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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0028
Kallenberg

einen einseitigen Anschluß Hohenzollerns an Württemberg ebenso ab wie seine
Verteilung zwischen Württemberg und Baden, erklärte sich aber bereit, Hohenzollern
beim Zustandekommen eines Staates Großschwaben freizugeben, oder - nach einer
saloppen Wendung des Reichswirtschaftsministers Curtius aus dem Jahr 1928 - der
Staatsehe zwischen Württemberg und Baden die Hohenzollerischen Lande als Morgengabe
zu schenken66. Als der Kommunallandtag 1925 der 75jährigen Zugehörigkeit
Hohenzollerns zu Preußen mit einer Festsitzung gedachte, beendete der Vorsitzende,
Pfarrer Vogel, die Diskussion der Hohenzollernfrage innerhalb Hohenzollerns mit den
Worten67: »Großschwaben ist ein Traum und wird wohl Traum bleiben ... So bleibt
realpolitisch gesehen als beste Lösung das Verbleiben im Verbände des preußischen
Staates übrig«. In der Vereinfachung der Behördenorganisation, die endlich 1925 aus den
vier Oberamtsbezirken Hechingen und Haigerloch sowie Sigmaringen und Gammertin-
gen die Kreise Hechingen und Sigmaringen entstehen ließ, kommt auch zum Ausdruck,
daß von preußischer Seite nicht mit der baldigen Integration Hohenzollerns in eine
württembergisch-badische Staatsverbindung gerechnet wurde .

Eine andere, vom Kommunallandtag unmittelbar nach der Revolution aufgegriffene
Auseinandersetzung, der Domänenstreit, kam bald zum Erliegen. Die an der
Rechtsmäßigkeit der Domänenabtretung von 1849/50 an die Fürsten geäußerten Zweifel
erwiesen sich zwar als historisch berechtigt, boten aber keinen Ansatz, die Besitzfrage
auf dem Rechtsweg aufzurollen. Deshalb beschloß der Kommunallandtag am 1. Mai
1923, diese Angelegenheit nicht mehr zu verfolgen69.

Allerdings waren damit die öffentlich ausgetragenen Differenzen staatlicher und
kommunaler Stellen mit dem Fürstenhaus noch nicht beendet. Durch die Revolution und
das preußische Adelsgesetz von 1920 zahlreicher Praerogativen beraubt, fiel es dem

dentlich ist«. Hohenzollern werde von 66 000 Katholiken und 3 000 Protestanten bewohnt. »Das
katholische Volk Hohenzollerns erwartet mit aller Bestimmtheit, daß der Kommunallandtag
gegenüber diesen alten, heute aber wenig mehr angebrachten Berliner Regierungskünsten ein
recht steifes Rückgrat zeigen und bei definitiver Zurwahlstellung den protestantischen Herrn
glatt ablehnen wird«. Diesen Gelegenheitsfund verdanke ich meinem Darmstädter Kollegen
Klaus-Peter Reiß. Vgl. Josef Mühlebach, Oberamtmänner und Landräte in Hohenzollern. In:
HH 24, 1974, S. 9f.

" Frankfurter Zeitung v. 23.1. 1928, zit. nach Grom (wie Anm. 62) S. 90; ähnlich auch Otto Braun
und Höpker-Aschoff. - Bei dem Stand, den die Neugliederungsfrage im Verfassungsausschuß
erreichte, war über die Zukunft Hohenzollerns noch nichts bestimmt; sie sollte der Reichsgesetzgebung
überlassen bleiben. Doch läßt sich einer Äußerung des preußischen Vertreters im
Verfassungsausschuß entnehmen, daß eine Aufteilung Hohenzollerns zwischen Württemberg
und Baden nicht von der Hand gewiesen wurde. Arnold Brecht, Mit der Kraft des Geistes.
Lebenserinnerungen, zweite Hälfte 1927-1967. Stuttg. (1967), S. 76.

67 Sauerland (wie Anm. 56) S. 54.

68 Ebenda S. 38; Bradler (wie Anm. 63) S. 115f.

69 In seinem im Auftrag des Landesausschusses erstellten Gutachten warnt der Hechinger
Amtsgerichtsrat Karl Bumiller vor der Auffassung, daß das Beschreiten des Rechtsweges Erfolg
haben könne: »Es handelt sich um eine Auseinandersetzung, um eine Abwägung gegenseitiger
Ansprüche, die öffentlich-rechtlichen Charakter haben, mit einem Wort, um eine politische
Tat«. Karl Bumiller, Die Domänenfrage in Hohenzollern. Hech. 1921, vgl. auch die beiden
Gegengutachten der bekannten Rechtsgelehrten Max Fleischmann und Victor Bredt sowie
die scharfe und ironische aber anonyme Polemik des fürsdichen Hofkammerpräsidenten Franz
Brümmer, zusammen veröffentlicht unter dem Titel: Der Domänenstreit in Hohenzollern.
Halle 1922; Sauerland (wie Anm. 56) S. 38.

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