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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0061
Hohenzollerischer Geschichtsverein

schon von Anfang an hingewiesen hatte98, nun noch eine weitere Zweckbestimmung.
»Die bauliche Herstellung der Burg Hohenzollern«, so hieß es jetzt in einem Erlaß vom
August 1850, »soll in militärischer Beziehung den Zweck haben, einen festen Posten zu
gewinnen, der in Zeiten der Unruhe einen vollständig gesicherten Aufenthalt - ein
Refugium - und in einer zeitweiligen Besatzung das Mittel darbietet, von hier aus einen
Einfluß auf die Fürstentümer auszuüben«99. Der Hohenzoller erhält also, neben der
schon genannten dynastischen und nationalpolitischen, eine weitere Funktion: er wird
nach der Revolution in den beiden Fürstentümern zu einem Stützpunkt zur Behauptung
der monarchischen Gewalt in dem neu erworbenen preußischen Gebiet100. Die durch
den Festungsbau bewirkte Vermischung von preußischem Staats- und hohenzolleri-
schem Hausbesitz, noch mehr aber die Art des preußischen Vorgehens lösten bei den
schwäbischen Hohenzollern mancherlei Verstimmungen aus101.

Für die hohenzollerische Geschichtsforschung wurde eine von der Öffentlichkeit
zunächst überhaupt nicht wahrgenommene Folge der Zugehörigkeit zu Preußen von
größter Bedeutung: die Trennung der Archive102. Die beiden fürstlichen Archive
waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwar in ihren Beständen intakt, aber sie
waren in keinem guten Zustand. Maercker beklagte sich häufig über die »traurig
verwahrlosten Hechinger Archivalien«103. In Sigmaringen stand es zwar etwas besser,
doch hatte man zu Laßbergs Zeiten die Ordnung der Registraturen der des Archivs
zunächst vorgezogen, und die Neuorganisation des Archivwesens, die von der Sigmaringer
Regierung zu Beginn der Vierziger Jahre beabsichtigt war, war nicht zustande
gekommen104. Regierungsregistrator Schwarzmann, der schon 1842 ein umfangreiches
Gutachten für eine neue Archivorganisation gemacht hatte105, war unerachtet seiner
anerkannten Fähigkeiten106 nicht im Hauptamt im Archiv tätig, aber er war der
Kontaktmann und Helfer Stillfrieds und besonders Maerckers, mit dem er in dauernder

98 Vgl. Bothe (wie Kap. 1 Anm. 29) S. 87.
*» Ebd. S. 108.

100 Das kommt auch in dem Bildprogramm, mit dem die Burg ausgestattet wurde und für das
Stillfried verantwortlich zeichnet, zum Ausdruck. Ebd. S. 195 f., bes. S. 200 f. - Vgl. Cristoph
von Lindeiner-Wildau, Burg Hohenzollern als preußisch-deutsche Garnision und befestigter
Platz. Zum 100. Gedenktag der Einweihung der wiederhergestellten Burg. In: ZHG 3, 1967, S.
53-131.

101 Bothe (wie Kap. 1 Anm. 29) S. 109. Zur Grundsteinlegung der Militärbauten, die am 23.9. 1850
durch den Prinzen Wilhelm, den nachmaligen preußischen König und deutschen Kaiser,
erfolgte, hatte man die schwäbischen Hohenzollern nicht eingeladen. Karl Anton klagte
gegenüber Stillfried (5.10. 1850): »Ihnen gegenüber kann ich es wohl gestehen, daß in all diesen
Anordnungen etwas störendes und verletzendes für uns, die abgedankten schwäbischen Fürsten
liegt. Wir sind vollkommen beseitigt und erscheinen nicht einmal als Mitberechtigte.« Vgl. auch
S. 116 mit Anm. 277.

102 Uber diesen Vorgang sind wir durch die sorgfältige Untersuchung von Franz Herberhold,
Die Bildung der Sigmaringer Archive. Ein Beitrag zur Archivkunde des 19. Jahrhunderts (wie
Anm. 43) sehr gut unterrichtet. Inzwischen wurde unser Wissen über die organisatorischen und
personellen Archivprobleme in Hohenzolllern ergänzt durch Natale/Stemmler/Seigel (wie
Anm. 43), vor allem aber durch die beiden Aufsätze von Bernhardt (wie Anm. 7) und Seigel
(wie Anm. 2).

103 Herberhold (wie Anm. 43) S. 72.

1M Bernhardt (wie Anm. 7) S. 19ff., 25ff., 36ff.

105 »Über das Archivwesen und Vorschläge einer zweckmäßigen Organisation des Fürstlichen

Haus- und Landesarchivs zu Sigmaringen.« Vollständig abgedruckt ebd. S. 53-70.
"* Ebd. S. 39.

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