegenriedwies 36 kr, Bonifanci Restle aus der
Veltiswies 30 kr, Karl Boos aus der Wies im Junghölzle 20 kr, Johannes Schweikart
aus der Dorfwies 30 kr, Josef Kuhn aus der Dorf- und Tiegenriedwies 20 kr,
Matthäus Dobler zu Rengetsweiler aus der Tiegenriedwies 15 kr, Heinrich Restle
3 kr. Ferner sind noch Gemeindewiesen, worunter auch die Wies im Aibstein,
desgleichen die Vierhöpten, welche von den Taglöhnern alle 3 Jahre geheubet
werden. Ein Baur Josef Blum beklagte sich mehrmals, er habe am wenigsten Wieswachs
und müßte doch 2 Wägen voll Zehnd geben; er hat aber zu meisten alte
Öhmd-Wiesen, wovon er kein Zehnd geben darf, folgsam hat er sich nicht zu
beklagen. (1,4.) Näheres darüber in dem Verzeichnis, was die Paurenhöf zu Walpenschweiler
von alten Zeiten her einem Pfarrer zu geben schuldig: Martin Bur-
ten Hof, Hans Stocker Hof und Bläsi Sengen Hof jeder 3 Wegen voll und jeder

2 Wegen voll Friedrich Rästlin Hof, Hans Krall Hof, Martin Glöcklers Hof,
Jerg Blumen Hof, Jakob Kuonen Hof. Und sind die Wiesen spezifiziert, auf welchen
die Pauren das Heu geben müssen. (II, 11.)

Weiterhin steht dem Pfarrer zu: Blutzehend und Kleinzehend nach der Observanz
[Gewohnheitsrecht]. Kuchelgefäll22 in Hennen, Hühnern und Eyern von

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20 1 Schuh = 30 cm.

21 Zehnt: Abgabe, meist ein Zehntel einer Einkommensart; Blutzehnt vom Vieh, Kleinzehnt
von Garten- und Baumfrüchten.

22 Küchengefälle: Hühner, Hennen und Eier als Abgaben von den Bebauern ausgeliehener
Güter an das Kloster.

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