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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0040
Kallenberg

nun auch der hohenzollerischen Sonderentwicklung ein Ende bereitet. Der Kreis
Hechingen hörte auf zu bestehen. Er ging, mit Ausnahme einzelner Gemeinden, im
Zollernalbkreis auf, dessen Verwaltungssitz Balingen wurde129. Dagegen konnte die
Stadt Sigmaringen ihren Status als Kreisstadt bewahren. Aber der neue Kreis Sigmaringen
veränderte seinen Bestand, er wurde durch vormals badische und württembergische
Gebiete vergrößert, vor allem die Städte Pfullendorf, Meßkirch, Mengen, Scheer sowie
die bisherige Kreisstadt Saulgau, und gab Teile an die Kreise Konstanz, Tuttlingen und
den Zollernalbkreis ab130. Durch die Gebietsreform und die mit ihr verbundene
tiefgreifende Veränderung der Verwaltungsstruktur verlor auch die hohenzollerische
Selbstverwaltungsorganisation ihre Grundlage. Der hohenzollerische Landeskommu-
nalverband wurde durch das Kreisreformgesetz schlichtweg aufgelöst131. Mit der neuen
Benennung der Regierungspräsidien, die seit 1973 nicht mehr ihre von der Staatsentwicklung
abgeleiteten Namen tragen (Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden, Südwürt-
temberg-Hohenzollern), sondern nach dem Amtssitz benannt werden (Karlsruhe,
Stuttgart, Freiburg, Tübingen), verschwand der Name Hohenzollern als staatsrechtlicher
Begriff völlig. Die neue Benennung Zollernalbkreis ist eine geographische, keine
historisierende Namengebung132.

In der Burg Hohenzollern, dem überkommenen Wahrzeichen des Landes, lebt
sein Name und seine besondere Geschichte fort. Aus den Ruinen der Stammburg des
Hauses Hohenzollern wurde, geprägt durch den Mythos von der nationalen Sendung der
hohenzollerisch-preußischen Dynastie, ein »architektonisches Großdenkmal«. Die
moderne Forschung sieht in dem 1850 bis 1867 entstandenen neugotischen Stülerbau ein
»national-dynastisches Denkmal« und hebt dessen Funktion als ein »ideologisches
Instrument in der Reichsgründungsepoche« hervor133. Nach dem Zweiten Weltkrieg
wurde die Burg zu einem »Familiendenkmal des Hohenzollernhauses«134. 1952 kamen

129 Dokumentation (wie Anm. 127) Bd. 1 S. 432; Abschied vom Landkreis Hechingen. Hechingen
1973; Hans-Jörg Mauser, Geschichte des Landkreises Hechingen und der Hohenzollerischen
Lande geht zu Ende. In: Heimatkundliche Blätter für den Kreis Balingen 19/1972, S. 905. Hans
Speidel, Der Altkreis Hechingen. In: Der Zollernalbkreis. Stuttg./Aalen 1979, bes. S. 167f.

130 Dokumentation (wie Anm. 127) Bd. 1 S. 431.

131 Ebd. S. 436. - Der Regierungspräsident von Südwürttemberg-Hohenzollern, Willi Bim,
äußerte sich dazu bei der Abschiedsfeier vom Kreis Hechingen auf der Burg Hohenzollern am
15.12. 1972: »Ich teile mit den Hohenzollern die Verwunderung darüber, daß der Landeskom-
munalverband der Hohenzollerischen Lande so rasch dahin gehen mußte, ja ich bin mit Ihnen
betrübt, weil wir erleben müssen, daß Ordnungen, die in Verfassung und Gesetz niedergelegt
waren, nicht so viel Respekt erfuhren, um wenigstens eine Generation zu überdauern.«
Abschied (wie Anm. 129) S. 39 f. - Vgl. ebd. auch den Festvortrag von Oberstaatsarchivdirektor
Dr. Eberhard Gönner, Geschichte des Kreises - ein Stück hohenzollerischer Geschichte (S.
19-38).

132 Grube (wie Anm. 128) S. 135.

133 So die 1979 erschienene bau-, kunst- und ideologiegeschichtliche Arbeit von Rolf Bothe (wie
Anm. 29) S. 261 f.; vgl. auch Kallenberg, »Vom Fels zum Meer« (wie Anm. 3) S. 212f. und
Thomas Nipperdey, Nationalidee und Nationaldenkmal in Deutschland im 19. Jahrhundert.
In: Geseüschaft, Kultur, Theorie. (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 18) Göttingen
1976, S. 133-173, 432-439.

134 So Willy Baur, Die Burg Hohenzollern. Tübingen 1961 (u. öfters), S. 19. - Aus einer gewissen
Optik wird von der neuen Wertschätzung der Burg »als Brennpunkt der preußisch-deutschen
Tradition nach 1945« gesprochen. Vgl. Wolfgang Stribrny, Kaiser Wilhelm II. und die Burg
Hohenzollern. In: Zeitschrift für Religions- und Geistesgeschichte 23 (1971) S. 129. Kronprinz
Wilhelm von Preußen und Kronprinzessin Cecilie wohnten 1945 vorübergehend auf der Burg,

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