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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0030
Kallenberg

ben76. Unter dem preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring ist dann mit
Rücksicht auf die Verwandtschaft mit dem rumänischen Königshaus den Titelwünschen
des Fürsten Rechnung getragen worden77. Es wird zu zeigen sein, daß dieser Konflikt
durch bestimmte personelle Konstellationen die Funktionsfähigkeit des Hohenzolleri-
schen Geschichtsvereins ernstlich beeinträchtigt und die Vereinstätigkeit fast zum
Erliegen gebracht hat.

Während der NS-Herrschaft sind die Hohenzollerischen Lande preußisch geblieben,
obwohl Hohenzollern im Rahmen der NSDAP und ihrer Gliederungen mit Württemberg
im »Gau Württemberg-Hohenzollern« verbunden war. Die Loslösung
Hohenzollerns vom preußischen Staatsverband hätte in der Diktatur des Führerstaates
mit einem Federstrich und ohne Befragen der Bevölkerung - wie in der Groß Hamburg-
Frage 1937 - erfolgen können78. An internen, im Bereich von Partei und Bürokratie
vorgebrachten Plänen dazu hat es nicht gefehlt79. Da es von hohenzollerischer Seite keine
Möglichkeit gab, solchen Plänen entgegenzutreten, wurde versucht, für Sigmaringen
wenigstens den Status als »Bezirkshauptstadt«80 zu behaupten. Fürst Friedrich von
Hohenzollern setzte sich besonders dafür ein, daß für den vorgesehenen neuen
Verwaltungsbezirk der Name Hohenzollern in irgend einer Weise aus Tradition erhalten
bleibt^. Als gegen Ende des Krieges der letzte preußische Regierungspräsident in
Hohenzollern selbst die »Stillegung der Regierung Sigmaringen« und die Übernahme der
Verwaltung durch württembergische Dienststellen vorschlug, wurde er damit in Berlin
abgewiesen82. Die formale Zugehörigkeit Hohenzollerns zu Preußen endete erst mit
dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches und dem Untergang des preußischen
Staates.

Der hohenzollerische Kommunallandtag, der sich seit 1918 nicht nur für die
Erhaltung, sondern mit Nachdruck für den weiteren Ausbau der Selbstverwaltung

76 Vgl. Michael Pleli, Sigmaringen im Übergang von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus
, 1929 bis Ende 1933, Zulassungarbeit (Masch.) 1971, S. 46ff., Expl. StA Sigm.

77 Gothaisches genealogisches Taschenbuch der Fürstlichen Häuser (Hofkalender), 177. Jahrg.,
1940 S. 93: »Der Titel >Kgl. Hoheit« wurde bis 1918 dem jeweiligen Fstn. von Hohenzollern
preußischerseits >ad personam< verliehen. Da der Fst. von Hohenzollern als Chef der schwäbischen
Linie auch Chef der Kgl. rumän. Linie ist, hat er als solcher (wie die Pr. von Rumänien) den
Titel >Kgl. Hoheit« lt. Familienvereinbarung angenommen«.

78 Vgl. Wagner (wie Anm. 64) S. 161 ff.

79 Paul Sauer, Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus. Ulm 1975, bes. S. 46ff., 117f.;
Bradler (wie Anm. 63) S. 116f.

80 Bericht des Regierungspräsidenten Dr. Simons an den preuß. Innenminister über »Die Zukunft
der Hohenzollernschen Lande« v. 18.12. 1933, zit. bei Bradler (wie Anm. 63) S. 117.

81 StA Sigm., Dep. FAS Nr. A 34105, Fürst Friedrich von Hohenzollern an den Staatssekretär im
preuß. Staatsministerium, Umkirch 27.12. 1937: Wenn ich nun nicht die Macht habe und auch
nicht Willens hin gegen die Auflösung des Staatsvertrages [von 1849] zu protestieren, so empfinde
ich doch als Hohenzoller die Pflicht dafür zu sorgen, daß der Name Hohenzollern in irgend einer
Weise aus Tradition erhalten bleibt. Hohenzollern ist doch schließlich das Stammland eines der
größten Geschlechter Deutschlands, das Preußen und dem Deutschen Reiche so viele große
Herrscher gab. Auf Hermann Görings Rolle als Verteidiger der staatlichen Integrität Preußens
finden sich Hinweise bei Friedrich Metz, Ländergrenzen im Südwesten. (= Forschungen zur
deutschen Landeskunde 60) Remagen 1951, S. 2 und Eberhard Konstanzer, Versuch einer
Darstellung über die Entwicklung der Selbstverwaltung in Hohenzollern bis 1950, unter
Berücksichtigung staatsrechtlicher Veränderungen. [Masch.] Hechingen 1964, S. 9 mit Anm. 10.

82 Bradler (wie Anm. 63) S. 117.

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